Zone K3 · Gerlafingen

Solothurn · BFS 2519 · Gemeindeprofil · alle 10 Zonen

Die Zone K3 in Gerlafingen (Solothurn) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 10.5 m, Firsthöhe ≤ 12.5 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.75. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan (amtlich nachgeführte Grundbuchplan-Kopie)
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Fassaden, Schnitte)
  • Terrainschnitte mit Höhenkoten (massgebendes und gestaltetes Terrain)
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im Doppel (Formular bzw. eBau-Erfassung)
  • Eigentumsnachweis bzw. Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Angaben zu Nutzungsziffern, Erschliessung, Wasser/Abwasser
  • Baugespann (im Zeitpunkt der Einreichung erstellt)
  • Ab 01.01.2026 nur noch digitale Einreichung über den kantonalen Onlineschalter
  • SwissID-Konto für das eBau-Portal erforderlich

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Gerlafingen, in denen «K3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 6BZO Zonenreglement Gerlafingen · S. 6

Das Gemeindegebiet von Gerlafingen ist gemäss Bauzonen- und GeUnterteilung samtplan in folgende Zonen, Gebiete und Objekte unterteilt: Wohnzone bis 3 Geschosse E (Einfamilienhaus) Wohnzone bis 3 Geschosse Wohnzone bis 4 Geschosse W3E Bauzonen W3 W4 Kernzone bis 3 Geschosse K3 Kernzone bis 4 Geschosse K4 Mischzone M Gewerbezone G Industriezone Zone für öffentliche Bauten und Anlagen öBA Zone für öffentliche Anlagen öA Grünzone Gr Eingeschränkte Bauzonen Kommunale Uferschutzzone innerhalb Bauzone Uf Landwirtschaftszone LW Nichtbauzonen Kommunale Uferschutzzone ausserhalb Bauzone Uf Hofstattzone H Überlagerungen Ortsbildschutzzone Gebiet mit Gestaltungsplanpflicht Erdgeschosse strassenseitig mit Geschäftsräumen Gesamt- und Fassadenhöhe gemäss W3 Immissionsschutzstreifen Aufstufung von Lärmempfindlichkeitsstufe ES II auf ES III Schützenswerte Naturobjekte Natur- und Kulturobjekte Schützenswerte Bauten und Kulturobjekte Erhaltenswerte Bauten

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Art. 10BZO Zonenreglement Gerlafingen · S. 7

Nach§ 10 Abs. 4 f. ZR: 1.0 Max. 4 Kernzone bis 3 Geschosse K3 0.75 1 Min. 2 10.5 m 10.5 m 112.5 m 20%(1) offen/ III

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Art. 11BZO Zonenreglement Gerlafingen · S. 9

Kernzone bis 3 Geschosse, K3 Kernzone bis 4 Geschosse, K4 (PBG § 31)

1Stärken des Zentrumsbereichs von Gerlafingen; im Besonderen die Ostwest-Achse als Dorfzentrum und die angrenzenden Bereiche als erweitertes Dorfzentrum: Zweck ■ Zentrumsnutzungen mit Wohnen ansiedeln, ■ Mit den Bauten den Strassenraum gut definieren, ■ Den Strassenraum als Zentrumsraum betreiben und gestalten, ■ Die raumdefinierenden Bauten gut gestalten, ■ Die historischen Bauten und Ensembles sichern.

2Öffentliche Bauten, sowie Geschäfts- und Wohnbauten, sowie mässig Nutzung störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe.

3In den Bereichen gemäss Zonenplan "Erdgeschosse strassenseitig mit Geschäftsräumen" sind in den strassenseitigen Teilen der Erdgeschosse Geschäftsräume, wie Ladenlokalitäten, Büros, Ateliers, Showrooms usw., zu erstellen.

4Nicht zugelassen ist eine Nutzung durch das Sex-Gewerbe.

