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Art. 21 · Hofstattzone, H

BZO Zonenreglement Gerlafingen · S. 16 · Original-PDF

1Die Hofstattzone ist eine überlagernde Zone. Sie dient der Erhaltung Zweck und Nutzung und Aufwertung des Baumbestandes an Hochstammobstbäumen als prägendes Element des Dorfbildes und Lebensraum für Pflanzen und Tiere.

2Sie darf ausschliesslich als Weide für Tiere, als Mähwiese oder als Bauerngarten genutzt werden. Dabei sind die Hochstammbäume und Gärten zu erhalten. Bei Beweidung sind die Bäume vor Beschädigung zu schützen.

3Ausserdem zulässig sind Nutzungen für die Erholung.

4Die Bäume gelten als schützenswerte Naturobjekte nach § 26. Baumschutz

5Ergänzend zu den formulierten Schutzzielen kann die Baubehörde mit der Grundeigentümerschaft / Bewirtschaftern weitere Fördermassnahmen, wie Pflanzung, Bewirtschaftung und Pflege vereinbaren.

6Gestattet sind lediglich der Nutzung dienende Anlagen und Kleinbauten. Bauten plan:team 16 Gesamtrevision der Ortsplanung 20. Dez. 2022 Gerlafingen Kt. SO Zonenreglement Genehmigung Version 5

7Es gelten die Bestimmungen zur Ortsbildschutzzone. Besondere Bestimmungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.