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Art. 29 · Archäologische Fundstellen

BZO Zonenreglement Gerlafingen · S. 25 · Original-PDF

1Die im Zonenplan dargestellten archäologischen Fundstellen sind geBeschreibung mäss Kulturdenkmälerverordnung vom 19. Dezember 1995 geschützt.

2In den Gebieten gemäss Zonenplan ist rechtzeitig vor Inangriffnahme 1 nformationspflicht von Grabarbeiten das Amt für Denkmalpflege und Archäologie zu verständigen.

3Baugesuche, die Grabarbeiten beinhalten, sind vor Erteilung einer BauBaugesuche bewilligung dem Amt für Denkmalpflege und Archäologie zur Stellungnahme einzureichen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.