Zone W2 · Oberkirch
Luzern · BFS 1095 · Gemeindeprofil · alle 10 Zonen
Die Zone W2 in Oberkirch (Luzern) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 -, Ausnützungsziffer ≤ 0.33, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Aktueller Situationsplan 1:500
- Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
- Umgebungsplan 1:100
- Pläne der Abwasseranlagen 1:100
- Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
- Situationsplan max. 6 Monate alt, 1:500 oder 1:250
- Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
- Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
- Berechnung der Bauziffern
- Energienachweis
- Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern
- Material- und Farbkonzept
- Deklaration provisorische Anschlussgebühr Abwasser (kommunales Formular)
- Anschlussgesuch an die Wasserversorgung Oberkirch AG
- Formale Vorgaben: nur PDF, Plannummer/Datum, Unterschriftenformular zuletzt
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar)
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauamt Oberkirch, Bereich Bauwesen
- 041 925 53 00
- bau@oberkirch.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Oberkirch, in denen «W2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 4BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Oberkirch · S. 7
Zoneneinteilung Bauzonen
ES
a) Dorfzone A und B D-A / D-B III b) Geschäfts- und Wohnzone GsW III ba) Spezielle Geschäfts- und Wohnzonen GsW-S III c) Wohnzonen
- Landhauszone La II
- 2-geschossige Wohnzone ohne Verdichtung W2 II1
- 2-geschossige Wohnzone mit Verdichtung W2-D II
- 3-geschossige Wohnzone W3 II
- Spezielle Wohnzone W-S II d) Arbeitszone ES III Ar-III III e) Arbeitszone ES IV Ar-IV IV f) Zone für öffentliche Zwecke
OeZ II g) Zone für Sport- und Freizeitanlagen SpF III h) Sonderbauzone A (Campus) Sb-A III i) Sonderbauzone B (Schellenrain) Sb-B III k) Grünzonen
- Grünzone A Gr-A III
- Grünzone B Gr-B III
1Aufstufung von ES II in ES III in lärmvorbelasteten Gebieten: Siehe Zonenplan.
3 Gemeinde Oberkirch I Bau- und Zonenreglement 2010 I 17. August 2022
ES l) Landwirtschaftszone
Lw III m) Übriges Gebiet B
ÜG-B III
Nichtbauzonen Schutzzonen/Schutzobjekte
ES n) Übriges Gebiet C (kantonale Schutzzonen) ÜG-C III o) Kommunale Naturschutzzone Ns III p) Geotopschutzzone
Geo - q) Naturobjekte
- Gefahrenzonen
ES r) Gefahrenzone Wassergefahren Gefahrenstufen 2 und 3 G-Wa2/3 -
2Die Zonen sind im „Zonenplan 1 : 5000“ und im „Zonenplan-Ausschnitt Siedlung 1 : 2500“ festgehalten, die Bestandteile des Reglementes sind.
3Die im Zonenplan festgehaltenen Strassen, Strassenkorrektionen und Strassenprojekte haben orientierenden Charakter. Über ihre Verwirklichung ist nach Bedarf, gestützt auf Strassen-, Baul …
Art. 7BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Oberkirch · S. 10
Landhauszone La und 2-geschossige Wohnzone W2
2Gestattet sind:
La W2 Vollgeschosse: höchstens
2 2 Ausnützungsziffer: höchstens
0,28 0,33
In der Zone La sind höchstens zwei Vollgeschosse, ohne zusätzliche Dach- oder Attikageschosse zulässig.
In der Zone W2 sind – an der höchsten Höhe der Fassade gemessen – höchstens drei sichtbare Geschosse zulässig. Bergseitig sind Abgrabungen von höchstens 1.50 m gestattet. (Untergeschosse: siehe Art. 32 BZR) (Terrainveränderungen und Stützmauern: siehe Art. 34 BZR).
3In den im Zonenplan speziell mit „2-geschossige Wohnzone mit Verdichtung“ (W2-D) bezeichneten Gebieten gelten die Bestimmungen der Zone W2. Bei der Vorlage eines Gestaltungsplanes mit verdichteter Bauweise kann die Ausnützungsziffer bis auf 0,45 erhöht, die geschlossene Bauweise gestattet und die zulässige Fassadenlänge von Fall zu Fall festgelegt werden. 2-geschossige Wohnzone W2-D
6 Gemeinde Oberkirch I Bau- und Zonenreglement 2010 I 17. August 2022
4In Abweichung von § 122 Abs. 2 PBG beträgt der Grenzabstand für Massiv- und Weichbauten in der Landhaus- und in der 2-geschossigen Wohnzone mindestens 5 m. Erweiterter Grenz- und Gebäudeabstand
1Die Wohnzone W3 dient dem Wohnen. Nicht störende Geschäfts- und Gewerbebetriebe sind zulässig.
2Gestattet sind: Vollgeschosse: höchstens 3 Ausnützungsziffer: höchstens 0,50
3Alleinstehende Einfamilienhäuser (mit oder ohne Einliegerwohnung) sind nur ausnahmsweise und nur im Rahmen von Gestaltungs- oder Bebauungsplänen zulässig. Doppeleinfamilienhäuser sind z …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 4). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 2 - | Art. 7 Abs. 2, S. 10 | 0.92 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.33 | Art. 7 Abs. 2, S. 10 | 0.92 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 7 Abs. 4, S. 11 | 0.92 |
Extrahiert aus der BZO Oberkirch (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.