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Art. 28 · Grundmasse

BZO Niederglatt · S. 13 · Original-PDF

Es gelten folgende Grundmasse: IA10 IB10

– Baumassenziffer

max. m3/m2 10 10 – Fassadenhöhe / Gesamthöhe max. m

20(*)

20(**) – Grundabstand

min. m 3.5 3.5 – Empfindlichkeitsstufe nach LSV

III III

(*) In dem im Zonenplan bezeichneten Bereich am Siedlungsrand ist die Fassadenhöhe/Gesamthöhe in der IA10 auf 13.5 m beschränkt.

(**) Im Übergangsbereich zur Wohnzone ist in dem im Zonenplan bezeichneten Bereich bis auf eine Tiefe von 20 m die Fassadenhöhe auf 13.5 m beschränkt. In dem im Zonenplan bezeichneten Bereich entlang der Seeblerstrasse darf die Fassadenhöhe/Gesamthöhe die Höhenkote von 445 m ü. M. nicht überschreiten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.