Zone Ga · Heimberg

Bern · BFS 928 · Gemeindeprofil · alle 18 Zonen

Die Zone Ga in Heimberg (Bern) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 12 m, Grenzabstand (klein) ≥ 6 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
  • Situationsplan 1:500/1:1000 als Originalexemplar von Bührer + Dällenbach Ingenieure AG
  • Farbcodierung und Vermassung der Projektpläne (rot/gelb/schwarz)
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Baugesuch gilt erst mit 2-facher Papiereinreichung als eingereicht

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Heimberg, in denen «Ga» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 47BZO Gemeindebaureglement Heimberg · S. 27

Gewerbezone Ga / Gb

1In der Gewerbezone Ga sind Gewerbe- und Industriebauten zugelassen.

2In der Gewerbezone Gb sind mässig störende Gewerbe- und Bürobauten zugelassen. 3 In den Gewerbezonen sind keine verkehrsintensiven Nutzungen zugelassen.

4In den Gewerbezonen sind Wohnungen für das betriebsnotwendige an den Standort gebundene Personal zugelassen, sofern durch geeignete Vorkehrungen für wohnhygienisch tragbare Verhältnisse gesorgt wird (z.B. Schallschutz).

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Art. 52BZO Gemeindebaureglement Heimberg · S. 30

1) Für die Parzelle Nr. 496 und die Teilparzelle Nr. 495 muss im Baugesuchsverfahren der Nachweis erbracht werden, dass bei Räumen mit empfindlicher Nutzung in der Westfassade zwischen der Mittelachse Autobahn und dem Empfangspunkt eine Schallpegeldifferenz nachts von 39 dBA eingehalten werden kann.

kG kleiner Grenzabstand gG grosser Grenzabstand GH Gebäudehöhe GL Gebäudelänge AZ Ausnützungsziffer GrZ Grünflächenziffer ES Lärmempfindlichkeitsstufe

H Hangbauzone H Wa Wohnzone Wa Wb Wohnzone Wb WGa Wohn- und Gewerbezone WGa WGb Wohn- und Gewerbezone WGb DZ Dorfzone K Kernzone K Ga Gewerbezone Ga Gb Gewerbezone Gb 23 Baureglement der Einwohnergemeinde Heimberg 3. Landwirtschaftszone

ZonekG [m]gG [m]GH [m]GL [m]AZGrZES
H484.8200.7—II
Wa5107250.7—II 1)
Wb61210400.8—II
WGa5108250.750%III
WGb61211400.850%III
DZ3101140—30%III
K61014—1.2—III
Ga6612——15%IV
Gb6612——15%III

Tabelle von S. 30 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 79BZO Gemeindebaureglement Heimberg · S. 40

Die bisherigen Überbauungsordnungen sowie Gestaltungspläne mit Sonderbauvorschriften bleiben als Überbauungsordnungen in Kraft. 33 Baureglement der Einwohnergemeinde Heimberg Anhang I Zonen mit Planungspflicht ZPP (Artikel 48 BauR)

1In der Zone mit Planungspflicht Nr. 5 „Jumbo Süd“ dürfen vor Erlass einer Überbauungsordnung keine neuen Hauptgebäude bewilligt werden. ZPP Nr. 5 „Jumbo Süd“

2In der ZPP Nr. 5 soll eine gemischte Wohn- /Gewerbeüberbauung in verdichteter Bauweise realisiert werden. Die Bauten haben einem einheitlichen Konzept zu folgen. Die Erschliessung hat grundsätzlich von der Blümlisalpstrasse her sowie unter Berücksichtigung der neuen Erschliessungsstrasse Heimberg Süd zu erfolgen.

3Die zulässige maximale Bruttogeschossfläche beträgt 18‘000 m2. Es sind Gebäudehöhen von 8 m (2 Geschosse) bis maximal 13 m (4 Geschosse) zulässig. Die Nutzungsart, die Bruttogeschossfläche und die Gebäudehöhe werden pro Baufeld festgelegt. Dabei gelten folgende gestalterische Vorgaben: Die Gebäudehöhen sind entsprechend der umgebenden Bebauung zu wählen, 4-geschossige Bauten sind nur im nördlichen Bereich zugelassen. Hauptgebäude sind mit Flachdächern zu versehen, leicht geneigte Dächer sind auf den Attikas gestattet.

4Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III.

1Die ZPP Nr. 6 bezweckt die Sicherstellung der Direkterschliessung der Verkaufsund Gewerbegebiete „Obere Au“ ab Autobahnzubringer (Umsetzung Erschliessungskonzept Heimberg Süd) und eine auf die Umgebung abgestimmte gewerbliche Nutzung. ZPP Nr. 6 „ …

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«In der Gewerbezone Ga sind Gewerbe- und Industriebauten zugelassen.» · Art. 47

Empfindlichkeitsstufe IV

Wortgetreu aus dem Reglement (Grundmass-Tabelle S. 30). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (klein)≥ 6 mArt. 52, S. 300.95
Grenzabstand (gross)≥ 6 mArt. 52, S. 300.95
Gebäudehöhe≤ 12 mArt. 52, S. 300.95
Grünflächenziffer≥ 15 %Art. 52, S. 300.95

Extrahiert aus der BZO Heimberg (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Ga

Was gilt in der Zone Ga in Heimberg?
Gebäudehöhe ≤ 12 m, Grenzabstand (klein) ≥ 6 m. Insgesamt sind 4 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Heimberg erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Ga sein?
Laut BZO Heimberg: Gebäudehöhe ≤ 12 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Ga einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 6 m, Grenzabstand (gross) ≥ 6 m, nach der Bau- und Zonenordnung Heimberg. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Heimberg?
12 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Heimberg ein?
Baugesuche in Heimberg laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Abteilung Bau (Hochbau/Bauinspektorat), Alpenstrasse 26, 3627 Heimberg. Ablauf nach der Einreichung →

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