Zone LWZ · Heimberg

Bern · BFS 928 · Gemeindeprofil · alle 18 Zonen

Die Zone LWZ in Heimberg (Bern) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Firsthöhe ≤ 11 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
  • Situationsplan 1:500/1:1000 als Originalexemplar von Bührer + Dällenbach Ingenieure AG
  • Farbcodierung und Vermassung der Projektpläne (rot/gelb/schwarz)
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Baugesuch gilt erst mit 2-facher Papiereinreichung als eingereicht

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Heimberg, in denen «LWZ» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 53BZO Gemeindebaureglement Heimberg · S. 31

Landwirtschaftszone LWZ

1Die Landwirtschaftszone umfasst das Land, welches landwirtschaftlich oder für den Gartenbau genutzt wird, oder im Gesamtinteresse genutzt werden soll. Zuständigkeit für die Beurteilung der Zonenkonformität und von Ausnahmen liegt beim Amt für Gemeinden und Raumordnung in Bern. Wald, Gewässer und landwirtschaftlich nicht nutzbare Flächen gehören nicht dazu (ungezontes Gebiet gemäss Art. 5 BauG). Voranfrage wird empfohlen.

2Das Bauen in der Landwirtschaftszone richtet sich nach den Vorschriften des Raumplanungsgesetzes und des Baugesetzes.

3Es gelten ergänzend folgende Bestimmungen:

a.Bauten haben sich bezüglich Dachform, Volumen, Baumaterial und Farbgebung den bestehenden Bauten anzupassen und in das Orts- und Landschaftsbild gut einzufügen;

b.Die Firsthöhe ist auf 11 m beschränkt.

4Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III. Bauernhofzone BH

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Firsthöhe≤ 11 mArt. 53, S. 310.95

Extrahiert aus der BZO Heimberg (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone LWZ

Was gilt in der Zone LWZ in Heimberg?
Firsthöhe ≤ 11 m. Insgesamt sind 1 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Heimberg erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone LWZ sein?
Laut BZO Heimberg: Firsthöhe ≤ 11 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Heimberg?
12 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Heimberg ein?
Baugesuche in Heimberg laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Abteilung Bau (Hochbau/Bauinspektorat), Alpenstrasse 26, 3627 Heimberg. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone LWZ in der BZO Heimberg?
1 Artikel der Bau- und Zonenordnung Heimberg erwähnen die Zone LWZ namentlich, darunter Art. 53. BZO Heimberg lesen →

Weitere Zonen in Heimberg