Zone M · Gerlafingen
Solothurn · BFS 2519 · Gemeindeprofil · alle 10 Zonen
Die Zone M in Gerlafingen (Solothurn) ist mit 7 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 13.5 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.75. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan (amtlich nachgeführte Grundbuchplan-Kopie)
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Fassaden, Schnitte)
- Terrainschnitte mit Höhenkoten (massgebendes und gestaltetes Terrain)
- Baugesuch im Doppel (Formular bzw. eBau-Erfassung)
- Eigentumsnachweis bzw. Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Angaben zu Nutzungsziffern, Erschliessung, Wasser/Abwasser
- Baugespann (im Zeitpunkt der Einreichung erstellt)
- Ab 01.01.2026 nur noch digitale Einreichung über den kantonalen Onlineschalter
- SwissID-Konto für das eBau-Portal erforderlich
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Solothurn
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Gerlafingen, in denen «M» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 6BZO Zonenreglement Gerlafingen · S. 6
Das Gemeindegebiet von Gerlafingen ist gemäss Bauzonen- und GeUnterteilung samtplan in folgende Zonen, Gebiete und Objekte unterteilt: Wohnzone bis 3 Geschosse E (Einfamilienhaus) Wohnzone bis 3 Geschosse Wohnzone bis 4 Geschosse W3E Bauzonen W3 W4 Kernzone bis 3 Geschosse K3 Kernzone bis 4 Geschosse K4 Mischzone M Gewerbezone G Industriezone Zone für öffentliche Bauten und Anlagen öBA Zone für öffentliche Anlagen öA Grünzone Gr Eingeschränkte Bauzonen Kommunale Uferschutzzone innerhalb Bauzone Uf Landwirtschaftszone LW Nichtbauzonen Kommunale Uferschutzzone ausserhalb Bauzone Uf Hofstattzone H Überlagerungen Ortsbildschutzzone Gebiet mit Gestaltungsplanpflicht Erdgeschosse strassenseitig mit Geschäftsräumen Gesamt- und Fassadenhöhe gemäss W3 Immissionsschutzstreifen Aufstufung von Lärmempfindlichkeitsstufe ES II auf ES III Schützenswerte Naturobjekte Natur- und Kulturobjekte Schützenswerte Bauten und Kulturobjekte Erhaltenswerte Bauten
Art. 8BZO Zonenreglement Gerlafingen · S. 7
Max. 3 Wohnzone bis 3 Geschosse W3 0.6 1 Min. 2 10.5 m 10.5 m 112.5 m 40% offen II
Art. 9BZO Zonenreglement Gerlafingen · S. 7
Nach§ 9 Abs. 4 f. ZR: 0.75 Max. 3 Wohnzone bis 4 Geschosse W4 0.8 1 Min. 3 13.5 m 13.5 m / 15.5 m 40% offen II
Art. 10BZO Zonenreglement Gerlafingen · S. 7
Nach§ 10 Abs. 4 f. ZR: 1.0 Max. 4 Kernzone bis 3 Geschosse K3 0.75 1 Min. 2 10.5 m 10.5 m 112.5 m 20%(1) offen/ III
Art. 11BZO Zonenreglement Gerlafingen · S. 9
Kernzone bis 3 Geschosse, K3 Kernzone bis 4 Geschosse, K4 (PBG § 31)
1Stärken des Zentrumsbereichs von Gerlafingen; im Besonderen die Ostwest-Achse als Dorfzentrum und die angrenzenden Bereiche als erweitertes Dorfzentrum: Zweck ■ Zentrumsnutzungen mit Wohnen ansiedeln, ■ Mit den Bauten den Strassenraum gut definieren, ■ Den Strassenraum als Zentrumsraum betreiben und gestalten, ■ Die raumdefinierenden Bauten gut gestalten, ■ Die historischen Bauten und Ensembles sichern.
