Zone Baubereich C · Nürensdorf
Zürich · BFS 64 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen
Die Zone Baubereich C in Nürensdorf (Zürich) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 25 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Baugesuch mit speziellem Formular in dreifacher Ausfertigung
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier (Abgabe am Schalter)
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau und Liegenschaften
- 044 838 40 58
- gemeinde@nuerensdorf.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Nürensdorf, in denen «Baubereich C» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 9BZO Nürensdorf · S. 5
1. Im Baubereich C gelten folgende Grundmasse: Baubereich C Überbauungsziffer max. 30 % Vollgeschosse max. 2 Anrechenbare Dachgeschosse max. 2 Anrechenbare Untergeschosse max. (Art. 8 Abs. 2 und 3 vorbehalten) 1 Gebäudelänge max. 25,0 m Gebäudebreite max. 14,0 m Grenzabstand min. 5,0 m Fassadenhöhe max. 7,3 m Gesamthöhe max. 14,3 m 2. Der Anteil mehrerer Grundeigentümer an der Überbauung im Baubereich C richtet sich nach dem Verhältnis der Landflächen innerhalb des „Beizugsgebietes Baubereich C“ gemäss den Kernzonenplänen. 3. Für die Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht „Zentrum Nüeri Mitte“, „Süd“ und „Ost“ sowie für den Gestaltungsplan „Zentrum Nüeri West“ in Nürensdorf gelten folgende abweichenden Grundmasse: Vollgeschosse max. 3 Anrechenbare Dachgeschosse max. 1 Fassadenhöhe max. 10,3 m Gesamthöhe max. 13,3 m
32200_05A_221116_BZO_Lauftext.docx 5
Politische Gemeinde Nürensdorf – Bau- und Zonenordnung
Art. 12BZO Nürensdorf · S. 6
1. In den Baubereichen A und B sind einzelne Dachaufbauten und Dachfenster zulässig, soweit sie zur Belichtung und Belüftung von Nebenräumen unerlässlich sind. Für die zwingende Belichtung von Wohn- und Arbeitsräumen können im ersten Dachgeschoss gut gestaltete, mit Ziegeln eingedeckte Gauben und Lukarnen gestattet werden. Zusammen dürfen sämtliche Dachdurchbrüche in der Horizontalprojektion gesamthaft nicht mehr als 10 % der Dachfläche einnehmen. Dachdurchbrüche 2. Dachaufbauten im Sinne von § 292 PBG dürfen insgesamt nicht breiter als ein Drittel der betreffenden Fassadenlänge sein. 3. Im Baubereich C sind gut gestaltete Dachaufbauten und Dacheinschnitte im ersten Dachgeschoss sowie liegende Dachfenster im zweiten Dachgeschoss gestattet, sofern sie in der Horizontalprojektion gesamthaft nicht mehr als 20 % der Dachfläche einnehmen.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 9, S. 5 | 0.90 |
| Gebäudelänge | ≤ 25 m | Art. 9, S. 5 | 0.90 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 9, S. 5 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Nürensdorf (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.