Neuenkirch
Kleiner Grenzabstand in Neuenkirch
Der kleine Grenzabstand ist in Neuenkirch in 2 von 20 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 4 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 40 der Bau- und Zonenordnung.
Der kleine Grenzabstand ist der Mindestabstand einer Fassade zur Parzellengrenze. Er gilt in der Regel auf allen Seiten, auf denen nicht der grosse Grenzabstand verlangt ist.
Extrahiert aus der BZO Neuenkirch (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist der kleine Grenzabstand in Neuenkirch?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 4 m, festgelegt in 2 von 20 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht der kleine Grenzabstand in der Bauordnung Neuenkirch?
Meist in Art. 40 der Bau- und Zonenordnung Neuenkirch, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.