Zone IA10 · Niederglatt
Zürich · BFS 89 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen
Die Zone IA10 in Niederglatt (Zürich) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Baumassenziffer ≤ 10 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Katasterplan vom Ingenieurbüro Müller AG, Dielsdorf
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Baugesuchsformular und Pläne 3-fach
- Aktueller Grundbuchauszug
- Formular Gebäude- und Wohnungserhebung bei jeder Eingabe
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier oder elektronisch
- Ablauf nach der Einreichung
- Hochbau und Planung
- 044 852 20 42
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Niederglatt, in denen «IA10» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Niederglatt · S. 4
Zonen Das GemeindegebietI wird in folgende Zonen eingeteilt, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist:
1. Bauzonen
ES
Kernzone K III
Wohnzonen
–Wohnzone, 2 Geschosse
W2/30 II
–Wohnzone, 2 Geschosse
W2/45 II
–Wohnzone, 3 Geschosse
W3/60 II Quartierhaltungszone
QUEZ II Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung (WG)
–WG, 2 Geschosse
WG2/45 III
–WG, 3 Geschosse
WG3/60 III
Gewerbezonen
–Gewerbezone 3
G3 III
–Gewerbezone 4
G4 III
Industriezonen
–Industriezone A
IA10 III
–Industriezone B IB10 III Zone für öffentliche Bauten
OeB II (*)
* Abweichungen sind im Zonenplan festgelegt.
2. Erholungszone
–Erholungszone E1, E2, E3, E4, E5 3. Freihaltezone F
Art. 28BZO Niederglatt · S. 13
Grundmasse Es gelten folgende Grundmasse: IA10 IB10
– Baumassenziffer
max. m3/m2 10 10 – Fassadenhöhe / Gesamthöhe max. m
20(*)
20(**) – Grundabstand
min. m 3.5 3.5 – Empfindlichkeitsstufe nach LSV
III III
(*) In dem im Zonenplan bezeichneten Bereich am Siedlungsrand ist die Fassadenhöhe/Gesamthöhe in der IA10 auf 13.5 m beschränkt.
(**) Im Übergangsbereich zur Wohnzone ist in dem im Zonenplan bezeichneten Bereich bis auf eine Tiefe von 20 m die Fassadenhöhe auf 13.5 m beschränkt. In dem im Zonenplan bezeichneten Bereich entlang der Seeblerstrasse darf die Fassadenhöhe/Gesamthöhe die Höhenkote von 445 m ü. M. nicht überschreiten.
Art. 29BZO Niederglatt · S. 13
Nutzweise, Immissionen
1In der Industriezone IA10 und IB10 sind höchstens mässig störende Industrie- und Gewerbebetriebe mit und ohne Schichtbetrieb sowie Dienstleistungsbetriebe für die Industrie, das Gewerbe und den Handel gestattet. Betriebe, die unverhältnismässigen Verkehr auslösen, gelten als stark störend.
2Verkaufsbetriebe mit Gütern des täglichen Bedarfs von mehr als 500 m2 Verkaufsfläche sind ausgeschlossen. Flächen im Freien werden gleichbehandelt wie Flächen im Gebäudeinnern.
3Gemeinschaftsunterkünfte für vorübergehend angestellte Personen im Sinne von § 56 Abs. 4 PBG sind zulässig.
4In der Industriezone IB 10 sind automatisierte Lager- und automatisierte Produktionsbetriebe mit mehr als 2000 m2 Fläche ausgeschlossen. Ausstellungsflächen über 1‘000m2 sind nur zulässig, wenn sie mit einem ansässigen Produktionsbetrieb in Verbindung stehen.
F Zone für öffentliche Bauten OeB
Art. 36BZO Niederglatt · S. 18
Mehrlängenzuschlag
1Der Grundabstand erhöht sich in den Wohnzonen W2/30, W2/45 und W3/60, in den Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung WG2/45 und WG3/60 um einen Viertel der Fassadenmehrlänge über 16 m, jedoch höchstens um 6 m.
2In den übrigen Bauzonen (Z4/90, G3, G4, IA10, IB10 und OeB) gelangt der Mehrlängenzuschlag nicht zur Anwendung
3Bei der Berechnung der Fassadenlänge, die das Mass von 16 m übersteigt, sind Klein- und Anbauten gemäss § 2a ABV für den Mehrlängenzuschlag nicht zu berücksichtigen.
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 28). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Baumassenziffer | ≤ 10 m3/m2 | Art. 28, S. 13 | 0.95 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 3.5 m | Art. 28, S. 13 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Niederglatt (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.