Zone WG2/45 · Niederglatt
Zürich · BFS 89 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen
Die Zone WG2/45 in Niederglatt (Zürich) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.45, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Katasterplan vom Ingenieurbüro Müller AG, Dielsdorf
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Baugesuchsformular und Pläne 3-fach
- Aktueller Grundbuchauszug
- Formular Gebäude- und Wohnungserhebung bei jeder Eingabe
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier oder elektronisch
- Ablauf nach der Einreichung
- Hochbau und Planung
- 044 852 20 42
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Niederglatt, in denen «WG2/45» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Niederglatt · S. 4
Zonen Das GemeindegebietI wird in folgende Zonen eingeteilt, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist:
1. Bauzonen
ES
Kernzone K III
Wohnzonen
–Wohnzone, 2 Geschosse
W2/30 II
–Wohnzone, 2 Geschosse
W2/45 II
–Wohnzone, 3 Geschosse
W3/60 II Quartierhaltungszone
QUEZ II Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung (WG)
–WG, 2 Geschosse
WG2/45 III
–WG, 3 Geschosse
WG3/60 III
Gewerbezonen
–Gewerbezone 3
G3 III
–Gewerbezone 4
G4 III
Industriezonen
–Industriezone A
IA10 III
–Industriezone B IB10 III Zone für öffentliche Bauten
OeB II (*)
* Abweichungen sind im Zonenplan festgelegt.
2. Erholungszone
–Erholungszone E1, E2, E3, E4, E5 3. Freihaltezone F
Art. 18BZO Niederglatt · S. 10
Grundmasse Es gelten folgende Grundmasse:
WG2/45 WG3/60
–Anrechenbare Untergeschosse
***
*** – Vollgeschosse
max.
2
3 – Anrechenbare Dachgeschosse
max. 2
2 – Anrechenbare Attikageschosse
max.
1
1 – Fassadenhöhe*
max. m 8.1
11.4
10/21 Bau- und Zonenordnung
R1.06-01 – Fassadenhöhe giebelseitig
Giebelseitig erhöht sich das zulässige Mass (Schrägdach)
der Fassadenhöhe um die sich aus der
Dachneigung von 45° ergebende Höhe,
höchstens aber um 7 m. – Fassadenhöhe mit Attikageschoss
Bei Attikageschossen erhöht sich die (Flachdach)
Fassadenhöhe auf den fassadenbün-
digen Seiten um maximal 3.3 m.
– Gebäudelänge
max. m 30 40 – Ausnützungsziffer
max. % 45
60 – Grosser Grundabstand
min. m 10
12 – Kleiner Grundabstand
min. m 5 6 – Grünflächenziffer**
min. % 30
30 * Fassadenhöhenzuschlag: Wird bei Flachdachbauten eine Brüstung oder ein Geländer erstellt und nicht gemäss § 278 Abs. 2 PBG zurückversetzt, erhöht sich die zulässige Fassadenhöhe an dieser Stelle um 1.00 m.
** Das Mass der Grünflächenziffer darf um das Mass des Gewerbeanteils reduziert werden. 10 % Grünflächenziffer sind in jedem Fall erforderlich. *** An Hanglagen ist in den Zonen WG2/45 und WG3/60 anstelle des zweiten Dach- oder des Attikageschosses ein natürlich anfallendes anrechenbares Untergeschoss zulässig
Art. 31BZO Niederglatt · S. 15
Mindestarealfläche In der Wohnzone W2/45 und in der Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG2/45 beträgt die Mindestfläche 3'000 m2; in der Wohnzone W3/60 und in der Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG3/60 beträgt die Mindestfläche 4'000 m2. In den übrigen Zonen sind Arealüberbauungen nicht zulässig.
Art. 36BZO Niederglatt · S. 18
Mehrlängenzuschlag
1Der Grundabstand erhöht sich in den Wohnzonen W2/30, W2/45 und W3/60, in den Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung WG2/45 und WG3/60 um einen Viertel der Fassadenmehrlänge über 16 m, jedoch höchstens um 6 m.
2In den übrigen Bauzonen (Z4/90, G3, G4, IA10, IB10 und OeB) gelangt der Mehrlängenzuschlag nicht zur Anwendung
3Bei der Berechnung der Fassadenlänge, die das Mass von 16 m übersteigt, sind Klein- und Anbauten gemäss § 2a ABV für den Mehrlängenzuschlag nicht zu berücksichtigen.
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Die Wohnzonen sind für Wohnnutzungen bestimmt.» · Art. Art. 14 Abs. 1
Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 18, S. 10 | 0.95 |
| Gebäudelänge | ≤ 30 m | Art. 18, S. 10 | 0.95 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.45 | Art. 18, S. 10 | 0.95 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 10 m | Art. 18, S. 10 | 0.95 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 18, S. 10 | 0.95 |
| Grünflächenziffer | ≥ 30 % | Art. 18, S. 10 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Niederglatt (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.