Zone K · Heimberg
Bern · BFS 928 · Gemeindeprofil · alle 18 Zonen
Die Zone K in Heimberg (Bern) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 14 m, Ausnützungsziffer ≤ 1.2, Grenzabstand (klein) ≥ 6 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
- Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
- Baugespann / Profilierung im Gelände
- Situationsplan 1:500/1:1000 als Originalexemplar von Bührer + Dällenbach Ingenieure AG
- Farbcodierung und Vermassung der Projektpläne (rot/gelb/schwarz)
- Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
- Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
- Angaben zur Erdbebensicherheit
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Baugesuch gilt erst mit 2-facher Papiereinreichung als eingereicht
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel)
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau (Hochbau/Bauinspektorat)
- 033 439 20 40
- bau@heimberg.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Heimberg, in denen «K» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 2BZO Gemeindebaureglement Heimberg · S. 8
1Die einschlägigen Bestimmungen des eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Rechts bleiben vorbehalten (vgl. Übersicht im Anhang II).
2Im Verhältnis unter Nachbarn sind die Eigentumsbeschränkungen, insbesondere die Bau- und Pflanzabstände des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) und des bernischen Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch (EGzZGB) zu beachten (insb. Art. 79ff EGzZGB, siehe Anhang IV).
3Die Vorschriften des Baureglementes sind zwingend und können durch private Vereinbarungen nur geändert oder aufgehoben werden, sofern eine solche Möglichkeit ausdrücklich vorgesehen ist.
Art. 12BZO Gemeindebaureglement Heimberg · S. 11
Im ganzen Gemeindegebiet gilt, mit Ausnahme der Kernzone K, nur die offene Bauweise. Der Zusammenbau von Gebäuden ist innerhalb der zulässigen Gesamtlänge gemäss Art. 52 gestattet.
Art. 20BZO Gemeindebaureglement Heimberg · S. 14
Bauabstand gegenüber Landwirtschaftszone
1Gegenüber der Landwirtschaftszone sind die gleichen Bauabstände einzuhalten wie von benachbarten Grundstücksgrenzen.
2 Anlagen der Umgebungsgestaltung sowie Erschliessungsanlagen können ohne Einhaltung eines Zonenabstandes erstellt werden. Es dürfen jedoch keine Bauteile über die Zonengrenze ragen.
Art. 46BZO Gemeindebaureglement Heimberg · S. 26
Kernzone K
1In der Kernzone K sind Wohnbauten sowie Bauten für mässig störende Gewerbebetriebe zugelassen.
2Im Erdgeschoss sind ausschliesslich Läden und gewerbliche Nutzungen gestattet. 19 Baureglement der Einwohnergemeinde Heimberg
3Im Bereich des Erdgeschosses kann von der geschlossenen Bauweise Gebrauch gemacht werden.
4In der Kernzone K sind die nach Art. 49ff BauV notwendigen Abstellplätze in Gemeinschaftsanlagen zu erstellen.
Art. 52BZO Gemeindebaureglement Heimberg · S. 41
BauR. Baureglement der Einwohnergemeinde Heimberg Anhang I Zonen mit Planungspflicht ZPP (Artikel 48 BauR) 3 Für Neubauvorhaben, die nicht nach Art. 93 Abs. 1 BauG vor dem Erlass einer Überbauungsordnung bewilligt werden können, ist in der Überbauungsordnung gegenüber bestehenden Wohnüberbauungen ein mindestens 3 m breiter Grünstreifen mit Bäumen und Sträuchern vorzusehen. Auf diesem Grünstreifen dürfen auch Autoabstellplätze auf Rasengittersteinen vorgesehen werden, wobei pro
6Abstellplätze mindestens ein Baum zu pflanzen ist. 4 Sofern die Voraussetzungen für einen Fernwärmebezug zu marktüblichen Bedingungen gegeben sind, ist nach Möglichkeit daran anzuschliessen.
5Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe IV.
1Die ZPP Nr. 7 bezweckt eine auf die Umgebung abgestimmte qualitativ hochstehende Bebauung mit gemischter Nutzung und die Sicherstellung der Erschliessung. ZPP Nr. 7 „Bir Underfüerig“
2Gegenüber dem Bahnhof ist eine auf das Zentrum bezogene Nutzung mit Gebäuden von bis zu 14 m Gebäudehöhe gestattet, die auch für Zwecke der Allgemeinheit wie Alterswohnungen, Spiel- und Begegnungsplatz vorsehen kann. Der zentrale Bereich ist einer Wohnnutzung mit Gebäuden von 7 bis 10 m Gebäudehöhe vorbehalten. Die maximale AZ beträgt über den gesamten Perimeter 0.8.
3Gegenüber der Gewerbezone ist eine mindestens 3000 m2 grosse und 30 m breite Siedlungsspielfläche anzulegen. 4 Als Grundlage für die Ausarbeitung der Überbauungsordnung ist ein Erschliessungs- und Bebauungskonzept zu erarbeiten, das die Baue …
Art. 65BZO Gemeindebaureglement Heimberg · S. 36
1Betreffen Planungen und Baubewilligungsverfahren - Archäologische Objekte gemäss Art. 10 Abs. 1 lit. e BauG; - Schützenswerte Baudenkmäler oder; - Erhaltenswerte Baudenkmäler, die in einem Ortsbildschutzperimeter liegen oder Bestandteil einer im Bauinventar aufgenommenen Baugruppe sind, ist die kantonale Denkmalpflege bzw. der archäologische Dienst in jedem Fall in das Verfahren einzubeziehen.
