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Oberkirch
Fassadenhöhe in Oberkirch
Die Fassadenhöhe ist in Oberkirch in 3 von 10 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 10.5 m bis 17 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 10 Abs. 4 der Bau- und Zonenordnung.
Die Fassadenhöhe ist das Mass vom massgebenden Terrain bis zur Schnittlinie der Fassade mit der Oberkante der Dachkonstruktion.
| Zone | Fassadenhöhe | Fundstelle |
|---|---|---|
| Ar-1 | ≤ 10.5 m | Art. 10 Abs. 4, S. 12 |
| Ar-2 | ≤ 15 m | Art. 10 Abs. 4, S. 12 |
| Ar-IV | ≤ 17 m | Art. 11 Abs. 4, S. 13 |
Extrahiert aus der BZO Oberkirch (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Fassadenhöhe in Oberkirch?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 10.5 m bis 17 m, festgelegt in 3 von 10 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Fassadenhöhe in der Bauordnung Oberkirch?
Meist in Art. 10 Abs. 4 der Bau- und Zonenordnung Oberkirch, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.