Zone G · Gerlafingen
Solothurn · BFS 2519 · Gemeindeprofil · alle 10 Zonen
Die Zone G in Gerlafingen (Solothurn) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 13.5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan (amtlich nachgeführte Grundbuchplan-Kopie)
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Fassaden, Schnitte)
- Terrainschnitte mit Höhenkoten (massgebendes und gestaltetes Terrain)
- Baugesuch im Doppel (Formular bzw. eBau-Erfassung)
- Eigentumsnachweis bzw. Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Angaben zu Nutzungsziffern, Erschliessung, Wasser/Abwasser
- Baugespann (im Zeitpunkt der Einreichung erstellt)
- Ab 01.01.2026 nur noch digitale Einreichung über den kantonalen Onlineschalter
- SwissID-Konto für das eBau-Portal erforderlich
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Solothurn
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Gerlafingen, in denen «G» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 6BZO Zonenreglement Gerlafingen · S. 6
Das Gemeindegebiet von Gerlafingen ist gemäss Bauzonen- und GeUnterteilung samtplan in folgende Zonen, Gebiete und Objekte unterteilt: Wohnzone bis 3 Geschosse E (Einfamilienhaus) Wohnzone bis 3 Geschosse Wohnzone bis 4 Geschosse W3E Bauzonen W3 W4 Kernzone bis 3 Geschosse K3 Kernzone bis 4 Geschosse K4 Mischzone M Gewerbezone G Industriezone Zone für öffentliche Bauten und Anlagen öBA Zone für öffentliche Anlagen öA Grünzone Gr Eingeschränkte Bauzonen Kommunale Uferschutzzone innerhalb Bauzone Uf Landwirtschaftszone LW Nichtbauzonen Kommunale Uferschutzzone ausserhalb Bauzone Uf Hofstattzone H Überlagerungen Ortsbildschutzzone Gebiet mit Gestaltungsplanpflicht Erdgeschosse strassenseitig mit Geschäftsräumen Gesamt- und Fassadenhöhe gemäss W3 Immissionsschutzstreifen Aufstufung von Lärmempfindlichkeitsstufe ES II auf ES III Schützenswerte Naturobjekte Natur- und Kulturobjekte Schützenswerte Bauten und Kulturobjekte Erhaltenswerte Bauten
Art. 12BZO Zonenreglement Gerlafingen · S. 10
Mischzone, M
1Stärken des Zentrumsbereichs von Gerlafingen im Sinn eines erweiterten Dorfzentrums: Zweck der Mischzone um die Biberiststrasse ■ Zentrumsnutzungen mit Wohnen ansiedeln, ■ Mit den Bauten den Strassenraum gut definieren, ■ Den Strassenraum als Zentrumsraum betreiben und gestalten, ■ Die raumdefinierenden Bauten gut gestalten.
2Zulässig sind: Nutzung ■ Nichtstörende und mässig störende Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe, ■ Wohnungen gemäss Tabelle Baumasse, ■ Ortsansässige Betriebe mit produktionsbedingter Lager- und Umschlagsfunktion, ■ Verkauf in der Mischzone entlang der Biberiststrasse. In den übrigen Mischzonen: Produktionsbedingter Verkauf von vor Ort produzierten Erzeugnissen bis maximal 500 m2 Verkaufsfläche; diese ist die den Kunden zugängliche Fläche inkl. Flächen für Gestelle, Auslagen usw., aber ohne Flächen für die Verkehrserschliessung, Sanitärräume etc. (VSS-Norm SN 640.281 ).
3Nicht zulässig sind: ■ Nicht ortsansässige Betriebe mit vorwiegender Lager- und Umschlagfunktion. ■ Betriebe mit einem Verkehrsaufkommen von durchschnittlich mehr als 400 Fahrten/Tag pro ha überbaute Fläche. Der Gemeinderat kann im Rahmen eines Gestaltungsplanes von dieser Vorgabe abweichen. ■ Verkauf von Gütern des täglichen Bedarfs; ausgenommen ist die Mischzone entlang der Biberiststrasse. ■ Nicht zugelassen ist eine Nutzung durch das Sex-Gewerbe.
