Zone I · Nürensdorf
Zürich · BFS 64 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen
Die Zone I in Nürensdorf (Zürich) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Baumassenziffer ≤ 3 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Baugesuch mit speziellem Formular in dreifacher Ausfertigung
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier (Abgabe am Schalter)
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau und Liegenschaften
- 044 838 40 58
- gemeinde@nuerensdorf.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Nürensdorf, in denen «I» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Nürensdorf · S. 3
Das Gemeindegebiet wird in die nachfolgenden Zonen eingeteilt. Den Zonen werden folgende Lärmempfindlichkeitsstufen zugewiesen. Zonen
a)Bauzonen Kernzone K eingeschossige Wohnzone W1 zweigeschossige Wohnzone W2 dreigeschossige Wohnzone W3 viergeschossige Wohnzone W4 zweigeschossige Wohn- und Gewerbezone WG2 Industriezone I Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ÖBA
b)Weitere Zonen Erholungszonen E Freihaltezone F Reservezone R
Art. 4BZO Nürensdorf · S. 4
Die Ergänzungspläne gehen, soweit sie Anordnungen und Abgrenzungen treffen, dem allgemeinen Zonenplan vor. Soweit keine Vermassungen bestehen, legt die Baubehörde die genauen Abgrenzungen im Einzelfall fest. Verhältnis der Pläne Plangenauigkeit B. Bauzonen I. Kernzone
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Es sind mässig störende Betriebe zulässig. Handels- und Dienstleistungsbetriebe sind gestattet.» · Art. 32
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 32). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Baumassenziffer | ≤ 3 m3/m2 | Art. 31, S. 11 | 0.85 |
| Grünflächenziffer | ≥ 10 % | Art. 31, S. 11 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Nürensdorf (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.