Art. 65 · d) Beizug von Fachstellen
BZO Gemeindebaureglement Heimberg · S. 36 · Original-PDF
1Betreffen Planungen und Baubewilligungsverfahren - Archäologische Objekte gemäss Art. 10 Abs. 1 lit. e BauG; - Schützenswerte Baudenkmäler oder; - Erhaltenswerte Baudenkmäler, die in einem Ortsbildschutzperimeter liegen oder Bestandteil einer im Bauinventar aufgenommenen Baugruppe sind, ist die kantonale Denkmalpflege bzw. der archäologische Dienst in jedem Fall in das Verfahren einzubeziehen.
2Die Baudenkmäler nach Abs. 1 sind zugleich Objekte des kantonalen Inventars und im Bauinventar mit „K“ gekennzeichnet.
3Betreffen Planungen und Bewilligungsverfahren erhaltenswerte Baudenkmäler, die nicht unter Abs. 1 fallen, kann die Hochbaukommission eine Fachstelle (z.B. Bauberatung des Berner Heimatschutzes) beiziehen.
4Der frühzeitige Beizug der kantonalen Denkmalpflege bzw. einer Fachstelle sowie eine Bauvoranfrage werden empfohlen.
e)Archäologische Fundstellen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.