Zone Ar-1 · Oberkirch

Luzern · BFS 1095 · Gemeindeprofil · alle 10 Zonen

Die Zone Ar-1 in Oberkirch (Luzern) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Firsthöhe ≤ 14 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Aktueller Situationsplan 1:500
  • Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
  • Umgebungsplan 1:100
  • Pläne der Abwasseranlagen 1:100
  • Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
  • Situationsplan max. 6 Monate alt, 1:500 oder 1:250
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
  • Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
  • Berechnung der Bauziffern
  • Energienachweis
  • Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern
  • Material- und Farbkonzept
  • Deklaration provisorische Anschlussgebühr Abwasser (kommunales Formular)
  • Anschlussgesuch an die Wasserversorgung Oberkirch AG
  • Formale Vorgaben: nur PDF, Plannummer/Datum, Unterschriftenformular zuletzt

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Oberkirch, in denen «Ar-1» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 9BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Oberkirch · S. 11

Spezielle Wohnzonen W-S Zonen-Nr. Gebiet Max. AZ* Max. VG** A1 Calida-Münigen (nördlich Münigenstrasse) 0,72 2+ / 3+ / 4+ A2 Calida-Münigen (südlich Münigenstrasse) 0,65 3+ / 4+ B Sureweidpark-Nordwest 0,292 2 C Sureweidpark-Süd 0,525 3*** D Münigenfeld 0.64 2+ / 3****

* Ist ein Gebäude Minergie-zertifiziert oder werden mindestens 75 % des Wärmebedarfs für Heizungen und Warmwasser mit erneuerbaren Energien gedeckt, werden 5 % der aGF nicht angerechnet (§ 10 Abs. 2 der kantonalen Planungs- und Bauverordnung).

** Zusätzliche Dach- oder Attikageschosse sind nur zulässig, wenn bei den Vollgeschossen das Zeichen „+“ steht.

7 Gemeinde Oberkirch I Bau- und Zonenreglement 2010 I 17. August 2022

*** Bei den Baubereichen F und G gemäss Konzept sind die Untergeschosse talseitig sichtbar und das oberste Vollgeschoss wird talseitig um mindestens 3 m zurückversetzt.

**** Im Bereich der Hofgebäude Münigen sind 2 VG mit Attika zulässig. In den Hanglagen (terrassierte Bauweise) sind 3 VG zulässig, wobei das oberste VG nur 80% des darunter liegenden VG umfassen darf.

3Im Gebiet Calida-Münigen gilt für bestehende gewerbliche Bauten eine Bestandesgarantie.

1Die Arbeitszone ES III ist für gewerbliche Nutzungen sowie Nutzungen durch Dienstleistungsunternehmen bestimmt, die nicht oder nur mässig stören. Es sind keine kunden- oder güterverkehrsintensiven Betriebe gemäss VSS-Norm (SN 640 281) zulässig.

2Verkaufsflächen für Waren des täglichen Bedarfs über 1'000 m² sowie grössere, verkehrsintensive Fachmärkte (mit Fachmarkt-Nettofl …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Fassadenhöhe≤ 10.5 mArt. 10 Abs. 4, S. 120.92
Firsthöhe≤ 14 mArt. 10 Abs. 4, S. 120.92
Grünflächenziffer≥ 20 %Art. 10 Abs. 4, S. 120.92
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 30 Abs. 3, S. 260.92

Extrahiert aus der BZO Oberkirch (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Ar-1

Was gilt in der Zone Ar-1 in Oberkirch?
Firsthöhe ≤ 14 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Insgesamt sind 4 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Oberkirch erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Ar-1 sein?
Laut BZO Oberkirch: Firsthöhe ≤ 14 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Ar-1 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, nach der Bau- und Zonenordnung Oberkirch. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Oberkirch?
16 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar, Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur), Aktueller Situationsplan 1:500. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Oberkirch ein?
Baugesuche in Oberkirch laufen über eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar). Zuständig ist Bauamt Oberkirch, Bereich Bauwesen, Luzernstrasse 68, 6208 Oberkirch. Ablauf nach der Einreichung →

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