Zone W2/30 · Niederglatt

Zürich · BFS 89 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen

Die Zone W2/30 in Niederglatt (Zürich) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.3, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 20 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Katasterplan vom Ingenieurbüro Müller AG, Dielsdorf
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Baugesuchsformular und Pläne 3-fach
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Formular Gebäude- und Wohnungserhebung bei jeder Eingabe

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Niederglatt, in denen «W2/30» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Niederglatt · S. 4

Zonen Das GemeindegebietI wird in folgende Zonen eingeteilt, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist:

1. Bauzonen

ES

Kernzone K III

Wohnzonen

–Wohnzone, 2 Geschosse

W2/30 II

–Wohnzone, 2 Geschosse

W2/45 II

–Wohnzone, 3 Geschosse

W3/60 II Quartierhaltungszone

QUEZ II Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung (WG)

–WG, 2 Geschosse

WG2/45 III

–WG, 3 Geschosse

WG3/60 III

Gewerbezonen

–Gewerbezone 3

G3 III

–Gewerbezone 4

G4 III

Industriezonen

–Industriezone A

IA10 III

–Industriezone B IB10 III Zone für öffentliche Bauten

OeB II (*)

* Abweichungen sind im Zonenplan festgelegt.

2. Erholungszone

–Erholungszone E1, E2, E3, E4, E5 3. Freihaltezone F

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Art. 13BZO Niederglatt · S. 8

Grundmasse Es gelten folgende Grundmasse:

W2/30 W2/45 W3/60 – Anrechenbare Untergeschosse

**

**

**

–Vollgeschosse

max.

2

2

3 – Anrechenbare Dachgeschosse max.

1

2

2

oder – Anrechenbare Attikageschosse max.

1

1

1 – Fassadenhöhe*

max. m 8.1

8.1

11.4 – Fassadenhöhe giebelseitig Giebelseitig erhöht sich das zulässige Mass der (Schrägdach) Fassadenhöhe um die sich aus der Dachneigung von 45°

ergebende Höhe, höchstens aber um 7 m. – Fassadenhöhe mit AttikaBei Attikageschossen erhöht sich die Fassadenhöhe auf

geschoss (Flachdach) den fassadenbündigen Seiten um maximal 3.3 m

8/21 Bau- und Zonenordnung

R1.06-01

W2/30 W2/45 W3/60

– Gebäudelänge max. m 20

30

40 – Ausnützungsziffer max. % 30

45

60 – Grosser Grundabstand min. m 10

10

12 – Kleiner Grundabstand min. m 5

5

6 – Grünflächenziffer min.% 30

30

30

* Fassadenhöhenzuschlag: Wird bei Flachdachbauten eine Brüstung oder ein Geländer erstellt und nicht gemäss § 278 Abs. 2 PBG zurückversetzt, erhöht sich die zulässige Fassadenhöhe an dieser Stelle um 1.00 m.

** An Hanglagen ist anstelle des zweiten Dach- oder anstelle des Attikageschosses ein natürlich anfallendes anrechenbares Untergeschoss zulässig.

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Art. 14BZO Niederglatt · S. 9

Nutzweise, Immissionen W2/30, W2/45 und W3/60

1Die Wohnzonen sind für Wohnnutzungen bestimmt.

2In den Wohnzonen sind ausserdem nicht störende Betriebe und ihnen vergleichbare, dem Wohnen nicht zuzurechnende Nutzweisen gestattet. Nicht störend sind in diesen Zonen insbesondere Nutzweisen, die einerseits zur Ausstattung eines Wohnquartiers gehören, wie Betriebe zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs sowie Begegnungsorte für die Anwohner, oder andererseits die Wohnqualität der Zone weder durch ihre Erscheinung noch durch ihr Verkehrsaufkommen schmälern.

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Art. 34BZO Niederglatt · S. 17

Bauweise

1In der W2/30, im Gässliquartier ist für Gebäude (Hauptgebäude) eine offene Bauweise vorzusehen. Eingeschossige Gebäudeteile sowie Klein- und Anbauten gemäss § 2a ABV dürfen hingegen zusammengebaut werden, sofern die zulässige Gebäudelänge gemäss Abs. 3 nicht überschritten wird.

2In den übrigen Bauzonen können Gebäude auch in geschlossener Bauweise erstellt werden; in der Kernzone und in den Wohnzonen jedoch nur, wenn an ein Hauptgebäude angebaut wird oder die Hauptgebäude gleichzeitig erstellt werden.

3Die Gesamtlänge der Gebäude, ohne Klein- und Anbauten gemäss § 2a ABV, darf die zonengemässe maximale Gebäudelänge nicht überschreiten.

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Art. 36BZO Niederglatt · S. 18

Mehrlängenzuschlag

1Der Grundabstand erhöht sich in den Wohnzonen W2/30, W2/45 und W3/60, in den Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung WG2/45 und WG3/60 um einen Viertel der Fassadenmehrlänge über 16 m, jedoch höchstens um 6 m.

2In den übrigen Bauzonen (Z4/90, G3, G4, IA10, IB10 und OeB) gelangt der Mehrlängenzuschlag nicht zur Anwendung

3Bei der Berechnung der Fassadenlänge, die das Mass von 16 m übersteigt, sind Klein- und Anbauten gemäss § 2a ABV für den Mehrlängenzuschlag nicht zu berücksichtigen.

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«Die Wohnzonen sind für Wohnnutzungen bestimmt.» · Art. Art. 14 Abs. 1

Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 13, S. 80.95
Gebäudelänge≤ 20 mArt. 13, S. 80.95
Ausnützungsziffer≤ 0.3Art. 13, S. 80.95
Grenzabstand (gross)≥ 10 mArt. 13, S. 80.95
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 13, S. 80.95
Grünflächenziffer≥ 30 %Art. 13, S. 80.95

Extrahiert aus der BZO Niederglatt (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W2/30

Was gilt in der Zone W2/30 in Niederglatt?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.3, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 20 m. Insgesamt sind 6 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Niederglatt erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W2/30 sein?
Laut BZO Niederglatt: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W2/30 einhalten?
Grenzabstand (gross) ≥ 10 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Niederglatt. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Niederglatt?
15 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Niederglatt ein?
Baugesuche in Niederglatt laufen über Papier oder elektronisch. Zuständig ist Hochbau und Planung, Grafschaftstrasse 55, 8172 Niederglatt. Ablauf nach der Einreichung →

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