4Präzisierungen der Baumasse in der Mischzone um die Biberiststrasse: Präzisierungen der Baumasse ■ Über den obersten zulässigen Vollgeschossen sind Attikageschosse im Sinne von KBV § 17ter …
Art. 13BZO Zonenreglement Gerlafingen · S. 11
Gewerbezone, G
1Zulässig sind: Nutzung ■ Nichtstörende und mässig störende Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe. ■ Wohnungen gemäss Tabelle Baumasse. ■ Produktionsbedingter Verkauf von vor Ort produzierten Erzeugnissen bis maximal 500 m2 Verkaufsfläche; diese ist die den Kunden zugängliche Fläche inkl. Flächen für Gestelle, Auslagen usw., aber ohne Flächen für die Verkehrserschliessung, Sanitärräume etc. (VSS-Norm SN 640.281). ■ Ortsansässige Betriebe mit produktionsbedingter Lager- und Umschlagsfunktion.
2Nicht zulässig sind: ■ Nicht ortsansässige Betriebe mit vorwiegender Lager- und Umschlagfunktion. ■ Betriebe mit einem Verkehrsaufkommen von durchschnittlich mehr als 400 Fahrten/Tag pro ha überbaute Fläche. Der Gemeinderat kann im Rahmen eines Gestaltungsplanes von dieser Vorgabe abweichen. ■ Verkauf von Gütern des täglichen Bedarfs. plan:team 11 Gesamtrevision der Ortsplanung 20. Dez. 2022 Gerlafingen Kt. SO Version 5 Zonenreglement Genehmigung
3Präzisierungen der Baumasse: Präzisierungen der Baumasse ■ Über den obersten zulässigen Vollgeschossen sind Attikageschosse im Sinne von KBV § 17ter nicht gestattet. ■ Erforderliche Anzahl Untergeschosse min. 1. Falls ein Gutachten zeigt, dass dies nicht möglich ist, kann eine Ausnahmebewilligung erteilt werden. ■ Dachform: Flachdachpflicht mit max. Neigung 5 %. ■ Aussenflächen: Die Versiegelung von Aussenflächen ist auf ein Minimum zu beschränken. Wege und Parkierungsflächen sind wasserdurchlässig zu gestalten. ■ Parkplätze: Die Parkplätze berechnen sich nach An-hang III KBV und der VSS No …
Art. 21BZO Zonenreglement Gerlafingen · S. 16
Hofstattzone, H
1Die Hofstattzone ist eine überlagernde Zone. Sie dient der Erhaltung Zweck und Nutzung und Aufwertung des Baumbestandes an Hochstammobstbäumen als prägendes Element des Dorfbildes und Lebensraum für Pflanzen und Tiere.
2Sie darf ausschliesslich als Weide für Tiere, als Mähwiese oder als Bauerngarten genutzt werden. Dabei sind die Hochstammbäume und Gärten zu erhalten. Bei Beweidung sind die Bäume vor Beschädigung zu schützen.
3Ausserdem zulässig sind Nutzungen für die Erholung.
4Die Bäume gelten als schützenswerte Naturobjekte nach § 26. Baumschutz
5Ergänzend zu den formulierten Schutzzielen kann die Baubehörde mit der Grundeigentümerschaft / Bewirtschaftern weitere Fördermassnahmen, wie Pflanzung, Bewirtschaftung und Pflege vereinbaren.
6Gestattet sind lediglich der Nutzung dienende Anlagen und Kleinbauten. Bauten plan:team 16 Gesamtrevision der Ortsplanung 20. Dez. 2022 Gerlafingen Kt. SO Zonenreglement Genehmigung Version 5
7Es gelten die Bestimmungen zur Ortsbildschutzzone. Besondere Bestimmungen
Art. 22BZO Zonenreglement Gerlafingen · S. 17
Gestaltungsplanpflicht (PBG § 44ff)
1In den Gebieten mit Gestaltungsplanpflicht sind wesentliche bauliche Erweiterungen oder Veränderungen nur im Rahmen eines Gestaltungsplanes zulässig.
2Zusätzlich zu den in § 46 PBG genannten Fällen kann der Gemeinderat in wichtigen Arealen gemäss § 5 dieses Reglements den Erlass eines Gestaltungsplanes verlangen.
