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Art. 25 · Gefahrenzone Wasser - geringe Gefährdung / Restgefährdung (Hinweisbereich)

BZO Zonenreglement Gerlafingen · S. 22 · Original-PDF

Gefahrenzone Wasser - geringe Gefährdung / Restgefährdung (Hinweisbereich) Die Erstellung sämtlicher Bauten und Anlagen im Rahmen der Bau- und Zonenvorschriften ist zulässig. Bei der Planung und dem Bau von Bauten und Anlagen ist möglichen Gefährdungen Rechnung zu tragen. Bei sensiblen Objekten sind Schutzmassnahmen gemäss § 24 "Gefahrenzone Wasser - Mittlere Gefährdung (Gebotsbereich)" vorzusehen. Die Baubehörde informiert die Bauherrschaft entsprechend. plan:team 22 Gesamtrevision der Ortsplanung 20. Dez. 2022 Gerlafingen ~.SO Zonenreglement Genehmigung Version 5 7. Natur- und Kulturobjekte

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.