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Art. 18 · Erhaltungszone Wohnen (E-W)

BZO Bau- und Zonenreglement Buchrain · S. 12 · Original-PDF

rung der Überbauungen Bueridörfli, Lindenweg und Eichmatt. ErsatzneuErhaltungszone Wohnen bauten sind im Ausmass der bewilligten und realisierten anrechenbaren (E-W) Gebäudeflächen sowie Gesamthöhen zulässig, wenn die Stellung der Bauten und die Gestaltung der Umgebung gewahrt werden.

2Allfällige Ersatzneubauten haben sich in den städtebaulichen Kontext der Bebauung einzuordnen. Bestehende Qualitäten (wie zum Beispiel eine abgestimmte Farbgebung) sind zu erhalten.

3Die Frei- und Aussenräume weisen sehr hohe Qualitäten auf (Grünflächen, gärtnerische Gestaltung). Sie sind mindestens in der heutigen Qualität beizubehalten.

4Bei den Überbauungen Bueridörfli und Lindenweg sind folgende Erweiterungen möglich: a) in freier Anordnung einmalig insgesamt 12.00 m² anrechenbare Gebäudefläche in der Höhe der bereits realisierten Gesamthöhe,

b)Je auf der Südwestseite der bestehenden Gebäude einmalig insgesamt 20.00 m² anrechenbarer Gebäudefläche für Anbauten (z.B. Wintergärten) gemäss § 112a Abs. 2d. PBG, c) Dachlukarnen mit Schleppdächern.

5Es gilt die Lärm-Empfindlichkeitsstufe II.

1Die Erhaltungszone Nielsen (E-N) dient dem Erhalt und der Erneuerung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.