2Öffentliche Bauten, sowie Geschäfts- und Wohnbauten, sowie mässig Nutzung störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe.
3In den Bereichen gemäss Zonenplan "Erdgeschosse strassenseitig mit Geschäftsräumen" sind in den strassenseitigen Teilen der Erdgeschosse Geschäftsräume, wie Ladenlokalitäten, Büros, Ateliers, Showrooms usw., zu erstellen.
4Nicht zugelassen ist eine Nutzung durch das Sex-Gewerbe.
5Zur Erlangung einer guten Einordnung von Bauten sowie einer angeQualitätsverfahren in der Kernzone strebten dichteren Nutzung gemäss Leitbild
a)müssen dem Gemeinderat für wesentliche bauliche Erweiterungen oder Veränderungen konzeptionelle Überlegungen über ein grösseres zusammenhängendes Gebiet in der Regel von mindestens 3'000 m2 vorgelegt werden,
b)kann der Gemeinderat, auf Antrag der Bau- und Werkkommission und nach Anhörung der Grundeigentümerschaft,
–Gemäss § 5 ZR ein Qualitätsverfahren verlangen, sowie
–gemäss § 22 ZR die Erstellung eines Gestaltungsplans,
c)kann der Gemeinderat die dichtere Nutzung in der Tabelle mit den Baumassen zulassen, nämlich in der K3 eine GFZo von …
Art. 12BZO Zonenreglement Gerlafingen · S. 10
Mischzone, M
1Stärken des Zentrumsbereichs von Gerlafingen im Sinn eines erweiterten Dorfzentrums: Zweck der Mischzone um die Biberiststrasse ■ Zentrumsnutzungen mit Wohnen ansiedeln, ■ Mit den Bauten den Strassenraum gut definieren, ■ Den Strassenraum als Zentrumsraum betreiben und gestalten, ■ Die raumdefinierenden Bauten gut gestalten.
2Zulässig sind: Nutzung ■ Nichtstörende und mässig störende Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe, ■ Wohnungen gemäss Tabelle Baumasse, ■ Ortsansässige Betriebe mit produktionsbedingter Lager- und Umschlagsfunktion, ■ Verkauf in der Mischzone entlang der Biberiststrasse. In den übrigen Mischzonen: Produktionsbedingter Verkauf von vor Ort produzierten Erzeugnissen bis maximal 500 m2 Verkaufsfläche; diese ist die den Kunden zugängliche Fläche inkl. Flächen für Gestelle, Auslagen usw., aber ohne Flächen für die Verkehrserschliessung, Sanitärräume etc. (VSS-Norm SN 640.281 ).
3Nicht zulässig sind: ■ Nicht ortsansässige Betriebe mit vorwiegender Lager- und Umschlagfunktion. ■ Betriebe mit einem Verkehrsaufkommen von durchschnittlich mehr als 400 Fahrten/Tag pro ha überbaute Fläche. Der Gemeinderat kann im Rahmen eines Gestaltungsplanes von dieser Vorgabe abweichen. ■ Verkauf von Gütern des täglichen Bedarfs; ausgenommen ist die Mischzone entlang der Biberiststrasse. ■ Nicht zugelassen ist eine Nutzung durch das Sex-Gewerbe.
4Präzisierungen der Baumasse in der Mischzone um die Biberiststrasse: Präzisierungen der Baumasse ■ Über den obersten zulässigen Vollgeschossen sind Attikageschosse im Sinne von KBV § 17ter …
Art. 13BZO Zonenreglement Gerlafingen · S. 11
Gewerbezone, G
1Zulässig sind: Nutzung ■ Nichtstörende und mässig störende Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe. ■ Wohnungen gemäss Tabelle Baumasse. ■ Produktionsbedingter Verkauf von vor Ort produzierten Erzeugnissen bis maximal 500 m2 Verkaufsfläche; diese ist die den Kunden zugängliche Fläche inkl. Flächen für Gestelle, Auslagen usw., aber ohne Flächen für die Verkehrserschliessung, Sanitärräume etc. (VSS-Norm SN 640.281). ■ Ortsansässige Betriebe mit produktionsbedingter Lager- und Umschlagsfunktion.
