Zone B · Nürensdorf
Zürich · BFS 64 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen
Die Zone B in Nürensdorf (Zürich) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Baugesuch mit speziellem Formular in dreifacher Ausfertigung
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier (Abgabe am Schalter)
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau und Liegenschaften
- 044 838 40 58
- gemeinde@nuerensdorf.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Nürensdorf, in denen «B» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Nürensdorf · S. 3
Das Gemeindegebiet wird in die nachfolgenden Zonen eingeteilt. Den Zonen werden folgende Lärmempfindlichkeitsstufen zugewiesen. Zonen
a)Bauzonen Kernzone K eingeschossige Wohnzone W1 zweigeschossige Wohnzone W2 dreigeschossige Wohnzone W3 viergeschossige Wohnzone W4 zweigeschossige Wohn- und Gewerbezone WG2 Industriezone I Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ÖBA
b)Weitere Zonen Erholungszonen E Freihaltezone F Reservezone R
Art. 4BZO Nürensdorf · S. 4
Die Ergänzungspläne gehen, soweit sie Anordnungen und Abgrenzungen treffen, dem allgemeinen Zonenplan vor. Soweit keine Vermassungen bestehen, legt die Baubehörde die genauen Abgrenzungen im Einzelfall fest. Verhältnis der Pläne Plangenauigkeit B. Bauzonen I. Kernzone
Art. 5BZO Nürensdorf · S. 4
Ersatz- oder Neubauten, ausgenommen unterirdische Gebäude und Unterniveaubauten, sind nur gestattet, wo im Kernzonenplan Baubereiche bezeichnet sind. Vorbehalten bleiben Umbauten im Sinne von § 357 PBG und bestehende Gebäude gemäss Art. 20. Baubereiche
Art. 8BZO Nürensdorf · S. 5
1. Im Baubereich B dürfen Neubauten mit folgenden Grundmassen erstellt werden: Baubereich B Vollgeschosse max. 2 Anrechenbare Dachgeschosse max. 2 Anrechenbare Untergeschosse max. (vorbehalten Absatz 2) 1 Fassadenhöhe max. 7,30 m Gesamthöhe max. 14,30 m Gesamthöhe max.
14,30 m 2. Ein anrechenbares Untergeschoss ist nur in Hanglagen zulässig, soweit das Gefälle des massgebenden Terrains innerhalb der Fassaden eine Höhendifferenz von wenigstens 1,50 m ergibt. 3. Abgrabungen zur Freilegung des anrechenbaren Untergeschosses sind bis max. 1,00 m erlaubt. Bergseitige Abgrabungen sind nur bei Vollgeschossen gestattet.
Art. 10BZO Nürensdorf · S. 6
1. Neu- und Umbauten in den Baubereichen B und C haben sich in Grösse, kubischer Gestaltung, Fassaden, Fenster, Türen, Material, Farbe und Umgebungsgestaltung der bestehenden, das herkömmliche Dorfbild prägenden Überbauung anzupassen. Erscheinung der Bauten 2. In den Baubereichen A, B und C können beschränkte Abweichungen zur Erhöhung des Wohnkomforts bewilligt werden, wenn eine gestalterisch und architektonisch mindestens gleichwertige Lösung erreicht wird. Eine erhöhte Nutzfläche ist ausgeschlossen.
Art. 11BZO Nürensdorf · S. 6
1. In den Baubereichen B und C haben Gebäude Satteldächer mit ortsüblicher Ausgestaltung und Neigung, wenigstens aber 36° bis max. 45° alter Teilung, aufzuweisen. Dachform Dachgestaltung 2. Die Hauptfirstrichtung in den Baubereichen A, B und C muss den im Kernzonenplan angegebenen Richtungen entsprechen. Wo keine Hauptfirstrichtung angegeben ist, muss sie parallel zur Hauptfassade verlaufen 3. Für Klein- und Anbauten sind auch abweichende Dachformen zulässig. Als Bedachungsmaterial sind gedämpft rote bis braune Ziegel zu verwenden.
Art. 12BZO Nürensdorf · S. 6
1. In den Baubereichen A und B sind einzelne Dachaufbauten und Dachfenster zulässig, soweit sie zur Belichtung und Belüftung von Nebenräumen unerlässlich sind. Für die zwingende Belichtung von Wohn- und Arbeitsräumen können im ersten Dachgeschoss gut gestaltete, mit Ziegeln eingedeckte Gauben und Lukarnen gestattet werden. Zusammen dürfen sämtliche Dachdurchbrüche in der Horizontalprojektion gesamthaft nicht mehr als 10 % der Dachfläche einnehmen. Dachdurchbrüche 2. Dachaufbauten im Sinne von § 292 PBG dürfen insgesamt nicht breiter als ein Drittel der betreffenden Fassadenlänge sein. 3. Im Baubereich C sind gut gestaltete Dachaufbauten und Dacheinschnitte im ersten Dachgeschoss sowie liegende Dachfenster im zweiten Dachgeschoss gestattet, sofern sie in der Horizontalprojektion gesamthaft nicht mehr als 20 % der Dachfläche einnehmen.
Art. 17BZO Nürensdorf · S. 7
Die Baubereiche A, B und C gemäss den Kernzonenplänen gehen den Bestimmungen über Strassen- und Wegabstände vor. Strassen- und Wegabstand
Art. 20BZO Nürensdorf · S. 7
Bestehende, rechtskräftig bewilligte Bauten ausserhalb der Baubereiche A, B und C dürfen abgebrochen und in ihren bewilligten Ausmassen und ihrer Zweckbestimmung ersetzt werden.
32200_05A_221116_BZO_Lauftext.docx 7 Politische Gemeinde Nürensdorf – Bau- und Zonenordnung
Art. 53BZO Nürensdorf · S. 18
1. Diese Bauordnung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung der kantonalen rechtskräftigen Genehmigung in Kraft. 2. Revision durch die Gemeindeversammlung festgesetzt am 16. November 2022.
Namens der Gemeindeversammlung Der Präsident: Ch. Bösel ………………………. Der Schreiber: A. Ledermann ………………………. Von der Baudirektion des Kantons Zürich am mit Beschluss Nr. genehmigt. Publikation am:
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Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 8, S. 5 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Nürensdorf (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.