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Art. 10 · Erscheinung
BZO Nürensdorf · S. 6 · Original-PDF
1. Neu- und Umbauten in den Baubereichen B und C haben sich in Grösse, kubischer Gestaltung, Fassaden, Fenster, Türen, Material, Farbe und Umgebungsgestaltung der bestehenden, das herkömmliche Dorfbild prägenden Überbauung anzupassen. Erscheinung der Bauten 2. In den Baubereichen A, B und C können beschränkte Abweichungen zur Erhöhung des Wohnkomforts bewilligt werden, wenn eine gestalterisch und architektonisch mindestens gleichwertige Lösung erreicht wird. Eine erhöhte Nutzfläche ist ausgeschlossen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.