2Nicht zulässig sind: ■ Nicht ortsansässige Betriebe mit vorwiegender Lager- und Umschlagfunktion. ■ Betriebe mit einem Verkehrsaufkommen von durchschnittlich mehr als 400 Fahrten/Tag pro ha überbaute Fläche. Der Gemeinderat kann im Rahmen eines Gestaltungsplanes von dieser Vorgabe abweichen. ■ Verkauf von Gütern des täglichen Bedarfs. plan:team 11 Gesamtrevision der Ortsplanung 20. Dez. 2022 Gerlafingen Kt. SO Version 5 Zonenreglement Genehmigung
3Präzisierungen der Baumasse: Präzisierungen der Baumasse ■ Über den obersten zulässigen Vollgeschossen sind Attikageschosse im Sinne von KBV § 17ter nicht gestattet. ■ Erforderliche Anzahl Untergeschosse min. 1. Falls ein Gutachten zeigt, dass dies nicht möglich ist, kann eine Ausnahmebewilligung erteilt werden. ■ Dachform: Flachdachpflicht mit max. Neigung 5 %. ■ Aussenflächen: Die Versiegelung von Aussenflächen ist auf ein Minimum zu beschränken. Wege und Parkierungsflächen sind wasserdurchlässig zu gestalten. ■ Parkplätze: Die Parkplätze berechnen sich nach An-hang III KBV und der VSS No …
Art. 14BZO Zonenreglement Gerlafingen · S. 13
Industriezone, 1 (PBG § 33)
1Industrie-, Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe sowie betriebsnotwendige Wohnungen. Nutzung
2Betriebe mit vorwiegender Lager- und Umschlagfunktion sind nicht zulässig. Diese ist nur zulässig als Ergänzung des Kerngeschäftes.
3Die Vorschriften zur Gewerbezone in § 13 Abs. 1 betreffend Verkauf sowie in Abs. 2 bis 4 gelten sinngemäss.
4Die Parkierung der Belegschaft ist unterirdisch anzuordnen. Falls ein Parkierung Gutachten zeigt, dass dies nicht möglich ist, kann eine Ausnahmebewilligung erteilt werden. 5 überirdische Parkierungsflächen sind mit Bäumen zu begrünen.
6Der Grenzabstand zu anderen Zonen ist ökologisch wertvoll zu gestalten und mit einheimischen und standortgerechten Gehölzen (Baum- und Umgebungsgestaltung Straucharten) unterschiedlicher Wuchshöhe zu bepflanzen.
7Unüberbaute Flächen sind naturnah zu gestalten; insbesondere sollen auch zusammenhängende Flächen mit humusfreien Rohböden geschaffen werden.
8Ansaaten und Bepflanzungen sind mit regionstypischen, standortheimischen Pflanzen, bzw. Saatgut auszuführen.
Art. 16BZO Zonenreglement Gerlafingen · S. 14
Grünzone, Gr (PBG § 36 Abs. 2)
1Die Grünzone dient der Freihaltung von Landschaftselementen und der Zweck und Nutzung Vernetzung von Lebensräumen. Zulässig ist die naturnahe Landwirtschaft, Gartenbau, sowie Kleintierhaltung.
2Bauten und Anlagen sind nicht zulässig. Gestattet sind lediglich der Bauten Nutzung dienende Anlagen und Kleinbauten.
3Die Grünzone ist möglichst gut zu durchgrünen, vorzugsweise mit einBesondere Bestimmungen heimischen und standortgerechten Bäumen und Sträuchern.
