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Art. 5 · Baubereiche

BZO Nürensdorf · S. 4 · Original-PDF

Ersatz- oder Neubauten, ausgenommen unterirdische Gebäude und Unterniveaubauten, sind nur gestattet, wo im Kernzonenplan Baubereiche bezeichnet sind. Vorbehalten bleiben Umbauten im Sinne von § 357 PBG und bestehende Gebäude gemäss Art. 20. Baubereiche

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.