Zone K1 · Opfikon

Zürich · BFS 66 · Gemeindeprofil · alle 31 Zonen

Die Zone K1 in Opfikon (Zürich) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Katasterkopie 1:500 vom Geometer
  • Meereskoten und Hoehenbezugspunkt
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Nur elektronisch via eBaugesucheZH
  • Grundbuchauszug max. 6 Monate alt

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Opfikon, in denen «K1» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Opfikon · S. 7

Zoneneinteilung Das Gemeindegebiet wird, soweit es nicht kantonalen oder regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist, in folgende Zonen eingeteilt:

Zone ES 1. Bauzonen 1.1 Kernzonen

–Kernzone Dorfkern Opfikon K1 III

–Kernzone Oberhausen K2 III

1.2 Zentrumszonen Schaffhauserstrasse

–Zentrumszone, 4-geschossig Z4 III

–Zentrumszone, 5-geschossig Z5 III

–Zentrumszone, 6-geschossig Z6 III

–Zentrumszone Bahnhof Glattbrugg ZBG III

1.3 Zentrumszone Arbeitsplatzgebiet ZA III

1.4 Wohnzonen

–Wohnzone, 2-geschossig, locker W2L II

–Wohnzone, 2-geschossig, dicht W2D II *

–Wohnzone, 3-geschossig W3 II *

–Wohnzone, 4-geschossig W4 II *

1.5 Wohnzonen mit Gewerbeanteil

–Wohnzone mit Gewerbeanteil, 3-geschossig WG3 III

–Wohnzone mit Gewerbeanteil, 4-geschossig locker WG4L III

–Wohnzone mit Gewerbeanteil, 4-geschossig dicht WG4D III

1.6 Wohn- und Gewerbezonen Glattpark

–Wohnzone, 3-geschossig, Glattpark WGlp III

–Wohn- und Gewerbezone, 4-geschossig, Glattpark WG4Glp III

–Wohn- und Gewerbezone, 5-geschossig, Glattpark WG5Glp III

1.7 Gewerbezonen Arbeitsplatzgebiete

–Gewerbezone Arbeitsplatzgebiet GA1 III

–Gewerbezone Arbeitsplatzgebiet GA2 III

1.8 Industriezonen

–Industriezone Glattpark IGlp III

–Industriezone Flughafen IF IV

1.9 Zonen für öffentliche Bauten OeB II *

2. Freihalte- und Erholungszonen

–Freihaltezone F

–Erholungszone E *

3. Reservezone R

* Differenzierte ES-Zuteilung gemäss Eintrag im Zonenplan Ba …

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Art. 2cBZO Opfikon · S. 10

c ABV dürfen in allen Bereichen der Kernzone K1 angeordnet werden.

11Rampen von Tiefgaragen dürfen nicht in den Freihaltebereichen erstellt werden. Sie sind nach Möglichkeit in Gebäuden anzuordnen.

12Es gilt folgende Bauweise: Bauweise von Neuund Ersatzbauten Vollgeschosse 2 * Anrechenbare Dachgeschosse 2 ** Anrechenbares Untergeschoss 1 min. / max. Gebäudelänge 15.00 / 30.00 m min. / max. Gebäudebreite 9.00 / 14.00 m min. / max. Fassadenhöhe 6.00 / 8.10 m min. Grundabstand für Hauptgebäude

(sofern nicht durch Mantellinie bestimmt) 3.50 m min. Grenz-, Gebäude- und Strassenabstand

für Klein- und Anbauten gem. § 2 a ABV 2.00 m

* Abweichende Festlegung (nur 1-geschossiger Anbau) durch Mantellinie vorbehalten ** Ein anrechenbares Dachgeschoss kann durch ein drittes Vollgeschoss mit max. 1.70 m Kniestockhöhe ersetzt werden.

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Art. 4BZO Opfikon · S. 9

Festlegungen Kernzone K1 Opfikon Zweck

1Der Kernzonenplan legt fest, wie die einzelnen Grundstücke in der Kernzone K1 Opfikon überbaut werden können.

2Der Kernzonenplan unterteilt die Kernzone K1 in Bau-, Freihalte- und Hofbereiche. Elemente des Kernzonenplans Baubereich

3Im Kernzonenplan sind Mantellinien ausgeschieden, innerhalb derer Neu- und Ersatzbauten anzuordnen sind. Baubereich

4Die Mantellinien können auch Festlegungen bezüglich der Geschossigkeit machen. Hofbereich

5Der Kernzonenplan bezeichnet Bereiche, in denen nur Klein- und Anbauten gem. § 273 PBG und landwirtschaftliche Bauten zulässig sind. Freihaltebereich

6Der Kernzonenplan bezeichnet Bereiche, in denen nur Anlagen (inkl. Parkierung für Besucher), aber keine Gebäude zulässig sind. Bestehende Hauptgebäude

7Bestehende Hauptgebäude, welche nicht zur Kategorie A gehören, dürfen unter Beibehaltung des bisherigen Profils umgebaut oder durch Neubauten gemäss Kernzonenplan ersetzt werden. Neubauten

8Neubauten dürfen nur innerhalb der in den Kernzonenplänen eingetragenen Mantellinien erstellt werden. Sind innere und äussere Mantellinien ausgeschieden, so ist die Fassadenflucht im Bereich dazwischen zu platzieren.