Art. 17BZO Zonenreglement Gerlafingen · S. 7
innerhalb der Bauzone Nichtbauzonen Landwirtschaftszone LW Max. 2 7.5 m (5) 7.5110.5 m III § 37 b~
Art. 19BZO Zonenreglement Gerlafingen · S. 15
Kommunale Uferschutzzone ausserhalb der Bauzone, Uf (PBG § 36 Abs. 2)
1Erhaltung, Förderung und Schaffung naturnaher Ufer mit standortgeZweck rechter Ufervegetation und Freihaltung der Uferbereiche von Bauten und Anlagen und Gewährleistung des Hochwasserschutzes.
2Die Nutzung hat sich dem Ziel unterzuordnen; zulässig und notwendig Nutzung sind Unterhalts- und Pflegemassnahmen wie mähen der Borde, verjüngen und durchlichten der Ufergehölze usw. Verjüngungen und Durchlichtungen von Ufergehölzen sind vom Kreisförster anzuzeichnen.
3Die Uferschutzzone ist nach der geltenden Gesetzgebung Art. 41 c GSchV extensiv zu nutzen. Im Gewässerraum sind nur im öffentlichen Interesse liegende, standortgebundene Anlagen zulässig. Nicht zulässig ) sind insbesondere: Lagern von Material, Silageballen und Abfälle aller Art, Errichten von Holzlagern, Lagern von Kompost, Errichten von Zäunen und Gartenanlagen.
4Bauten und bauliche Anlagen sind, wenn sie nicht von ihrem Zweck her Bauten, Anlagen, bauliche Veränderuneinen Standort am Ufer erfordern (inkl. Erholungsnutzungen und Reklagen men), unzulässig. Dies gilt auch für Terrainveränderungen und Veränderungen der Ufer, soweit solche nicht der Renaturierung, der Revitalisierung oder dem notwendigen Unterhalt des Gewässers dienen.
5Der Unterhalt der Bäche richtet sich nach dem „Unterhaltskonzept Gewässer" der Gemeinde. Besondere Bestimmungen
6Unterhaltsmassnahmen sind zulässig (Unterhaltskonzept Gewässer), Verjüngung/Durchforstung von Ufergehölzen sind vom Kreisförster anzuzeichnen. ) plan:team 15 Gesamtrevision …
Art. 20BZO Zonenreglement Gerlafingen · S. 16
Ortsbildschutzzone
1Erhaltung des Orts- und Strassenbildes. Schutz der geschichtlich und Zweck architektonisch wertvollen Bauten mit ihrer Umgebung, sorgfältige Einordnung von Um- und Neubauten.
2Sämtliche baulichen Massnahmen haben sich dem Zweck der Zone unterzuordnen. Für neue Bauten oder Aussenräume sind zeitgemässe LöBauweise sungen zu suchen.
3Neubauten müssen sich den städtebaulichen und architektonischen Charakteristika der Gebiete anpassen. Sie haben sich hinsichtlich Stellung der Baukörper, Proportionen, Massstäblichkeit, Volumen, Bauart, Form, Dachform, Gestaltung, Materialwahl und Farbgebung ins traditionelle Orts- und Strassen bild und die Dorfstruktur einzufügen. Relevant sind die Inhalte in den Gebietsbeschrieben im Anhang 1.
4Die in der Tabelle Baumasse in § 7 festgelegten Baumasse für diese GeBaumasse biete sind nur insoweit massgebend, als der Schutzzweck und allfällige Schutzverfügungen und -bestimmungen nicht eine abweichende Mehroder Mindernutzung oder Geschosszahl erfordern.
5Die Baubehörde hat sämtliche Baugesuche vor ihrem Entscheid dem Amt für Raumplanung (Fachstelle Ortsbildschutz) zur Stellungnahme zu Besondere Bestimmungen unterbreiten.
Art. 21BZO Zonenreglement Gerlafingen · S. 16
Hofstattzone, H
1Die Hofstattzone ist eine überlagernde Zone. Sie dient der Erhaltung Zweck und Nutzung und Aufwertung des Baumbestandes an Hochstammobstbäumen als prägendes Element des Dorfbildes und Lebensraum für Pflanzen und Tiere.
