Zone E1 · Niederglatt
Zürich · BFS 89 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen
Die Zone E1 in Niederglatt (Zürich) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Firsthöhe ≤ 2.7 m, Gebäudelänge ≤ 3 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Katasterplan vom Ingenieurbüro Müller AG, Dielsdorf
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Baugesuchsformular und Pläne 3-fach
- Aktueller Grundbuchauszug
- Formular Gebäude- und Wohnungserhebung bei jeder Eingabe
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier oder elektronisch
- Ablauf nach der Einreichung
- Hochbau und Planung
- 044 852 20 42
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Niederglatt, in denen «E1» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Niederglatt · S. 4
Zonen Das GemeindegebietI wird in folgende Zonen eingeteilt, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist:
1. Bauzonen
ES
Kernzone K III
Wohnzonen
–Wohnzone, 2 Geschosse
W2/30 II
–Wohnzone, 2 Geschosse
W2/45 II
–Wohnzone, 3 Geschosse
W3/60 II Quartierhaltungszone
QUEZ II Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung (WG)
–WG, 2 Geschosse
WG2/45 III
–WG, 3 Geschosse
WG3/60 III
Gewerbezonen
–Gewerbezone 3
G3 III
–Gewerbezone 4
G4 III
Industriezonen
–Industriezone A
IA10 III
–Industriezone B IB10 III Zone für öffentliche Bauten
OeB II (*)
* Abweichungen sind im Zonenplan festgelegt.
2. Erholungszone
–Erholungszone E1, E2, E3, E4, E5 3. Freihaltezone F
Art. 30aBZO Niederglatt · S. 14
Erholungszone E1
1Nutzweise: In der Erholungszone E1 sind Garten- und Gerätehäuser sowie gemeinschaftliche Gebäude, die für den Betrieb der Pflanzlandareale notwendig sind, zulässig.
2Grundmasse und Bauweise:
–Gebäudelänge (max.) 3 m
–Gebäudebreite (max.) 2.5 m
–Gesamthöhe bis First max. 2.7 m
–Das Zusammenbauen von Gebäuden ist nicht gestattet.
–Die Gebäude sind aus Holz auszuführen.
–Vordächer dürfen auf der vom Weg abgewandten Längsseite angebracht werden.
3Im speziell bezeichneten Bereich sind keine Gebäude zulässig. Es können lediglich Werkzeugkisten mit den Abmessungen 2.5 x 1.0 x 1.5 m (L/B/H) gestattet werden.
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«In der Erholungszone E1 sind Garten- und Gerätehäuser sowie gemeinschaftliche Gebäude, die für den Betrieb der Pflanzlandareale notwendig sind, zulässig.» · Art. Art. 30a Abs. 1
Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudelänge | ≤ 3 m | Art. 30a, S. 14 | 0.90 |
| Firsthöhe | ≤ 2.7 m | Art. 30a, S. 14 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Niederglatt (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.