Zone D-A · Oberkirch
Luzern · BFS 1095 · Gemeindeprofil · alle 10 Zonen
Die Zone D-A in Oberkirch (Luzern) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 -, Ausnützungsziffer ≤ 0.65. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Aktueller Situationsplan 1:500
- Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
- Umgebungsplan 1:100
- Pläne der Abwasseranlagen 1:100
- Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
- Situationsplan max. 6 Monate alt, 1:500 oder 1:250
- Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
- Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
- Berechnung der Bauziffern
- Energienachweis
- Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern
- Material- und Farbkonzept
- Deklaration provisorische Anschlussgebühr Abwasser (kommunales Formular)
- Anschlussgesuch an die Wasserversorgung Oberkirch AG
- Formale Vorgaben: nur PDF, Plannummer/Datum, Unterschriftenformular zuletzt
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar)
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauamt Oberkirch, Bereich Bauwesen
- 041 925 53 00
- bau@oberkirch.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Oberkirch, in denen «D-A» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 4BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Oberkirch · S. 7
Zoneneinteilung Bauzonen
ES
a) Dorfzone A und B D-A / D-B III b) Geschäfts- und Wohnzone GsW III ba) Spezielle Geschäfts- und Wohnzonen GsW-S III c) Wohnzonen
- Landhauszone La II
- 2-geschossige Wohnzone ohne Verdichtung W2 II1
- 2-geschossige Wohnzone mit Verdichtung W2-D II
- 3-geschossige Wohnzone W3 II
- Spezielle Wohnzone W-S II d) Arbeitszone ES III Ar-III III e) Arbeitszone ES IV Ar-IV IV f) Zone für öffentliche Zwecke
OeZ II g) Zone für Sport- und Freizeitanlagen SpF III h) Sonderbauzone A (Campus) Sb-A III i) Sonderbauzone B (Schellenrain) Sb-B III k) Grünzonen
- Grünzone A Gr-A III
- Grünzone B Gr-B III
1Aufstufung von ES II in ES III in lärmvorbelasteten Gebieten: Siehe Zonenplan.
3 Gemeinde Oberkirch I Bau- und Zonenreglement 2010 I 17. August 2022
ES l) Landwirtschaftszone
Lw III m) Übriges Gebiet B
ÜG-B III
Nichtbauzonen Schutzzonen/Schutzobjekte
ES n) Übriges Gebiet C (kantonale Schutzzonen) ÜG-C III o) Kommunale Naturschutzzone Ns III p) Geotopschutzzone
Geo - q) Naturobjekte
- Gefahrenzonen
ES r) Gefahrenzone Wassergefahren Gefahrenstufen 2 und 3 G-Wa2/3 -
2Die Zonen sind im „Zonenplan 1 : 5000“ und im „Zonenplan-Ausschnitt Siedlung 1 : 2500“ festgehalten, die Bestandteile des Reglementes sind.
3Die im Zonenplan festgehaltenen Strassen, Strassenkorrektionen und Strassenprojekte haben orientierenden Charakter. Über ihre Verwirklichung ist nach Bedarf, gestützt auf Strassen-, Baul …
Art. 5BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Oberkirch · S. 8
Dorfzone Do
3Gebäudevolumen, Gebäudeformen und Umgebungsgestaltung haben sich in neuzeitlicher Architektursprache dem gewachsenen Ortsbild einzuordnen. Die nachfolgenden Bauziffern haben sich diesem Grundsatz
unterzuordnen. Die geschlossene Bauweise ist nur im Rahmen von Gestaltungs- oder Bebauungsplänen zulässig.
4In der Dorfzone A sind gestattet: Vollgeschosse: höchstens 3 Ausnützungsziffer: höchstens 0,65 wovon für Wohnen: höchstens 0,55 Dorfzone A D-A
4 Gemeinde Oberkirch I Bau- und Zonenreglement 2010 I 17. August 2022 Dorfzone B D-B
5Das Gebiet D-B der Dorfzone ist für die Realisierung eines Dorfzentrums nach einheitlichem Konzept im Rahmen eines Gestaltungs- oder Bebauungsplanes bestimmt, wobei folgende Höchstmasse einzuhalten sind: Vollgeschosse: höchstens 3* Ausnützungsziffer: höchstens 0,80 wovon für Wohnen: höchstens 0,70
*Ausnahmen im Rahmen von Art. 31 lit. a BZR für ein zusätzlich voll ausgebautes Dachgeschoss sind zulässig.
6In der Dorfzone C darf gemäss den Bestimmungen der Dorfzone A oder im Rahmen eines Gestaltungsplans gebaut werden. Dieser Gestaltungsplan sichert ein Projekt, welches aufgrund eines qualifizierten Wettbewerbsverfahrens in Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat Oberkirch erarbeitet wurde. Im Rahmen dieses Gestaltungsplans können maximal 4 Vollgeschosse realisiert werden. Dorfzone C D-C
1Die Geschäfts- und Wohnzone dient der Entwicklung des Dorfzentrums und der bahnhofnahen Areale.
2Zulässig sind Wohnungen, nicht oder nur mässig störende Geschäftsund Gewerbebetriebe, öffentli …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 4). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 3 - | Art. 5 Abs. 4, S. 8 | 0.92 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.65 | Art. 5 Abs. 4, S. 8 | 0.92 |
Extrahiert aus der BZO Oberkirch (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.