2Sie darf ausschliesslich als Weide für Tiere, als Mähwiese oder als Bauerngarten genutzt werden. Dabei sind die Hochstammbäume und Gärten zu erhalten. Bei Beweidung sind die Bäume vor Beschädigung zu schützen.
3Ausserdem zulässig sind Nutzungen für die Erholung.
4Die Bäume gelten als schützenswerte Naturobjekte nach § 26. Baumschutz
5Ergänzend zu den formulierten Schutzzielen kann die Baubehörde mit der Grundeigentümerschaft / Bewirtschaftern weitere Fördermassnahmen, wie Pflanzung, Bewirtschaftung und Pflege vereinbaren.
6Gestattet sind lediglich der Nutzung dienende Anlagen und Kleinbauten. Bauten plan:team 16 Gesamtrevision der Ortsplanung 20. Dez. 2022 Gerlafingen Kt. SO Zonenreglement Genehmigung Version 5
7Es gelten die Bestimmungen zur Ortsbildschutzzone. Besondere Bestimmungen
Art. 22BZO Zonenreglement Gerlafingen · S. 17
Gestaltungsplanpflicht (PBG § 44ff)
1In den Gebieten mit Gestaltungsplanpflicht sind wesentliche bauliche Erweiterungen oder Veränderungen nur im Rahmen eines Gestaltungsplanes zulässig.
2Zusätzlich zu den in § 46 PBG genannten Fällen kann der Gemeinderat in wichtigen Arealen gemäss § 5 dieses Reglements den Erlass eines Gestaltungsplanes verlangen.
3Die im Plan dargestellten Gebiete können, wo zweckmässig, unterteilt werden. Der Gemeinderat entscheidet darüber. Das Gebiet mit Gestaltungsplanpflicht ist so aufzuteilen, dass die restliche Arealentwicklung weiterhin möglich ist. Aufteilen der Gebiete in mehrere Teilpläne
4Die Bauherrschaft hat zu Beginn der Planung der Baubehörde eine KonZusammenarbeit mit den Behörden zeptstudie mit den Mindestanforderungen gemäss den nachfolgenden Absätzen zu unterbreiten. Der Gestaltungsplan ist in enger Zusammenarbeit mit der Baubehörde zu erarbeiten. Der Gemeinderat legt auf Antrag der zuständigen Fachkommission das Vorgehen fest und entscheidet, ob die Mindestanforderungen gemäss Abs. 5 ff. erfüllt sind. Er kann bei Bedarf externe Gutachter/ Experten zulasten der Bauherrschaft beiziehen.
5Es gelten § 44 ff. PBG. Im Besonderen sind folgende Elemente aufzuzeiMindestanforderungen gen: ■ Öffentliche und interne Erschliessung (inkl. Verkehrserzeugung und Auswirkungen auf das übergeordnete Strassennetz), ■ Parkierung gemäss KBV Anhang III und VSS Norm SN 640 281, ■ Anforderungen für private Erschliessungsanlagen und für Parkplätze gemäss § 11 Baureglement, ■ Art der Nutzung, ■ Ortsbauliche Eingliederung ( …
Art. 25BZO Zonenreglement Gerlafingen · S. 22
Gefahrenzone Wasser - geringe Gefährdung / Restgefährdung (Hinweisbereich) Die Erstellung sämtlicher Bauten und Anlagen im Rahmen der Bau- und Zonenvorschriften ist zulässig. Bei der Planung und dem Bau von Bauten und Anlagen ist möglichen Gefährdungen Rechnung zu tragen. Bei sensiblen Objekten sind Schutzmassnahmen gemäss § 24 "Gefahrenzone Wasser - Mittlere Gefährdung (Gebotsbereich)" vorzusehen. Die Baubehörde informiert die Bauherrschaft entsprechend. plan:team 22 Gesamtrevision der Ortsplanung 20. Dez. 2022 Gerlafingen ~.SO Zonenreglement Genehmigung Version 5 7. Natur- und Kulturobjekte
Art. 27BZO Zonenreglement Gerlafingen · S. 23
Schützenswerte Bauten und Kulturobjekte
1Als schützenswert sind im Zonenplan wichtige und charakteristische Charakteristische Bauten Bauten und Kulturobjekte bezeichnet, die als Einzelobjekte (Eigenwert) und als Bestandteil einer Gebäudegruppe bzw. des Ortsbildes (Situationswert) von Bedeutung sind. Zu diesen Einzelobjekten resp. der Gebäudegruppe gehört ebenfalls die gestaltete Umgebung (Gartenanlage, Bäume, Naturwerte etc.).
