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Art. 62 · Bauliche Schutzobjekte und Schutzgebiete
BZO Gemeindebaureglement Heimberg · S. 35 · Original-PDF
a)Ortsbildschutzgebiete (Baugruppen gemäss Bauinventar)
1Ortsbildschutzgebiete sind Schutzgebiete nach Art. 10 und 86 BauG.
2Ortsbildschutzgebiete umfassen schutzwürdige Baugruppen gemäss Bauinventar der Gemeinde. Innerhalb dieser Baugruppen haben sich alle baulichen Massnahmen bezüglich Stellung, Volumen und Gestaltung ins jeweilige Ortsbild gut einzufügen.
b)Siedlungsschutzgebiet
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.