Zone W3 · Oberkirch
Luzern · BFS 1095 · Gemeindeprofil · alle 10 Zonen
Die Zone W3 in Oberkirch (Luzern) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 -, Ausnützungsziffer ≤ 0.5. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Aktueller Situationsplan 1:500
- Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
- Umgebungsplan 1:100
- Pläne der Abwasseranlagen 1:100
- Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
- Situationsplan max. 6 Monate alt, 1:500 oder 1:250
- Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
- Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
- Berechnung der Bauziffern
- Energienachweis
- Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern
- Material- und Farbkonzept
- Deklaration provisorische Anschlussgebühr Abwasser (kommunales Formular)
- Anschlussgesuch an die Wasserversorgung Oberkirch AG
- Formale Vorgaben: nur PDF, Plannummer/Datum, Unterschriftenformular zuletzt
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar)
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauamt Oberkirch, Bereich Bauwesen
- 041 925 53 00
- bau@oberkirch.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Oberkirch, in denen «W3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 4BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Oberkirch · S. 7
Zoneneinteilung Bauzonen
ES
a) Dorfzone A und B D-A / D-B III b) Geschäfts- und Wohnzone GsW III ba) Spezielle Geschäfts- und Wohnzonen GsW-S III c) Wohnzonen
- Landhauszone La II
- 2-geschossige Wohnzone ohne Verdichtung W2 II1
- 2-geschossige Wohnzone mit Verdichtung W2-D II
- 3-geschossige Wohnzone W3 II
- Spezielle Wohnzone W-S II d) Arbeitszone ES III Ar-III III e) Arbeitszone ES IV Ar-IV IV f) Zone für öffentliche Zwecke
OeZ II g) Zone für Sport- und Freizeitanlagen SpF III h) Sonderbauzone A (Campus) Sb-A III i) Sonderbauzone B (Schellenrain) Sb-B III k) Grünzonen
- Grünzone A Gr-A III
- Grünzone B Gr-B III
1Aufstufung von ES II in ES III in lärmvorbelasteten Gebieten: Siehe Zonenplan.
3 Gemeinde Oberkirch I Bau- und Zonenreglement 2010 I 17. August 2022
ES l) Landwirtschaftszone
Lw III m) Übriges Gebiet B
ÜG-B III
Nichtbauzonen Schutzzonen/Schutzobjekte
ES n) Übriges Gebiet C (kantonale Schutzzonen) ÜG-C III o) Kommunale Naturschutzzone Ns III p) Geotopschutzzone
Geo - q) Naturobjekte
- Gefahrenzonen
ES r) Gefahrenzone Wassergefahren Gefahrenstufen 2 und 3 G-Wa2/3 -
2Die Zonen sind im „Zonenplan 1 : 5000“ und im „Zonenplan-Ausschnitt Siedlung 1 : 2500“ festgehalten, die Bestandteile des Reglementes sind.
3Die im Zonenplan festgehaltenen Strassen, Strassenkorrektionen und Strassenprojekte haben orientierenden Charakter. Über ihre Verwirklichung ist nach Bedarf, gestützt auf Strassen-, Baul …
Art. 7BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Oberkirch · S. 10
Landhauszone La und 2-geschossige Wohnzone W2
2Gestattet sind:
La W2 Vollgeschosse: höchstens
2 2 Ausnützungsziffer: höchstens
0,28 0,33
In der Zone La sind höchstens zwei Vollgeschosse, ohne zusätzliche Dach- oder Attikageschosse zulässig.
In der Zone W2 sind – an der höchsten Höhe der Fassade gemessen – höchstens drei sichtbare Geschosse zulässig. Bergseitig sind Abgrabungen von höchstens 1.50 m gestattet. (Untergeschosse: siehe Art. 32 BZR) (Terrainveränderungen und Stützmauern: siehe Art. 34 BZR).
3In den im Zonenplan speziell mit „2-geschossige Wohnzone mit Verdichtung“ (W2-D) bezeichneten Gebieten gelten die Bestimmungen der Zone W2. Bei der Vorlage eines Gestaltungsplanes mit verdichteter Bauweise kann die Ausnützungsziffer bis auf 0,45 erhöht, die geschlossene Bauweise gestattet und die zulässige Fassadenlänge von Fall zu Fall festgelegt werden. 2-geschossige Wohnzone W2-D
6 Gemeinde Oberkirch I Bau- und Zonenreglement 2010 I 17. August 2022
4In Abweichung von § 122 Abs. 2 PBG beträgt der Grenzabstand für Massiv- und Weichbauten in der Landhaus- und in der 2-geschossigen Wohnzone mindestens 5 m. Erweiterter Grenz- und Gebäudeabstand
1Die Wohnzone W3 dient dem Wohnen. Nicht störende Geschäfts- und Gewerbebetriebe sind zulässig.
