Zone W1 · Nürensdorf

Zürich · BFS 64 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen

Die Zone W1 in Nürensdorf (Zürich) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 6 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 25 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Baugesuch mit speziellem Formular in dreifacher Ausfertigung

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Nürensdorf, in denen «W1» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Nürensdorf · S. 3

Das Gemeindegebiet wird in die nachfolgenden Zonen eingeteilt. Den Zonen werden folgende Lärmempfindlichkeitsstufen zugewiesen. Zonen

a)Bauzonen Kernzone K eingeschossige Wohnzone W1 zweigeschossige Wohnzone W2 dreigeschossige Wohnzone W3 viergeschossige Wohnzone W4 zweigeschossige Wohn- und Gewerbezone WG2 Industriezone I Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ÖBA

b)Weitere Zonen Erholungszonen E Freihaltezone F Reservezone R

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Art. 22BZO Nürensdorf · S. 8

1. In der Zone W1 gelten die folgenden Grundmasse: Grundmasse Zone W1 Überbauungsziffer max. 25 % Vollgeschosse max. 1 Anrechenbare Dachgeschosse max. 1 Attikageschoss max. 1 Anrechenbare Untergeschosse max. 1 Gebäudelänge max. 25,0 m Fassadenhöhe max. (vorbehalten Abs. 2) 5,8 m Fassadenhöhe bei Flachdach max. 6,0 m Gesamthöhe max. (vorbehalten Abs. 2) 10,3 m grosser Grundabstand min. 8,0 m kleiner Grundabstand min. (vorbehalten Abs. 3) 5,0 m 2. Bei Verzicht auf das anrechenbare Untergeschoss gilt: Anrechenbare Dachgeschosse max. 2 Attikageschoss max. 1 Fassadenhöhe max. 4,3 m Fassadenhöhe bei Flachdach max. 4,5 m Gesamthöhe max. 10,3 m 3. Für Gebäude- und Gebäudeteile mit Fassadenhöhen von max. 4,0 m beträgt der kleine Grundabstand mindestens 4 m. Davon ausgenommen sind Klein- und Anbauten. 4. Die Freilegung des anrechenbaren Untergeschosses ist bis zu höchstens 1,50 m unter das massgebende Terrain zulässig. Die Abgrabung darf im Durchschnitt aller Fassaden maximal 0,70 m betragen. 32200_05A_221116_BZO_Lauftext.docx 8 Politische Gemeinde Nürensdorf – Bau- und Zonenordnung

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Art. 25BZO Nürensdorf · S. 10

1. Wird eine Fassade länger als 15 m, so ist der senkrecht zu ihr gemessene kleine Grundabstand um einen Drittel der Mehrlänge zu vergrössern, jedoch nur bis zu folgenden Höchstwerten: Mehrlängenzuschlag Zone W1 W2 W3 W4 Höchstwert 8,0 m 10,0 m 11,0 m 12,0 m 2. Die für den Mehrlängenzuschlag massgeblichen Fassadenlängen von benachbarten Hauptgebäuden werden zusammengerechnet, wenn der Gebäudeabstand zwischen ihnen weniger als 7,0 m beträgt.

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Art. 38BZO Nürensdorf · S. 14

1. Für terrassierte Gebäude in der W1 gelten abweichend zu den Bestimmungen der Regelbauweise folgende Vorschriften: Terrassierte Gebäude 2. Die Geschossbestimmungen kommen nicht zur Anwendung. Die Fassadenhöhe von max. 6,0 m ist an jeder Geschossstufe einzuhalten. Die Gesamthöhe kann nicht in Anspruch genommen werden. 3. Im Sinne von § 278 Abs. 2 PBG gilt eine Fassadenhöhe von 7,0 m, soweit die transparenten oder offenen Brüstungen bzw. die Geländer um weniger als 1,0 m gegenüber der Fassadenflucht zurückversetzt sind. 4. Die oberste Geschossstufe ist mit einem Flachdach auszubilden. Einzelne Geschossstufen dürfen auch ohne Terrasse ausgebildet werden. 5. Die Freilegung von Geschossstufen mit Räumen für den dauernden Aufenthalt ist bis zu höchstens 1,5 m unter das massgebende Terrain zulässig. Die Abgrabung darf im Durchschnitt aller Fassaden maximal 0,7 m betragen. D. Ergänzende Bauvorschriften

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Art. 40BZO Nürensdorf · S. 14

In den Zonen W1, W2, WG2 und W3 dürfen Dachaufbauten, soweit das Gefälle des massgebenden Terrains innerhalb der Fassaden eine Höhendifferenz von wenigstens 3,00 m ergibt, bergseitig 100% der zugehörigen Fassadenlänge betragen. Talseitig ist auf Dachaufbauten zu verzichten. Attikageschoss in Hanglagen 32200_05A_221116_BZO_Lauftext.docx 14 Politische Gemeinde Nürensdorf – Bau- und Zonenordnung

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Art. 41BZO Nürensdorf · S. 15

Für Gebäude mit Flachdach gelten im Sinne von § 278 Abs. 2 PBG, soweit die transparenten oder offenen Brüstungen bzw. die Geländer um weniger als 1,0 m gegenüber der Fassadenflucht zurückversetzt sind, folgende maximalen Fassadenhöhen: Fassadenhöhe bei offenen und transparenten Brüstungen oder Geländer eingeschossige Wohnzone W1 max. 7,0 m zweigeschossige Wohnzone W2 max. 8,5 m dreigeschossige Wohnzone W3 max. 11,5 m viergeschossige Wohnzone W4 max. 14,5 m zweigeschossige Wohn- und Gewerbezone (WG2) max. 8,5 m Gebiet Tobelwies max. 11,5 m Gebiet Seewadel max. 11,0 m

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«Es sind nicht störende Gewerbebetriebe zulässig.» · Art. 26

Empfindlichkeitsstufe II

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 26). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 1 VollgeschosseArt. 22, S. 80.95
Gebäudelänge≤ 25 mArt. 22, S. 80.95
Grenzabstand (gross)≥ 8 mArt. 22, S. 80.95
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 22, S. 80.90
Gebäudehöhe≤ 6 mArt. 38, S. 140.85

Extrahiert aus der BZO Nürensdorf (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W1

Was gilt in der Zone W1 in Nürensdorf?
Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 6 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 25 m. Insgesamt sind 5 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Nürensdorf erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W1 sein?
Laut BZO Nürensdorf: Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 6 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W1 einhalten?
Grenzabstand (gross) ≥ 8 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Nürensdorf. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Nürensdorf?
12 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Nürensdorf ein?
Baugesuche in Nürensdorf laufen über Papier (Abgabe am Schalter). Zuständig ist Abteilung Bau und Liegenschaften, Kanzleistrasse 2, 8309 Nürensdorf. Ablauf nach der Einreichung →

Weitere Zonen in Nürensdorf