9Geringfügige Abweichungen von den Mantellinien können durch den Stadtrat bewilligt oder angeordnet werden, wenn dies im Interesse des Ortsbildschutzes, der Wohnhygiene oder der Verkehrssicherheit liegt. Abweichung von den Mantellinien Bau- und Zonenordnung der Stadt Opfikon 10 Unterirdische Bauten

10Unterirdische Bauten und Unterniveaubauten im Sinne von

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Art. 6BZO Opfikon · S. 11

Gemeinsame Gestaltungsvorschriften K1 Opfikon und K2 Oberhausen Geltungsbereich

1Die folgenden Gestaltungsvorschriften gelten für alle Neuund Umbauten in Oberhausen und Opfikon ohne Bauten der Kat. A. Dächer im Allgemeinen

2Dächer von Hauptgebäuden sind grundsätzlich als Satteldächer von beidseitig gleicher Neigung von 36–45° auszubilden und mit Tonziegeln einzudecken; sie sollen giebel- und traufseitig über die Fassaden hinausragen.

3Die Firstrichtung richtet sich nach den Festlegungen im Kernzonenplan. Sind keine Festlegungen vorhanden, so hat sie bei geneigten Dächern parallel zur längeren Gebäudeseite zu verlaufen.

4Für Anbauten und Kleinbauten sind in der Regel nur geneigte Dächer zulässig.

5Antennen sind unter der Dachfläche anzuordnen.

6Nur ortsübliche Dachaufbauten und überdeckte Dacheinschnitte sind gesamthaft auf 1/3 der Länge des entsprechenden Dachs im ersten Dachgeschoss zulässig, wenn sie als Schleppgaube mit einer max. Traufhöhe von 1.20 m oder als Giebelgaube ausgebildet werden. Der obere Ansatzpunkt von Dachaufbauten muss mindestens 1.50 m unter der Firstlinie liegen. Dachaufbauten, Dacheinschnitte und Dachfenster

7Dachflächenfenster gelten nicht als Dachaufbauten. Sie sind in die Dachfläche einzulassen.

8Als nicht ortsüblich gelten:

a)Quergiebel mit unterbrochener Dachtraufe

b)Kehrfirste mit und ohne Fassadenvorsprung

c)Horizontale und dreieckförmige Dachaufbauten Bau- und Zonenordnung der Stadt Opfikon 12

9Dachgeschosse sind primär mit giebelseitigen Fenstern zu belichten.

10Ochsenaugen …

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Art. 39BZO Opfikon · S. 23

Gestaltungsplanpflicht

1Für die im Zonenplan bezeichneten Gebiete müssen vor Erteilung einer Baubewilligung Gestaltungspläne festgesetzt werden. Unterteilung der Gebiete

2Wo eine zweckmässige Unterteilung des Gebietes möglich ist, können mehrere Gestaltungspläne aufgestellt werden. *Art. 37 Grünflächenziffer entfällt aufgrund Nichtgenehmigung (Verfügung Baudirektion Kanton Zürich vom 18. Oktober 2024) Bau- und Zonenordnung der Stadt Opfikon 24 Diese müssen nicht für alle Teilgebiete gleichzeitig festgesetzt werden.

3Der Gestaltungsplan für die Zone für öffentliche Bauten im Glattpark bezweckt die Sicherstellung: • der künftigen Überbauung und Erschliessung; • der qualitativ wertvollen Gestaltung der Freiräume; • der ökologischen Vernetzung zwischen Park und Glattraum.

4Der Gestaltungsplan im Bereich der Autobahnüberdeckung A51 bezweckt die Sicherstellung: • eines guten Umgangs mit der erschwerten Ausgangslage des Bauens auf dem Autobahndeckel (Statik, Untergeschosse, Parkierung, Aussenräume, Eigentum); • eines besonderen Lärmschutzes der sich im Gebäude befindenden Personen sowie als Lärmriegel für das angrenzende Wohnquartier und die Aussenflächen vor dem Autobahnlärm; • eines hochwertig gestalteten und städtebaulich eingepassten Abschluss der Autobahnüberdeckung und des Bubenholzparkes; • einer zweckmässigen und auf die besonderen örtlichen Verhältnisse abgestimmten Erschliessung; • einer attraktiven, qualitativ hochwertigen Aussenraumgestaltung; • der Minimierung der Störfallrisiken.

5Der Gestaltungsplan im …

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 2c, S. 100.90
Gebäudelänge≤ 30 mArt. 2c, S. 100.90
Grenzabstand (klein)≥ 3.5 mArt. 2c, S. 100.85
Strassenabstand≥ 2 mArt. 2c, S. 100.75

Extrahiert aus der BZO Opfikon (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone K1

Was gilt in der Zone K1 in Opfikon?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Insgesamt sind 4 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Opfikon erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone K1 sein?
Laut BZO Opfikon: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone K1 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Opfikon. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Opfikon?
15 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Opfikon ein?
Baugesuche in Opfikon laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Baurecht, Oberhauserstrasse 27, 8152 Glattbrugg. Ablauf nach der Einreichung →

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