Zone E1 · Nürensdorf

Zürich · BFS 64 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen

Die Zone E1 in Nürensdorf (Zürich) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Baugesuch mit speziellem Formular in dreifacher Ausfertigung

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Nürensdorf, in denen «E1» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 34BZO Nürensdorf · S. 12

1. Die Erholungszone (E) ist in folgende vier Gebiete gegliedert: Gebiete, Nutzweise E1 Erholungszone für Golfclubhaus E2 Erholungszone für Armbrustschiessanlagen E3 Erholungszone für Spielplätze E4 Erholungszone für Familiengärten 2. Die Erholungszonen werden generell der Empfindlichkeitsstufe (ES) III zugeordnet.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 35BZO Nürensdorf · S. 12

1. In der Zone E1 sind Gebäude mit max. 1 Vollgeschoss und 1 anrechenbares Dachgeschoss zulässig. Die Gebäudeund Grenzabstände betragen mindestens 3.5 m. Grundmasse 2. In der Zone E2 gelten die Grundmasse der Kernzone C. 3. In der Zone E3 sind Klein- und Anbauten im Sinne von

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 1 VollgeschosseArt. 35, S. 120.95
Grenzabstand (klein)≥ 3.5 mArt. 35, S. 120.90

Extrahiert aus der BZO Nürensdorf (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone E1

Was gilt in der Zone E1 in Nürensdorf?
Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Nürensdorf erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone E1 sein?
Laut BZO Nürensdorf: Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone E1 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Nürensdorf. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Nürensdorf?
12 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Nürensdorf ein?
Baugesuche in Nürensdorf laufen über Papier (Abgabe am Schalter). Zuständig ist Abteilung Bau und Liegenschaften, Kanzleistrasse 2, 8309 Nürensdorf. Ablauf nach der Einreichung →

Weitere Zonen in Nürensdorf