5Zur Erlangung einer guten Einordnung von Bauten sowie einer angeQualitätsverfahren in der Kernzone strebten dichteren Nutzung gemäss Leitbild

a)müssen dem Gemeinderat für wesentliche bauliche Erweiterungen oder Veränderungen konzeptionelle Überlegungen über ein grösseres zusammenhängendes Gebiet in der Regel von mindestens 3'000 m2 vorgelegt werden,

b)kann der Gemeinderat, auf Antrag der Bau- und Werkkommission und nach Anhörung der Grundeigentümerschaft,

–Gemäss § 5 ZR ein Qualitätsverfahren verlangen, sowie

–gemäss § 22 ZR die Erstellung eines Gestaltungsplans,

c)kann der Gemeinderat die dichtere Nutzung in der Tabelle mit den Baumassen zulassen, nämlich in der K3 eine GFZo von …

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Art. 22BZO Zonenreglement Gerlafingen · S. 17

Gestaltungsplanpflicht (PBG § 44ff)

1In den Gebieten mit Gestaltungsplanpflicht sind wesentliche bauliche Erweiterungen oder Veränderungen nur im Rahmen eines Gestaltungsplanes zulässig.

2Zusätzlich zu den in § 46 PBG genannten Fällen kann der Gemeinderat in wichtigen Arealen gemäss § 5 dieses Reglements den Erlass eines Gestaltungsplanes verlangen.

3Die im Plan dargestellten Gebiete können, wo zweckmässig, unterteilt werden. Der Gemeinderat entscheidet darüber. Das Gebiet mit Gestaltungsplanpflicht ist so aufzuteilen, dass die restliche Arealentwicklung weiterhin möglich ist. Aufteilen der Gebiete in mehrere Teilpläne

4Die Bauherrschaft hat zu Beginn der Planung der Baubehörde eine KonZusammenarbeit mit den Behörden zeptstudie mit den Mindestanforderungen gemäss den nachfolgenden Absätzen zu unterbreiten. Der Gestaltungsplan ist in enger Zusammenarbeit mit der Baubehörde zu erarbeiten. Der Gemeinderat legt auf Antrag der zuständigen Fachkommission das Vorgehen fest und entscheidet, ob die Mindestanforderungen gemäss Abs. 5 ff. erfüllt sind. Er kann bei Bedarf externe Gutachter/ Experten zulasten der Bauherrschaft beiziehen.

5Es gelten § 44 ff. PBG. Im Besonderen sind folgende Elemente aufzuzeiMindestanforderungen gen: ■ Öffentliche und interne Erschliessung (inkl. Verkehrserzeugung und Auswirkungen auf das übergeordnete Strassennetz), ■ Parkierung gemäss KBV Anhang III und VSS Norm SN 640 281, ■ Anforderungen für private Erschliessungsanlagen und für Parkplätze gemäss § 11 Baureglement, ■ Art der Nutzung, ■ Ortsbauliche Eingliederung ( …

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Ausnützungsziffer≤ 0.75Art. 10, S. 70.75
Vollgeschosse≤ 3 VollgeschosseArt. 10, S. 70.75
Gebäudehöhe≤ 10.5 mArt. 10, S. 70.70
Firsthöhe≤ 12.5 mArt. 10, S. 70.75

Extrahiert aus der BZO Gerlafingen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone K3

Was gilt in der Zone K3 in Gerlafingen?
Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 10.5 m, Firsthöhe ≤ 12.5 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.75. Insgesamt sind 4 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Gerlafingen erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone K3 sein?
Laut BZO Gerlafingen: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 10.5 m, Firsthöhe ≤ 12.5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Gerlafingen?
9 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im Doppel (Formular bzw. eBau-Erfassung), Eigentumsnachweis bzw. Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Situationsplan (amtlich nachgeführte Grundbuchplan-Kopie). Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Gerlafingen ein?
Baugesuche in Gerlafingen laufen über eBau Solothurn. Zuständig ist Bauverwaltung, Kriegstettenstrasse 3, 4563 Gerlafingen. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone K3 in der BZO Gerlafingen?
4 Artikel der Bau- und Zonenordnung Gerlafingen erwähnen die Zone K3 namentlich, darunter Art. 6, Art. 10, Art. 11. BZO Gerlafingen lesen →

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