Zone Ar-IV · Oberkirch

Luzern · BFS 1095 · Gemeindeprofil · alle 10 Zonen

Die Zone Ar-IV in Oberkirch (Luzern) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Firsthöhe ≤ 20 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Aktueller Situationsplan 1:500
  • Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
  • Umgebungsplan 1:100
  • Pläne der Abwasseranlagen 1:100
  • Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
  • Situationsplan max. 6 Monate alt, 1:500 oder 1:250
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
  • Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
  • Berechnung der Bauziffern
  • Energienachweis
  • Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern
  • Material- und Farbkonzept
  • Deklaration provisorische Anschlussgebühr Abwasser (kommunales Formular)
  • Anschlussgesuch an die Wasserversorgung Oberkirch AG
  • Formale Vorgaben: nur PDF, Plannummer/Datum, Unterschriftenformular zuletzt

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Oberkirch, in denen «Ar-IV» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 4BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Oberkirch · S. 7

Zoneneinteilung Bauzonen

ES

a) Dorfzone A und B D-A / D-B III b) Geschäfts- und Wohnzone GsW III ba) Spezielle Geschäfts- und Wohnzonen GsW-S III c) Wohnzonen

- Landhauszone La II

- 2-geschossige Wohnzone ohne Verdichtung W2 II1

- 2-geschossige Wohnzone mit Verdichtung W2-D II

- 3-geschossige Wohnzone W3 II

- Spezielle Wohnzone W-S II d) Arbeitszone ES III Ar-III III e) Arbeitszone ES IV Ar-IV IV f) Zone für öffentliche Zwecke

OeZ II g) Zone für Sport- und Freizeitanlagen SpF III h) Sonderbauzone A (Campus) Sb-A III i) Sonderbauzone B (Schellenrain) Sb-B III k) Grünzonen

- Grünzone A Gr-A III

- Grünzone B Gr-B III

1Aufstufung von ES II in ES III in lärmvorbelasteten Gebieten: Siehe Zonenplan.

3 Gemeinde Oberkirch I Bau- und Zonenreglement 2010 I 17. August 2022

ES l) Landwirtschaftszone

Lw III m) Übriges Gebiet B

ÜG-B III

Nichtbauzonen Schutzzonen/Schutzobjekte

ES n) Übriges Gebiet C (kantonale Schutzzonen) ÜG-C III o) Kommunale Naturschutzzone Ns III p) Geotopschutzzone

Geo - q) Naturobjekte

- Gefahrenzonen

ES r) Gefahrenzone Wassergefahren Gefahrenstufen 2 und 3 G-Wa2/3 -

2Die Zonen sind im „Zonenplan 1 : 5000“ und im „Zonenplan-Ausschnitt Siedlung 1 : 2500“ festgehalten, die Bestandteile des Reglementes sind.

3Die im Zonenplan festgehaltenen Strassen, Strassenkorrektionen und Strassenprojekte haben orientierenden Charakter. Über ihre Verwirklichung ist nach Bedarf, gestützt auf Strassen-, Baul …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 11BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Oberkirch · S. 12

Arbeitszone ES IV Ar-IV

8 Gemeinde Oberkirch I Bau- und Zonenreglement 2010 I 17. August 2022

3Wohnungen dürfen nur für Betriebsinhaber und für betrieblich an den Standort gebundenes Personal erstellt werden.

4Gestattet sind: Fassadenhöhe: höchstens 17 m Firsthöhe: höchstens 20 m Grünflächenziffer: mindestens 0,2 Auf der Parzelle Nr. 38 Haselwartmatte (Grundbuch Stand: Jan. 2010) gilt eine max. Firsthöhe von 531.00 m ü.M..

5Bauten, Abstell- und Lagerplätze sind durch Bepflanzungen gut ins Landschaftsbild einzugliedern.

6Im Plan über die Umgebungsgestaltung gemäss § 62 Abs. 1c der Planungs- und Bauverordnung sind insbesondere darzustellen und nachzuweisen: a) Baubereiche der Hochbauten b) Nachweis der Anlieferung und des Umschlags auf privatem Terrain c) Nachweis der genügenden Parkplätze für Besucher und Angestellte d) Bepflanzungen gemäss Abs. 5.

7Genügen die vorhandenen Verkehrs- und Parkplatzflächen auf privatem Grund infolge Nutzungsänderungen oder Produktionssteigerungen nicht mehr, kann der Gemeinderat die Anlegung resp. den Bau der zusätzlich erforderlichen Anlagen oder die Umnutzung bestehender Gebäudeteile verlangen.

1Die Zone für öffentliche Zwecke ist für vorhandene und künftige öffentliche Bauten und Anlagen bestimmt, für die ein voraussehbares Bedürfnis besteht.

2In dieser Zone dürfen keine privaten Bauten und Anlagen mehr erstellt werden. Bestehende private Bauten und Anlagen dürfen belassen und unterhalten werden, bis der Boden für öffentliche Zwecke beansprucht wird.

3Die Gebäudedimension …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe IV

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 4). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Fassadenhöhe≤ 17 mArt. 11 Abs. 4, S. 130.92
Firsthöhe≤ 20 mArt. 11 Abs. 4, S. 130.92
Grünflächenziffer≥ 20 %Art. 11 Abs. 4, S. 130.92
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 30 Abs. 3, S. 260.92

Extrahiert aus der BZO Oberkirch (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Ar-IV

Was gilt in der Zone Ar-IV in Oberkirch?
Firsthöhe ≤ 20 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Insgesamt sind 4 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Oberkirch erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Ar-IV sein?
Laut BZO Oberkirch: Firsthöhe ≤ 20 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Ar-IV einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, nach der Bau- und Zonenordnung Oberkirch. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Oberkirch?
16 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar, Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur), Aktueller Situationsplan 1:500. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Oberkirch ein?
Baugesuche in Oberkirch laufen über eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar). Zuständig ist Bauamt Oberkirch, Bereich Bauwesen, Luzernstrasse 68, 6208 Oberkirch. Ablauf nach der Einreichung →

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