2Gestattet sind: Vollgeschosse: höchstens 3 Ausnützungsziffer: höchstens 0,50
3Alleinstehende Einfamilienhäuser (mit oder ohne Einliegerwohnung) sind nur ausnahmsweise und nur im Rahmen von Gestaltungs- oder Bebauungsplänen zulässig. Doppeleinfamilienhäuser sind z …
Art. 8BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Oberkirch · S. 11
3-geschossige Wohnzone W3
1In den speziellen Wohnzonen W-S darf nur im Rahmen eines Gestaltungsplans gebaut werden, der sich auf ein Konzept gemäss den Bedingungen von Art. 25 BZR stützt. Die spezielle Wohnzone dient dem Wohnen. Nicht störende Geschäfts- und Gewerbebetriebe sind zulässig.
2Es gelten für die einzelnen Areale folgende Ausnützungsziffern und Vollgeschosse (einschliesslich AZ-Bonus für Gestaltungspläne und Ausnahmen betreffend die Geschosszahlen in Gestaltungsplänen):
Art. 24BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Oberkirch · S. 22
Ergänzende Gestaltungsplanbestimmungen
18 Gemeinde Oberkirch I Bau- und Zonenreglement 2010 I 17. August 2022
7In der Wohnzone W3 darf im Rahmen eines Gestaltungsplans ein Ausnützungsbonus bis zu 10 % gewährt werden, wenn die Anforderungen gemäss § 75 Abs. 3 PBG erfüllt werden. Bei Gestaltungsplänen, die aufgrund eines Architektur-Wettbewerbs nach den Bestimmungen des SIA oder eines qualitativ gleichwertigen Verfahrens festgesetzt werden, kann ein Ausnützungsbonus bis zu 15 % gewährt werden.
8In den im Zonenplan speziell bezeichneten „Gebieten mit Gestaltungsplanpflicht“ darf nur im Rahmen eines Gestaltungsplans gebaut werden.
9Der Gemeinderat kann in den Gestaltungsplänen Realisierungsetappen festlegen.
10Die im Zonenplan speziell bezeichneten Bauten liegen in Gebieten mit rechtskräftigen Gestaltungsplänen und weichen mit zwei oder mehr Vollgeschossen vom massgebenden Zonenplan ab. Diese Abweichungen in der Geschosszahl werden hiermit ausdrücklich im Sinne von § 75 Abs. 2 PBG für Bestand und Ersatz als zulässig erklärt.
11In den Sonderbauvorschriften der Gestaltungspläne ist ein Energiekonzept festzulegen, das den Energiebedarf verbindlich regelt und den Anteil erneuerbarer Energien auf mindestens 30 % festsetzt.
1Bei Einzonungen in die Bauzonen oder bei Umzonungen innerhalb der Bauzonen mit dem Zweck der inneren Verdichtung ist dem Gemeinderat ein Gesamtkonzept vorzulegen.
2Der Gemeinderat kann verlangen, dass mehrere Entwürfe vorgelegt werden.
3In den Gesamtkonzepten haben die Grundeigentümer alle wesentlichen …
Art. 27BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Oberkirch · S. 25
Abstellflächen für Fahrzeuge - Pro Wohnung: 1,5 Abstellplätze (aufgerundet). - Pro Wohnung: zusätzlich 0,25 Besucher-PP. Diese sind offen und zugänglich zu platzieren, müssen als solche bezeichnet sein und sind dauernd zu erhalten. - (In den Zonen W3, W2D, W-S, in der Dorfzone und in der Zone GsW sind die Parkplätze mindestens zu 50 % in unterirdischen Einstellhallen zu erstellen, um das Ortsbild zu erhalten, die Wohnqualität zu steigern sowie Frei- und Spielflächen zu schützen). - Der Garagenvorplatz gilt nicht als Abstellplatz. - Für Geschäfte (Läden, Büros usw.) pro 40 m2 Geschossfläche, für Kleingewerbe pro 80 m2 Geschossfläche: ein Parkplatz. Wenn die Restfläche mehr als 10 m2 beträgt, ist ein weiterer Parkplatz zu erstellen. - Bei Restaurants, Versammlungslokalen usw.: pro vier Sitzplätze ein Parkplatz. - Bei Bauten und Anlagen mit grösserem Publikumsverkehr bestimmt der Gemeinderat die Anzahl der zu schaffenden Plätze nach dem voraussehbaren Bedarf, wobei die Richtlinien der Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute (VSS) anzuwenden sind. - Die Ausgestaltung der Parkplätze richtet sich nach der VSS-Norm (SN 640 603), Typ 1.
4Der Gemeinderat kann die Anzahl der Abstellflächen herabsetzen, sie auf mehrere Grundstücke aufteilen oder deren Erstellung ganz untersagen, wenn die in § 94 StrG genannten Gründe vorliegen.
21 Gemeinde Oberkirch I Bau- und Zonenreglement 2010 I 17. August 2022
1Kann aus einem zwingenden Grund die erforderliche Anzahl Abstellflächen nicht realisiert werden, so ist der Gemeinderat befugt, für die f …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Die Wohnzone W3 dient dem Wohnen. Nicht störende Geschäfts- und Gewerbebetriebe sind zulässig.» · Art. Art. 8
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 4). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 3 - | Art. 8 Abs. 2, S. 11 | 0.92 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.5 | Art. 8 Abs. 2, S. 11 | 0.92 |
Extrahiert aus der BZO Oberkirch (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.