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Art. 47 · Gewerbezone
BZO Gemeindebaureglement Heimberg · S. 27 · Original-PDF
Ga / Gb
1In der Gewerbezone Ga sind Gewerbe- und Industriebauten zugelassen.
2In der Gewerbezone Gb sind mässig störende Gewerbe- und Bürobauten zugelassen. 3 In den Gewerbezonen sind keine verkehrsintensiven Nutzungen zugelassen.
4In den Gewerbezonen sind Wohnungen für das betriebsnotwendige an den Standort gebundene Personal zugelassen, sofern durch geeignete Vorkehrungen für wohnhygienisch tragbare Verhältnisse gesorgt wird (z.B. Schallschutz).
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.