Gerlafingen
Ausnützungsziffer in Gerlafingen
Die Ausnützungsziffer ist in Gerlafingen in 5 von 10 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 0.6 bis 0.85. Rechtsgrundlage ist meist Art. 11 der Bau- und Zonenordnung.
Die Ausnützungsziffer (AZ) ist das Verhältnis der anrechenbaren Geschossfläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie begrenzt, wie viel Geschossfläche auf einer Parzelle gebaut werden darf.
| Zone | Ausnützungsziffer | Fundstelle |
|---|---|---|
| K3 | ≤ 0.75 | Art. 10, S. 7 |
| K4 | ≤ 0.85 | Art. 11, S. 7 |
| M | ≥ 0.6 | Art. 11, S. 7 |
| M | ≤ 0.75 | Art. 12, S. 7 |
| W3 | ≤ 0.6 | Art. 8, S. 7 |
| W4 | ≤ 0.8 | Art. 9, S. 7 |
Extrahiert aus der BZO Gerlafingen (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Ausnützungsziffer in Gerlafingen?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 0.6 bis 0.85, festgelegt in 5 von 10 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Ausnützungsziffer in der Bauordnung Gerlafingen?
Meist in Art. 11 der Bau- und Zonenordnung Gerlafingen, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.