2Ziel ist es, sie in ihrer ursprünglichen Form (Lage, Stellung, Volumen, Ziel Proportionen, äussere Erscheinung) sowie in ihrer Bausubstanz und ihrer Umgebung und Bepflanzung möglichst ungeschmälert zu erhalten. Ihre Unterschutzstellung ist zu prüfen (insbesondere bei Veränderungs- oder Abbruchgefahr).
3Ein Abbruch soll nach Möglichkeit nur erwogen werden, wenn nachweisbar keine Sanierung möglich ist und wenn gleichzeitig ein bewilliAbbruch gungsfähiges Ersatzprojekt mit gesicherter Ausführung vorliegt. In solchen Fällen sind für den Neubau Lage, Stellung, Proportionen sowie Fassaden- und Dachgestaltung analog dem ursprünglichen Gebäude sowie die Umgebungsgestaltung anzustreben. Allfällige Abweichungen, die im Rahmen der Zonenvorschriften zulässig sind, sollen zu einer Verbesserung führen und das Gesamtbild der zugehörigen Häusergruppe nicht beeinträchtigen. plan:team 23 Gesamtrevision der Ortsplanung 20. Dez. 2022 Gerlafingen Kt. SO Zonenreglement Genehmigung Version 5
4In der näheren Umgebung von schützenswerten Bauten sind bauliche Bauvorhaben in der Nähe von schützensMassnahmen so zu gestalten, dass betroffene schütze …
Art. 28BZO Zonenreglement Gerlafingen · S. 24
Erhaltenswerte Bauten
1Bei den erhaltenswerten Objekten handelt es sich um charakteristische Charakteristische Objekte als Bestandteil Bauten, welchen vor allem als Bestandteil einer Häusergruppe oder einer einer Häusergruppe oder Gebäudereihe Gebäudereihe im Ortsbild Bedeutung zukommt. Zu diesen Einzelobjekten resp. der Gebäudegruppe gehört ebenfalls die gestaltete Umgebung (Gartenanlage, Bäume, Naturwerte etc.).
2Sie sollen, wenn immer möglich in Stellung, Volumen und äusserer ErZiel scheinung und ihrer Umgebung und Bepflanzung erhalten werden. Bei einem Umbau sind allenfalls notwendige, dem Ortsbild angepasste Verbesserungen anzustreben.
3Im Falle eines unvermeidlichen Abbruches soll möglichst gleichzeitig Abbruch ein bewilligungsfähiges Ersatzprojekt vorliegen, dessen Ausführung gesichert ist. In diesem Falle sind für den Neubau Stellung und Volumen (Fassadenflucht, Geschosszahl, Firstrichtung) des ursprünglichen Gebäudes sowie die Umgebungsgestaltung möglichst zu übernehmen, oder hinsichtlich der zugehörigen Häusergruppe zu verbessern.
