Zone Siedlungsschutzgebiet · Heimberg

Bern · BFS 928 · Gemeindeprofil · alle 18 Zonen

Die Zone Siedlungsschutzgebiet in Heimberg (Bern) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 7 m, Gebäudelänge ≤ 15 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
  • Situationsplan 1:500/1:1000 als Originalexemplar von Bührer + Dällenbach Ingenieure AG
  • Farbcodierung und Vermassung der Projektpläne (rot/gelb/schwarz)
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Baugesuch gilt erst mit 2-facher Papiereinreichung als eingereicht

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Heimberg, in denen «Siedlungsschutzgebiet» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 13BZO Gemeindebaureglement Heimberg · S. 11

Gestaltungsfreiheit Die Gestaltungsfreiheit nach Art. 75 BauG ist in der Hangbauzone H sowie im Siedlungsschutzgebiet ausgeschlossen. Arbeitshilfe des Amtes für Gemeinden und Raumordnung 4 Baureglement der Einwohnergemeinde Heimberg 2. Mass der Nutzung Ausnützungsziffer

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 62BZO Gemeindebaureglement Heimberg · S. 35

a)Ortsbildschutzgebiete (Baugruppen gemäss Bauinventar)

1Ortsbildschutzgebiete sind Schutzgebiete nach Art. 10 und 86 BauG.

2Ortsbildschutzgebiete umfassen schutzwürdige Baugruppen gemäss Bauinventar der Gemeinde. Innerhalb dieser Baugruppen haben sich alle baulichen Massnahmen bezüglich Stellung, Volumen und Gestaltung ins jeweilige Ortsbild gut einzufügen.

b)Siedlungsschutzgebiet

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 63BZO Gemeindebaureglement Heimberg · S. 6

b)Siedlungsschutzgebiet

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gebäudelänge≤ 15 mArt. 63, S. 350.75
Gebäudehöhe≤ 7 mArt. 63, S. 350.75
Gebäudetiefe≤ 10 mArt. 63, S. 350.75

Extrahiert aus der BZO Heimberg (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Siedlungsschutzgebiet

Was gilt in der Zone Siedlungsschutzgebiet in Heimberg?
Gebäudehöhe ≤ 7 m, Gebäudelänge ≤ 15 m. Insgesamt sind 3 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Heimberg erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Siedlungsschutzgebiet sein?
Laut BZO Heimberg: Gebäudehöhe ≤ 7 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Heimberg?
12 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Heimberg ein?
Baugesuche in Heimberg laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Abteilung Bau (Hochbau/Bauinspektorat), Alpenstrasse 26, 3627 Heimberg. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone Siedlungsschutzgebiet in der BZO Heimberg?
3 Artikel der Bau- und Zonenordnung Heimberg erwähnen die Zone Siedlungsschutzgebiet namentlich, darunter Art. 13, Art. 62, Art. 63. BZO Heimberg lesen →

Weitere Zonen in Heimberg