Zone E4 · Niederglatt
Zürich · BFS 89 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen
Die Zone E4 in Niederglatt (Zürich) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Katasterplan vom Ingenieurbüro Müller AG, Dielsdorf
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Baugesuchsformular und Pläne 3-fach
- Aktueller Grundbuchauszug
- Formular Gebäude- und Wohnungserhebung bei jeder Eingabe
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier oder elektronisch
- Ablauf nach der Einreichung
- Hochbau und Planung
- 044 852 20 42
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Niederglatt, in denen «E4» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Niederglatt · S. 4
Zonen Das GemeindegebietI wird in folgende Zonen eingeteilt, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist:
1. Bauzonen
ES
Kernzone K III
Wohnzonen
–Wohnzone, 2 Geschosse
W2/30 II
–Wohnzone, 2 Geschosse
W2/45 II
–Wohnzone, 3 Geschosse
W3/60 II Quartierhaltungszone
QUEZ II Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung (WG)
–WG, 2 Geschosse
WG2/45 III
–WG, 3 Geschosse
WG3/60 III
Gewerbezonen
–Gewerbezone 3
G3 III
–Gewerbezone 4
G4 III
Industriezonen
–Industriezone A
IA10 III
–Industriezone B IB10 III Zone für öffentliche Bauten
OeB II (*)
* Abweichungen sind im Zonenplan festgelegt.
2. Erholungszone
–Erholungszone E1, E2, E3, E4, E5 3. Freihaltezone F
Art. 30dBZO Niederglatt · S. 14
Erholungszone E4
1Nutzweise: In der Erholungszone E4 sind Sport- und Erholungsanlagen zulässig. Es sind lediglich Gebäude, die für den Betrieb und den Unterhalt notwendig sind, zulässig.
14/21 Bau- und Zonenordnung
R1.06-01
2Grundmasse und Bauweise: Es sind maximal 3 Gebäude mit einer Grundfläche von insgesamt maximal 350 m2 zulässig, wobei diese zusammengebaut werden können. Die Gesamthöhe beträgt max. 4.0 m, bei Schrägdächern max. 5.0 m.
3Anlagengestaltung: Sämtliche Anlagen sind nach Möglichkeit derart zu gestalten, dass eine Versickerung möglich ist.
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«In der Erholungszone E4 sind Sport- und Erholungsanlagen zulässig. Es sind lediglich Gebäude, die für den Betrieb und den Unterhalt notwendig sind, zulässig.» · Art. Art. 30d Abs. 1
Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudehöhe | ≤ 5 m | Art. 30d, S. 14 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Niederglatt (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.