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Art. 11 · Arbeits- und Wohnzonen ArW-2 / ArW-3

BZO Bau- und Zonenreglement Neuenkirch · S. 12 · Original-PDF

1Die Arbeits- und Wohnzonen ArW-2 und ArW-3 sind für Bauten bestimmt, in denen Arbeiten und Wohnen gemischt sind.

2Gestattet sind Wohnungen sowie nicht oder nur mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe. Reine Wohnbauten sind nur in der 2-geschossigen ArW-2 gestattet.

3Grundmasse ArW-2 ArW-3 Vollgeschosse: höchstens 2* 3 Ausnützungsziffer: höchstens wovon für Wohnen: höchstens Arbeits- und Wohnzonen ArW-2 / ArW-3 2* 0.50 0.35 1.0 3 0.75 0.45 1.0 0.50 0.35 0.75 0.45 AZ-Faktor (siehe Art. 4): 1.0 1.0

* Mehrhöhen für betriebliche Bedürfnisse zulässig.

Baufelder gem. Gestal- tungsplanVG (anstelle der max. Gebäudehöhe gilt eine max. Firsthöhe)Max. Gesamthöhe / Max. Firsthöhe
A1 (Punkthaus)312.10 m
A2 (Reihenhaus)27.60 m
B1 (Stöckli)211.00 m
B2 (Generationenhaus)2+11.00 m
B3 (Schüür)27.80 m
B4 (Remise)29.30 m

Tabelle von S. 12 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.