Oberkirch
Grünflächenziffer in Oberkirch
Die Grünflächenziffer ist in Oberkirch in 3 von 10 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 20 %. Rechtsgrundlage ist meist Art. 10 Abs. 4 der Bau- und Zonenordnung.
Die Grünflächenziffer ist das Verhältnis der anrechenbaren Grünfläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie sichert einen Mindestanteil unversiegelter Fläche.
| Zone | Grünflächenziffer | Fundstelle |
|---|---|---|
| Ar-1 | ≥ 20 % | Art. 10 Abs. 4, S. 12 |
| Ar-2 | ≥ 20 % | Art. 10 Abs. 4, S. 12 |
| Ar-IV | ≥ 20 % | Art. 11 Abs. 4, S. 13 |
Extrahiert aus der BZO Oberkirch (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Grünflächenziffer in Oberkirch?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 20 %, festgelegt in 3 von 10 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Grünflächenziffer in der Bauordnung Oberkirch?
Meist in Art. 10 Abs. 4 der Bau- und Zonenordnung Oberkirch, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.