Art. 8 · Baubereich B
BZO Nürensdorf · S. 5 · Original-PDF
1. Im Baubereich B dürfen Neubauten mit folgenden Grundmassen erstellt werden: Baubereich B Vollgeschosse max. 2 Anrechenbare Dachgeschosse max. 2 Anrechenbare Untergeschosse max. (vorbehalten Absatz 2) 1 Fassadenhöhe max. 7,30 m Gesamthöhe max. 14,30 m Gesamthöhe max.
14,30 m 2. Ein anrechenbares Untergeschoss ist nur in Hanglagen zulässig, soweit das Gefälle des massgebenden Terrains innerhalb der Fassaden eine Höhendifferenz von wenigstens 1,50 m ergibt. 3. Abgrabungen zur Freilegung des anrechenbaren Untergeschosses sind bis max. 1,00 m erlaubt. Bergseitige Abgrabungen sind nur bei Vollgeschossen gestattet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.