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Art. 63 · b) Siedlungsschutzgebiet

BZO Gemeindebaureglement Heimberg · S. 35 · Original-PDF

1Die im Zonenplan bezeichneten Flächen sind Schutzgebiete im Sinne von Art. 86 BauG.

2Neubauten und bauliche Erweiterungen dürfen erstellt werden.

3Für die Gestaltung von Neubauten gelten folgende Grundsätze:

a.Die Massstäblichkeit der bestehenden Überbauung soll gewahrt werden. Die zulässigen Gebäudeabmessungen betragen: GL = 15 m / GH = 7 m / GT = 10 m. Anbauten im Sinne von Art. 23 werden nicht angerechnet.

b.Die typischen Gartenareale sollen erhalten bleiben.

c.Die Gestaltungsfreiheit nach Art. 75 BauG ist ausgeschlossen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.