Zone Gwyd · Niederglatt
Zürich · BFS 89 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen
Die Zone Gwyd in Niederglatt (Zürich) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 11.4 m, Gebäudelänge frei. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Katasterplan vom Ingenieurbüro Müller AG, Dielsdorf
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Baugesuchsformular und Pläne 3-fach
- Aktueller Grundbuchauszug
- Formular Gebäude- und Wohnungserhebung bei jeder Eingabe
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier oder elektronisch
- Ablauf nach der Einreichung
- Hochbau und Planung
- 044 852 20 42
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Niederglatt, in denen «Gwyd» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 33BZO Niederglatt · S. 15
Höhen
Die zulässigen Fassadenhöhen dürfen um 3.3 m erhöht werden.
15/21 Bau- und Zonenordnung
R1.06-01 B Pflicht zum Gestaltungsplan
Art. 33.1 Gebiete mit Pflicht zum Gestaltungsplan
1In den im Zonenplan speziell bezeichneten Gebieten "Rietlen Nord", "Rietlen Süd", "Gwyd" darf je Gebiet nur aufgrund eines Gestaltungsplanes gebaut werden.
2Für die Bestimmung der Mindestanzahl Motorfahrzeugabstellplätze kann anstelle von Art. 55 die Wegleitung der Baudirektion zur Regelung des Parkplatz-Bedarfs in kommunalen Erlassen (Oktober 1997) angewendet werden.
3Je Gestaltungsplanpflichtgebiet ist in der Regel ein Gestaltungsplan aufzustellen. Eine Aufteilung der Perimeter in zwei Gestaltungspläne ist nur mit Zustimmung durch den Gemeinderat zulässig, wenn nachgewiesen werden kann, dass eine unabhängige Erschliessung möglich ist und ein Gesamtkonzept für das ganze Gestaltungsplanpflichtgebiet vorliegt.
4Gestaltungspläne, die den Rahmen der Bau- und Zonenordnung einschliesslich der nachstehenden Abweichungen nicht überschreiten, bedürfen im Sinne von § 86 PBG lediglich der Zustimmung des Gemeinderates und einer kantonalen Genehmigung.
Art. 33.1a Zweck "Rietlen Nord", "Rietlen Süd" und "Gwyd"
1Die Gestaltungspläne bezwecken:
–Erstellung gestalterisch hochwertiger Überbauungen mit angemessenem Gewerbeanteil;
–Stärkung des Ortszentrums;
–Ergänzung des bestehenden Versorgungsangebots;
–Differenziertes Wohnangebot für breite Bevölkerungsschichten;
–Erstellung von attraktiven öffentlichen Freiräumen
2Das Richtprojekt "Rietlen-Gwyd" ist in den V …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 3 Vollgeschosse | Art. 33.4, S. 15 | 0.90 |
| Gebäudehöhe | ≤ 11.4 m | Art. 33.4, S. 15 | 0.90 |
| Gebäudelänge | frei | Art. 33.4, S. 15 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Niederglatt (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.