Zone G4 · Niederglatt

Zürich · BFS 89 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen

Die Zone G4 in Niederglatt (Zürich) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 50 m, Baumassenziffer ≤ 4 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Katasterplan vom Ingenieurbüro Müller AG, Dielsdorf
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Baugesuchsformular und Pläne 3-fach
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Formular Gebäude- und Wohnungserhebung bei jeder Eingabe

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Niederglatt, in denen «G4» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Niederglatt · S. 4

Zonen Das GemeindegebietI wird in folgende Zonen eingeteilt, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist:

1. Bauzonen

ES

Kernzone K III

Wohnzonen

–Wohnzone, 2 Geschosse

W2/30 II

–Wohnzone, 2 Geschosse

W2/45 II

–Wohnzone, 3 Geschosse

W3/60 II Quartierhaltungszone

QUEZ II Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung (WG)

–WG, 2 Geschosse

WG2/45 III

–WG, 3 Geschosse

WG3/60 III

Gewerbezonen

–Gewerbezone 3

G3 III

–Gewerbezone 4

G4 III

Industriezonen

–Industriezone A

IA10 III

–Industriezone B IB10 III Zone für öffentliche Bauten

OeB II (*)

* Abweichungen sind im Zonenplan festgelegt.

2. Erholungszone

–Erholungszone E1, E2, E3, E4, E5 3. Freihaltezone F

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Art. 22BZO Niederglatt · S. 11

Grundmasse Es gelten folgende Grundmasse: G3 G4 – Baumassenziffer

max. m3/m2

3 4 – Fassadenhöhe

max. m

9.5 13.5 – Gesamthöhe

max. m

12.5 16.5 – Gebäudelänge

max. m

50 50 – Grundabstand

min. m

5 4 – Grundabstand gegen

min. m

10(*) - Neeracher Ried

11/21 Bau- und Zonenordnung

R1.06-01 (*) Der Grundabstand entlang dem Westrand der Gewerbezone G3 zwischen Kläranlage und Kaiserstuhlstrasse beträgt zur Sicherstellung der Bepflanzung gemäss Art. 28 mindestens 10 m.

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Art. 26BZO Niederglatt · S. 12

Nutzweise, Immissionen

1In der Gewerbezone sind Bauten für höchstens mässig störende industrielle und gewerbliche Betriebe der Produktion sowie Dienstleistungsbetriebe für die Industrie, das Gewerbe und den Handel gestattet. Betriebe, die unverhältnismässigen Verkehr auslösen, gelten als stark störend.

2Lager- oder Ausstellungsflächen über 1‘000m2 sind nicht zulässig, es sei denn sie hängen mit der Produktion oder mit Dienstleistungen erlaubter Betriebe zusammen und haben im Verhältnis zum Gesamtbetrieb nur untergeordnete Bedeutung.

3In der Gewerbezone G4 sind automatisierte Lager- und automatisierte Produktionsbetriebe mit mehr als 2000 m2 Fläche ausgeschlossen.

4In der Gewerbezone G3 sind Verkaufsbetriebe mit Gütern des täglichen Bedarfs von mehr als 500 m2 Verkaufsfläche ausgeschlossen. Flächen im Freien werden gleichbehandelt wie Flächen im Gebäudeinnern.

5Gemeinschaftsunterkünfte für vorübergehend angestellte Personen im Sinne von § 56 Abs. 4 PBG sind zulässig.

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Art. 36BZO Niederglatt · S. 18

Mehrlängenzuschlag

1Der Grundabstand erhöht sich in den Wohnzonen W2/30, W2/45 und W3/60, in den Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung WG2/45 und WG3/60 um einen Viertel der Fassadenmehrlänge über 16 m, jedoch höchstens um 6 m.

2In den übrigen Bauzonen (Z4/90, G3, G4, IA10, IB10 und OeB) gelangt der Mehrlängenzuschlag nicht zur Anwendung

3Bei der Berechnung der Fassadenlänge, die das Mass von 16 m übersteigt, sind Klein- und Anbauten gemäss § 2a ABV für den Mehrlängenzuschlag nicht zu berücksichtigen.

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«In der Gewerbezone sind Bauten für höchstens mässig störende industrielle und gewerbliche Betriebe der Produktion sowie Dienstleistungsbetriebe für die Industrie, das Gewerbe und den Handel gestattet.» · Art. Art. 26 Abs. 1

Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Baumassenziffer≤ 4 m3/m2Art. 22, S. 110.95
Gebäudelänge≤ 50 mArt. 22, S. 110.95
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 22, S. 110.90

Extrahiert aus der BZO Niederglatt (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone G4

Was gilt in der Zone G4 in Niederglatt?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 50 m, Baumassenziffer ≤ 4 m3/m2. Insgesamt sind 3 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Niederglatt erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone G4 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, nach der Bau- und Zonenordnung Niederglatt. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Niederglatt?
15 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Niederglatt ein?
Baugesuche in Niederglatt laufen über Papier oder elektronisch. Zuständig ist Hochbau und Planung, Grafschaftstrasse 55, 8172 Niederglatt. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone G4 in der BZO Niederglatt?
4 Artikel der Bau- und Zonenordnung Niederglatt erwähnen die Zone G4 namentlich, darunter Art. 1, Art. 22, Art. 26. BZO Niederglatt lesen →

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