Zone W1 · Nürensdorf
Zürich · BFS 64 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen
Die Zone W1 in Nürensdorf (Zürich) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 6 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 25 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Baugesuch mit speziellem Formular in dreifacher Ausfertigung
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier (Abgabe am Schalter)
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau und Liegenschaften
- 044 838 40 58
- gemeinde@nuerensdorf.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Nürensdorf, in denen «W1» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Nürensdorf · S. 3
Das Gemeindegebiet wird in die nachfolgenden Zonen eingeteilt. Den Zonen werden folgende Lärmempfindlichkeitsstufen zugewiesen. Zonen
a)Bauzonen Kernzone K eingeschossige Wohnzone W1 zweigeschossige Wohnzone W2 dreigeschossige Wohnzone W3 viergeschossige Wohnzone W4 zweigeschossige Wohn- und Gewerbezone WG2 Industriezone I Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ÖBA
b)Weitere Zonen Erholungszonen E Freihaltezone F Reservezone R
Art. 22BZO Nürensdorf · S. 8
1. In der Zone W1 gelten die folgenden Grundmasse: Grundmasse Zone W1 Überbauungsziffer max. 25 % Vollgeschosse max. 1 Anrechenbare Dachgeschosse max. 1 Attikageschoss max. 1 Anrechenbare Untergeschosse max. 1 Gebäudelänge max. 25,0 m Fassadenhöhe max. (vorbehalten Abs. 2) 5,8 m Fassadenhöhe bei Flachdach max. 6,0 m Gesamthöhe max. (vorbehalten Abs. 2) 10,3 m grosser Grundabstand min. 8,0 m kleiner Grundabstand min. (vorbehalten Abs. 3) 5,0 m 2. Bei Verzicht auf das anrechenbare Untergeschoss gilt: Anrechenbare Dachgeschosse max. 2 Attikageschoss max. 1 Fassadenhöhe max. 4,3 m Fassadenhöhe bei Flachdach max. 4,5 m Gesamthöhe max. 10,3 m 3. Für Gebäude- und Gebäudeteile mit Fassadenhöhen von max. 4,0 m beträgt der kleine Grundabstand mindestens 4 m. Davon ausgenommen sind Klein- und Anbauten. 4. Die Freilegung des anrechenbaren Untergeschosses ist bis zu höchstens 1,50 m unter das massgebende Terrain zulässig. Die Abgrabung darf im Durchschnitt aller Fassaden maximal 0,70 m betragen. 32200_05A_221116_BZO_Lauftext.docx 8 Politische Gemeinde Nürensdorf – Bau- und Zonenordnung
Art. 25BZO Nürensdorf · S. 10
1. Wird eine Fassade länger als 15 m, so ist der senkrecht zu ihr gemessene kleine Grundabstand um einen Drittel der Mehrlänge zu vergrössern, jedoch nur bis zu folgenden Höchstwerten: Mehrlängenzuschlag Zone W1 W2 W3 W4 Höchstwert 8,0 m 10,0 m 11,0 m 12,0 m 2. Die für den Mehrlängenzuschlag massgeblichen Fassadenlängen von benachbarten Hauptgebäuden werden zusammengerechnet, wenn der Gebäudeabstand zwischen ihnen weniger als 7,0 m beträgt.
Art. 38BZO Nürensdorf · S. 14
1. Für terrassierte Gebäude in der W1 gelten abweichend zu den Bestimmungen der Regelbauweise folgende Vorschriften: Terrassierte Gebäude 2. Die Geschossbestimmungen kommen nicht zur Anwendung. Die Fassadenhöhe von max. 6,0 m ist an jeder Geschossstufe einzuhalten. Die Gesamthöhe kann nicht in Anspruch genommen werden. 3. Im Sinne von § 278 Abs. 2 PBG gilt eine Fassadenhöhe von 7,0 m, soweit die transparenten oder offenen Brüstungen bzw. die Geländer um weniger als 1,0 m gegenüber der Fassadenflucht zurückversetzt sind. 4. Die oberste Geschossstufe ist mit einem Flachdach auszubilden. Einzelne Geschossstufen dürfen auch ohne Terrasse ausgebildet werden. 5. Die Freilegung von Geschossstufen mit Räumen für den dauernden Aufenthalt ist bis zu höchstens 1,5 m unter das massgebende Terrain zulässig. Die Abgrabung darf im Durchschnitt aller Fassaden maximal 0,7 m betragen. D. Ergänzende Bauvorschriften
Art. 40BZO Nürensdorf · S. 14
In den Zonen W1, W2, WG2 und W3 dürfen Dachaufbauten, soweit das Gefälle des massgebenden Terrains innerhalb der Fassaden eine Höhendifferenz von wenigstens 3,00 m ergibt, bergseitig 100% der zugehörigen Fassadenlänge betragen. Talseitig ist auf Dachaufbauten zu verzichten. Attikageschoss in Hanglagen 32200_05A_221116_BZO_Lauftext.docx 14 Politische Gemeinde Nürensdorf – Bau- und Zonenordnung
Art. 41BZO Nürensdorf · S. 15
Für Gebäude mit Flachdach gelten im Sinne von § 278 Abs. 2 PBG, soweit die transparenten oder offenen Brüstungen bzw. die Geländer um weniger als 1,0 m gegenüber der Fassadenflucht zurückversetzt sind, folgende maximalen Fassadenhöhen: Fassadenhöhe bei offenen und transparenten Brüstungen oder Geländer eingeschossige Wohnzone W1 max. 7,0 m zweigeschossige Wohnzone W2 max. 8,5 m dreigeschossige Wohnzone W3 max. 11,5 m viergeschossige Wohnzone W4 max. 14,5 m zweigeschossige Wohn- und Gewerbezone (WG2) max. 8,5 m Gebiet Tobelwies max. 11,5 m Gebiet Seewadel max. 11,0 m
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Es sind nicht störende Gewerbebetriebe zulässig.» · Art. 26
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 26). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 1 Vollgeschosse | Art. 22, S. 8 | 0.95 |
| Gebäudelänge | ≤ 25 m | Art. 22, S. 8 | 0.95 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 8 m | Art. 22, S. 8 | 0.95 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 22, S. 8 | 0.90 |
| Gebäudehöhe | ≤ 6 m | Art. 38, S. 14 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Nürensdorf (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.