Zone GsW-S-B · Oberkirch
Luzern · BFS 1095 · Gemeindeprofil · alle 10 Zonen
Die Zone GsW-S-B in Oberkirch (Luzern) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 4 -, Ausnützungsziffer ≤ 1.15. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
Pläne
- Aktueller Situationsplan 1:500
- Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
- Umgebungsplan 1:100
- Pläne der Abwasseranlagen 1:100
- Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
- Situationsplan max. 6 Monate alt, 1:500 oder 1:250
Schriftliche Unterlagen
- Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
- Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
- Berechnung der Bauziffern
- Energienachweis
- Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern
- Material- und Farbkonzept
- Deklaration provisorische Anschlussgebühr Abwasser (kommunales Formular)
- Anschlussgesuch an die Wasserversorgung Oberkirch AG
- Formale Vorgaben: nur PDF, Plannummer/Datum, Unterschriftenformular zuletzt
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
Verfahren
- Eingabeweg: eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar)
- Ablauf nach der Einreichung
Zuständige Stelle
- Bauamt Oberkirch, Bereich Bauwesen
- 041 925 53 00
- bau@oberkirch.ch
- alle Kontaktangaben
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Ausnützungsziffer | ≤ 1.15 | Art. 6a Abs. 4, S. 10 | 0.92 |
| Vollgeschosse | ≤ 4 - | Art. 6a Abs. 4, S. 10 | 0.92 |
Extrahiert aus der BZO Oberkirch (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone GsW-S-B
Was gilt in der Zone GsW-S-B in Oberkirch?
Vollgeschosse ≤ 4 -, Ausnützungsziffer ≤ 1.15. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Oberkirch erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone GsW-S-B sein?
Laut BZO Oberkirch: Vollgeschosse ≤ 4 -. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Oberkirch?
16 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar, Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur), Aktueller Situationsplan 1:500. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Oberkirch ein?
Baugesuche in Oberkirch laufen über eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar). Zuständig ist Bauamt Oberkirch, Bereich Bauwesen, Luzernstrasse 68, 6208 Oberkirch. Ablauf nach der Einreichung →