Zone G3 · Niederglatt
Zürich · BFS 89 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen
Die Zone G3 in Niederglatt (Zürich) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 50 m, Baumassenziffer ≤ 3 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Katasterplan vom Ingenieurbüro Müller AG, Dielsdorf
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Baugesuchsformular und Pläne 3-fach
- Aktueller Grundbuchauszug
- Formular Gebäude- und Wohnungserhebung bei jeder Eingabe
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier oder elektronisch
- Ablauf nach der Einreichung
- Hochbau und Planung
- 044 852 20 42
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Niederglatt, in denen «G3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Niederglatt · S. 4
Zonen Das GemeindegebietI wird in folgende Zonen eingeteilt, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist:
1. Bauzonen
ES
Kernzone K III
Wohnzonen
–Wohnzone, 2 Geschosse
W2/30 II
–Wohnzone, 2 Geschosse
W2/45 II
–Wohnzone, 3 Geschosse
W3/60 II Quartierhaltungszone
QUEZ II Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung (WG)
–WG, 2 Geschosse
WG2/45 III
–WG, 3 Geschosse
WG3/60 III
Gewerbezonen
–Gewerbezone 3
G3 III
–Gewerbezone 4
G4 III
Industriezonen
–Industriezone A
IA10 III
–Industriezone B IB10 III Zone für öffentliche Bauten
OeB II (*)
* Abweichungen sind im Zonenplan festgelegt.
2. Erholungszone
–Erholungszone E1, E2, E3, E4, E5 3. Freihaltezone F
Art. 22BZO Niederglatt · S. 11
Grundmasse Es gelten folgende Grundmasse: G3 G4 – Baumassenziffer
max. m3/m2
3 4 – Fassadenhöhe
max. m
9.5 13.5 – Gesamthöhe
max. m
12.5 16.5 – Gebäudelänge
max. m
50 50 – Grundabstand
min. m
5 4 – Grundabstand gegen
min. m
10(*) - Neeracher Ried
11/21 Bau- und Zonenordnung
R1.06-01 (*) Der Grundabstand entlang dem Westrand der Gewerbezone G3 zwischen Kläranlage und Kaiserstuhlstrasse beträgt zur Sicherstellung der Bepflanzung gemäss Art. 28 mindestens 10 m.
Art. 26BZO Niederglatt · S. 12
Nutzweise, Immissionen
1In der Gewerbezone sind Bauten für höchstens mässig störende industrielle und gewerbliche Betriebe der Produktion sowie Dienstleistungsbetriebe für die Industrie, das Gewerbe und den Handel gestattet. Betriebe, die unverhältnismässigen Verkehr auslösen, gelten als stark störend.
2Lager- oder Ausstellungsflächen über 1‘000m2 sind nicht zulässig, es sei denn sie hängen mit der Produktion oder mit Dienstleistungen erlaubter Betriebe zusammen und haben im Verhältnis zum Gesamtbetrieb nur untergeordnete Bedeutung.
3In der Gewerbezone G4 sind automatisierte Lager- und automatisierte Produktionsbetriebe mit mehr als 2000 m2 Fläche ausgeschlossen.
4In der Gewerbezone G3 sind Verkaufsbetriebe mit Gütern des täglichen Bedarfs von mehr als 500 m2 Verkaufsfläche ausgeschlossen. Flächen im Freien werden gleichbehandelt wie Flächen im Gebäudeinnern.
5Gemeinschaftsunterkünfte für vorübergehend angestellte Personen im Sinne von § 56 Abs. 4 PBG sind zulässig.
Art. 27BZO Niederglatt · S. 12
Bepflanzung Mit der Überbauung der Gewerbezone G3 sind beidseits der Glatt und am Westrand der Zone gegen das Neeracher Ried, gemäss Art. 23, Büsche und hochstämmige Bäume zu pflanzen, die geeignet sind, die Gewerbebauten ausreichend abzudecken.
12/21 Bau- und Zonenordnung
R1.06-01 E Industriezone
Art. 36BZO Niederglatt · S. 18
Mehrlängenzuschlag
1Der Grundabstand erhöht sich in den Wohnzonen W2/30, W2/45 und W3/60, in den Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung WG2/45 und WG3/60 um einen Viertel der Fassadenmehrlänge über 16 m, jedoch höchstens um 6 m.
2In den übrigen Bauzonen (Z4/90, G3, G4, IA10, IB10 und OeB) gelangt der Mehrlängenzuschlag nicht zur Anwendung
3Bei der Berechnung der Fassadenlänge, die das Mass von 16 m übersteigt, sind Klein- und Anbauten gemäss § 2a ABV für den Mehrlängenzuschlag nicht zu berücksichtigen.
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«In der Gewerbezone sind Bauten für höchstens mässig störende industrielle und gewerbliche Betriebe der Produktion sowie Dienstleistungsbetriebe für die Industrie, das Gewerbe und den Handel gestattet.» · Art. Art. 26 Abs. 1
Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Baumassenziffer | ≤ 3 m3/m2 | Art. 22, S. 11 | 0.95 |
| Gebäudelänge | ≤ 50 m | Art. 22, S. 11 | 0.95 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 22, S. 11 | 0.90 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 10 m | Art. 22, S. 11 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Niederglatt (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.