4Bauliche Massnahmen sind auf der Grundlage eines Vorprojekts mit Bauliche Massnahmen dem Amt für Raumplanung (Fachstelle Ortsbildschutz) und der Baubehörde vorzubesprechen. Baugesuche sind Amt für Raumplanung (Fachstelle Ortsbildschutz) zur Stellungnahme zu unterbreiten. plan:team 24 Gesamtrevision der Ortsplanung 20. Dez. 2022 Gerlafingen Kt. SO Zonenreglement Genehmigung Version 5 8. Orientierender Planinhalt
Art. 29BZO Zonenreglement Gerlafingen · S. 25
Archäologische Fundstellen
1Die im Zonenplan dargestellten archäologischen Fundstellen sind geBeschreibung mäss Kulturdenkmälerverordnung vom 19. Dezember 1995 geschützt.
2In den Gebieten gemäss Zonenplan ist rechtzeitig vor Inangriffnahme 1 nformationspflicht von Grabarbeiten das Amt für Denkmalpflege und Archäologie zu verständigen.
3Baugesuche, die Grabarbeiten beinhalten, sind vor Erteilung einer BauBaugesuche bewilligung dem Amt für Denkmalpflege und Archäologie zur Stellungnahme einzureichen.
Art. 31BZO Zonenreglement Gerlafingen · S. 25
Gestaltung des Siedlungsrandes
1Aussenräume am Rand der Bauzone (siehe die im Zonenplan orientierend dargestellte Bauzonengrenze) sind besonders sorgfältig zu gestalten. Der Aussenraum soll auch ökologischen Anforderungen gerecht werden.
2Die Übergänge sind insbesondere hinsichtlich Gestaltung und Bepflanzung auf die angrenzende Landschaft abzustimmen. Zulässig sind nur einheimische, standortgerechte Pflanzen und Hochstammobstbäume.
3Mauern und Stützmauern sind soweit möglich zu vermeiden. Wo sie notwendig sind, sind sie auf das Notwendige zu beschränken und ab 10 m Länge zu gliedern und mit einheimischen Stauden und Gehölzen zu bepflanzen. plan:team 25 Gesamtrevision der Ortsplanung 20. Dez. 2022 Gerlafingen ~.SO Zonenreglement Genehmigung Version 5
Art. 32BZO Zonenreglement Gerlafingen · S. 26
Hecken, Ufergehölz
1Hecken sind gemäss der kantonalen Verordnung über den Natur- und Heimatschutz geschützt, sie dürfen weder entfernt noch vermindert werden, das sachgemässe Zurückschneiden ist gestattet.
2Hecken ausserhalb der Bauzone sowie Ufergehölze inner- und ausserhalb der Bauzone sind bei Planungs- und Bauvorhaben im Rahmen des Verfahrens festzustellen und mittels einer ordentlichen Heckenbaulinie auszuscheiden (Abstand 6.0 m innerhalb und 12.0 m ausserhalb der Bauzone). Für die Ufervegetation gelten ausserdem §§ 21 und 22 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG). plan:team 26 Gesamtrevision der Ortsplanung 20. Dez. 2022 Gerlafingen ~.SO Zonenreglement Genehmigung Version 5 9. Festsetzung gemäss kantonalem Richtplan resp. kantonalen Schutzbeschlüssen
3 weitere Artikel erwähnen die Zone; vollständig im Originalerlass.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Ausnützungsziffer | ≥ 0.6 | Art. 11, S. 7 | 0.85 |
| Vollgeschosse | ≥ 2 Vollgeschosse | Art. 11, S. 7 | 0.85 |
| Gebäudehöhe | ≤ 13.5 m | Art. 11, S. 7 | 0.85 |
| Dachneigung | ≤ 5 % | Art. 12, S. 10 | 0.90 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.75 | Art. 12, S. 7 | 0.90 |
| Vollgeschosse | ≤ 4 Vollgeschosse | Art. 12, S. 7 | 0.90 |
| Grünflächenziffer | ≥ 30 % | Art. 12, S. 7 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Gerlafingen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.