3Die im Plan dargestellten Gebiete können, wo zweckmässig, unterteilt werden. Der Gemeinderat entscheidet darüber. Das Gebiet mit Gestaltungsplanpflicht ist so aufzuteilen, dass die restliche Arealentwicklung weiterhin möglich ist. Aufteilen der Gebiete in mehrere Teilpläne
4Die Bauherrschaft hat zu Beginn der Planung der Baubehörde eine KonZusammenarbeit mit den Behörden zeptstudie mit den Mindestanforderungen gemäss den nachfolgenden Absätzen zu unterbreiten. Der Gestaltungsplan ist in enger Zusammenarbeit mit der Baubehörde zu erarbeiten. Der Gemeinderat legt auf Antrag der zuständigen Fachkommission das Vorgehen fest und entscheidet, ob die Mindestanforderungen gemäss Abs. 5 ff. erfüllt sind. Er kann bei Bedarf externe Gutachter/ Experten zulasten der Bauherrschaft beiziehen.
5Es gelten § 44 ff. PBG. Im Besonderen sind folgende Elemente aufzuzeiMindestanforderungen gen: ■ Öffentliche und interne Erschliessung (inkl. Verkehrserzeugung und Auswirkungen auf das übergeordnete Strassennetz), ■ Parkierung gemäss KBV Anhang III und VSS Norm SN 640 281, ■ Anforderungen für private Erschliessungsanlagen und für Parkplätze gemäss § 11 Baureglement, ■ Art der Nutzung, ■ Ortsbauliche Eingliederung ( …
Art. 39BZO Zonenreglement Gerlafingen · S. 28
Mobilfunkanlagen
1Visuell als solche erkennbare Mobilfunkanlagen sind nur in folgenden Zonen und gemäss folgenden Prioritäten zulässig: ■ 1. Priorität: Industriezone 1 ■ 2. Priorität: Gewerbezone G ■ 3. Priorität: Zone für öffentliche Bauten und Anlagen öBA, und Mischzone M
2In den übrigen Bauzonen kann eine als solche erkennbare Mobilfunkantenne nur erstellt werden, wenn ihre Erstellung in den Bauzonen übergeordneter Priorität nicht möglich ist. Zudem kann in den Wohnzonen eine als solche erkennbare Mobilfunkantenne nur erstellt werden, wenn sie vorwiegend die Versorgung dieser Zone bezweckt.
Art. 45BZO Zonenreglement Gerlafingen · S. 30
Aufhebung und Weiterbestand von Nutzungsplänen Im Anhang 4 sind in Ziffer 4.1 die weiterhin geltenden, in Ziffer 4.2 die noch zu überprüfenden und in Ziffer 4.3 diejenigen Nutzungspläne dargestellt, die aufgehoben werden. plan:team 30 Gesamtrevision der Ortsplanung 20. Dez. 2022 Gerlafingen KtSO Zonenreglement Genehmigung Version 5 12. Anhänge 12.1 Anhang 1: Ortsbildschutzzonen (Gebietsbeschriebe mit Schutzinhalt und Entwicklungsspielräumen) Eingangsbereich zur Stahl Gerlafingen (ehern. von Roll) mit mehreren Gebiet A Stahl Gerlafingen schützenswerten Einzelobjekten räumlich gut gefasst; als Zeitzeugen zu erhalten. Bei allfälligen baulichen Erweiterungen das Gebiet als Fortsetzung der Bahnhofstrasse entwickeln. Städtebaulich entsprechende Volumetrie und angemessener Bezug zur historischen Bausubstanz. Garten mit Baumbestand um Direktorenhaus (ehern. von Roll) erhalten. ) isoliertes Wohnviertel «im Zelgli» als Zeitzeuge der ehern. von Roll. 4 Gebiet B Wohnquartier Zelglistrasse Mehrfamilienhäuser in grosszügigen Gärten. Bei allfälligen baulichen Erweiterungen, in jedem Fall Gartenanlage südseitig der Gebäude erhalten. Bauliche Erweiterung innerhalb der bestehenden Gebäudefluchten möglich, aber sorgfältig zu gestalten. Wichtige architektonische Merkmale der Bestandesbauten sind: Hochparterre mit Sockelbereich, klare geometrische/ symmetrische Fassadengestaltung, Satteldach mit mittig ausgebildetem und markant in Erscheinung tretendem Giebel. Auf diese gilt es mit allfälligen baulichen Änderungen oder Ergänzungen angemessen zu reagieren. Bahnhofquart …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 4 Vollgeschosse | Art. 12, S. 7 | 0.85 |
| Dachneigung | ≤ 5 % | Art. 13, S. 11 | 0.90 |
| Gebäudehöhe | ≤ 13.5 m | Art. 12, S. 7 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Gerlafingen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.