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Niederglatt

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Masse in Niederglatt

Kleiner Grenzabstand in Niederglatt

Der kleine Grenzabstand ist in Niederglatt in 9 von 13 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 3.5 m bis 6 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 13 der Bau- und Zonenordnung.

Der kleine Grenzabstand ist der Mindestabstand einer Fassade zur Parzellengrenze. Er gilt in der Regel auf allen Seiten, auf denen nicht der grosse Grenzabstand verlangt ist.

ZoneKleiner GrenzabstandFundstelle
G3≥ 5 mArt. 22, S. 11
G4≥ 4 mArt. 22, S. 11
IA10≥ 3.5 mArt. 28, S. 13
IB10≥ 3.5 mArt. 28, S. 13
W2/30≥ 5 mArt. 13, S. 8
W2/45≥ 5 mArt. 13, S. 8
W3/60≥ 6 mArt. 13, S. 8
WG2/45≥ 5 mArt. 18, S. 10
WG3/60≥ 6 mArt. 18, S. 10

Extrahiert aus der BZO Niederglatt (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.

Häufige Fragen

Wie gross ist der kleine Grenzabstand in Niederglatt?

Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 3.5 m bis 6 m, festgelegt in 9 von 13 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.

Wo steht der kleine Grenzabstand in der Bauordnung Niederglatt?

Meist in Art. 13 der Bau- und Zonenordnung Niederglatt, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.

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