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Art. 4 · Festlegungen Kernzone K1 Opfikon

BZO Opfikon · S. 9 · Original-PDF

Zweck

1Der Kernzonenplan legt fest, wie die einzelnen Grundstücke in der Kernzone K1 Opfikon überbaut werden können.

2Der Kernzonenplan unterteilt die Kernzone K1 in Bau-, Freihalte- und Hofbereiche. Elemente des Kernzonenplans Baubereich

3Im Kernzonenplan sind Mantellinien ausgeschieden, innerhalb derer Neu- und Ersatzbauten anzuordnen sind. Baubereich

4Die Mantellinien können auch Festlegungen bezüglich der Geschossigkeit machen. Hofbereich

5Der Kernzonenplan bezeichnet Bereiche, in denen nur Klein- und Anbauten gem. § 273 PBG und landwirtschaftliche Bauten zulässig sind. Freihaltebereich

6Der Kernzonenplan bezeichnet Bereiche, in denen nur Anlagen (inkl. Parkierung für Besucher), aber keine Gebäude zulässig sind. Bestehende Hauptgebäude

7Bestehende Hauptgebäude, welche nicht zur Kategorie A gehören, dürfen unter Beibehaltung des bisherigen Profils umgebaut oder durch Neubauten gemäss Kernzonenplan ersetzt werden. Neubauten

8Neubauten dürfen nur innerhalb der in den Kernzonenplänen eingetragenen Mantellinien erstellt werden. Sind innere und äussere Mantellinien ausgeschieden, so ist die Fassadenflucht im Bereich dazwischen zu platzieren.

9Geringfügige Abweichungen von den Mantellinien können durch den Stadtrat bewilligt oder angeordnet werden, wenn dies im Interesse des Ortsbildschutzes, der Wohnhygiene oder der Verkehrssicherheit liegt. Abweichung von den Mantellinien Bau- und Zonenordnung der Stadt Opfikon 10 Unterirdische Bauten

10Unterirdische Bauten und Unterniveaubauten im Sinne von Art. 4 Gestaltungs-Richtlinien

1Der Stadtrat legt Gestaltungs-Richtlinien für Glattpark fest.

2Die Gestaltungs-Richtlinien dienen als ergänzende Beurteilungsgrundlage bei der Anwendung der Sonderbauvorschriften Glattpark und der gesetzlichen Einordnungsvorschriften. 2. BAU- UND NUTZUNGSVORSCHRIFTEN 2.1 FÜR DAS GESAMTE GEBIET Art. 4

1In den folgenden Gebieten beträgt die Zahl der minimal erforderlichen und maximal zulässigen Abstellplätze aufgrund der Erschliessungsqualität folgende Anteile am Grenzbedarf: Reduktion aufgrund Leistungsreserven auf Strasse und Umweltsituation Gebiet 1 (Hardacker/Hilton) Bewohner

Gebiet 2 (Glattbrugg West/Balsberg) Bewohner

Gebiet 3 (Talacker) Bewohner

Gebiet 4 (Glattpark) Beim Bauen nach den Sonderbauvorschriften (SBV) Glattpark findet SBV Artikel 20 Anwendung. Massgebender Plan

2Für die Zugehörigkeit der einzelnen Grundstücke zu den angeführten Gebieten ist der zu dieser Verordnung gehörende Plan massgebend. Der Originalplan 1:5'000 kann auf dem Bauamt eingesehen werden. Art. 4 BZO Kategorie A nur "Besondere Gebäude" und landw. Bauten zulässig 20663881 8101 8093 übrige bestehende Bauten 20662606 Zonengrenze Gestaltungsplanpflicht Legende Strasse / Weg Kernzonenplan Oberhausen

Legende:

ZoneWGlpDaDbDc, MaMb, Mc, Md, Me
Wohnanteil min.100%0%0%–60%
Wohnanteil max.–35%0%––

Tabelle von S. 31 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.