2Die Baudenkmäler nach Abs. 1 sind zugleich Objekte des kantonalen Inventars und im Bauinventar mit „K“ gekennzeichnet.
3Betreffen Planungen und Bewilligungsverfahren erhaltenswerte Baudenkmäler, die nicht unter Abs. 1 fallen, kann die Hochbaukommission eine Fachstelle (z.B. Bauberatung des Berner Heimatschutzes) beiziehen.
4Der frühzeitige Beizug der kantonalen Denkmalpflege bzw. einer Fachstelle sowie eine Bauvoranfrage werden empfohlen.
e)Archäologische Fundstellen
Art. 74BZO Gemeindebaureglement Heimberg · S. 38
1Die Bauinspektorin oder der Bauinspektor bereitet alle Geschäfte der Hochbaukommission vor und stellt Antrag.
2Sie oder er entscheidet zudem über alle Baugesuche, die im kleinen Baubewilligungsverfahren nach Art. 27 BewD erteilt werden können. 31 Baureglement der Einwohnergemeinde Heimberg 3 Zudem nimmt sie oder er an Einspracheverhandlungen teil und stellt die Protokollführung sicher.
4Die Bauinspektorin oder der Bauinspektor wacht über die Einhaltung der Bauvorschriften und Baubewilligungen und leitet allenfalls notwendige Massnahmen ein. Funktionendiagramm
Art. 79fBZO Gemeindebaureglement Heimberg · S. 53
f
Das Recht, eine vom Nachbar erstellte Brandmauer mitzubenützen, wird durch Einkauf in das Miteigentum erworben.
Für das Mitbenützungsrecht ist eine Entschädigung zu bezahlen, welche entsprechend dem Interesse der beteiligten Nachbarn an der Brandmauer festzulegen ist. Eigentums- und Benützungsrechte, die der Nachbar an der bestehenden Brandmauer erworben hat, können im Grundbuch angemerkt werden.
c)Erhöhung
Art. 79kBZO Gemeindebaureglement Heimberg · S. 54
k
Einfriedungen wie Holzwände, Mauern, Zäune, bis zu einer Höhe von 1.20m vom gewachsenen Boden des höher gelegenen Grundstücks aus gemessen, dürfen an die Grenze gestellt werden. Höhere Einfriedungen sind um das Mass der Mehrhöhe von der Grenze zurückzunehmen, jedoch höchstens auf 3.00m. Für Grünhecken gelten um 50cm erhöhte Abstände; diese sind bis zur Mitte der Pflanzstelle zu messen.
9. Bäume und Sträucher
Art. 79oBZO Gemeindebaureglement Heimberg · S. 55
o
Der Nachbar hat das Betreten oder die vorübergehende Benützung seines Grundstückes zu gestatten, wenn dies erforderlich ist für die Errichtung oder den Unterhalt von Bauten, Strassen, Pflanzungen längs der Grenze oder von sonstigen Anlagen wie Leitungen. Er ist rechtzeitig zu benachrichtigen und hat Anspruch auf möglichste Schonung und vollen Schadenersatz. Baureglement der Einwohnergemeinde Heimberg Anhang IV Bernisches Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch Artikel 79 Gesetzliche Grenzabstände für:
- Grünhecken, Einfriedungen - Zierbäume, Ziersträucher - Obstbäume
Die gesetzlichen Grenzabstände und das Recht des Anrieses werden geregelt durch: ZGB Artikel 687 und 988, Kant. Baugesetz vom 7. Juni 1970 79k bis 79n. Baureglement der Einwohnergemeinde Heimberg Anhang IV Bernisches Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch Artikel 79 Gesetzliche Strassenabstände für:
- Bäume, Sträucher - Einfriedungen
Die gesetzlichen Strassenabstände werden geregelt durch das Kant. Strassenbaugesetz vom 2. Februar 1964 Artikel 73, 1 bis 8 und Artikel 75. Überbauungsplan Nr. 7 vom 23. April 1975 Korrektion Käsereiweg (Schützenstrasse bis Bäumbergstrasse) Genehmigt durch die Baudirektion des Kantons Bern am 23. April 1975 Überbauungsordnung Detailerschliessung 'Bir Underfüerig' vom 08. Juni 1993 Erschliessung 'Bir Underfüerig' Genehmigt durch die Baudirektion des Kantons Bern am 08. Juni 1993 Zonenplanänderung vom 29. Juni 1994 Überbauungsordnung Jumbo Süd Genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung am 29. Juni 1994 Zonenplanänderun …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (Grundmass-Tabelle S. 30). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grenzabstand (klein) | ≥ 6 m | Art. 52, S. 30 | 0.95 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 10 m | Art. 52, S. 30 | 0.95 |
| Gebäudehöhe | ≤ 14 m | Art. 52, S. 30 | 0.95 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 1.2 | Art. 52, S. 30 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Heimberg (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone K
Was gilt in der Zone K in Heimberg?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone K sein?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone K einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Heimberg?
Wo reiche ich das Baugesuch in Heimberg ein?
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