Art. 23 · Wohn- und Dienstleistungszone Ron (WD-Ron)
BZO Bau- und Zonenreglement Buchrain · S. 15 · Original-PDF
und Arbeitsnutzungen mit hoher Qualität und nach einheitlichem Konzept Wohn- und sowie für Familiengärten bestimmt. Dienstleistungszone Ron
2Massgebend für die Art und das Mass der Nutzung ist ein Bebauungsplan (WD-Ron) über die gesamte Zone, der maximal auf den folgenden Werten beruhen kann: 14 Bau- und Zonenreglement Gemeinde Buchrain WD-Ron
a)Gesamthöhe 1 30.00 m
b)Grenzabstand 1 10.00 m
c)Überbauungsziffer Wird im Bebauungsplan festgelegt.
d)Lärm-Empfindlichkeitsstufe III
3Als Grundlage für den Bebauungsplan ist ein Konkurrenzverfahren gemäss Art. 5 BZR Pflicht. Der Bebauungsplan setzt insbesondere folgende Aspekte um: − Angemessener Erhalt oder angemessener Ersatz der Familiengärten, − zentrale öffentliche Verbindungen für den Fuss- und Radverkehr, − Festlegung des Verhältnisses Wohnen/Arbeiten, − einen Freiraum auch für die Bedürfnisse der angrenzenden Arbeitszone Arbeitszone C (Ar-C; Neuhalte), − die Gestaltung der Bebauungsstruktur und Bauweise der Wohnbauten im Übergang zur Arbeitszone C (Ar-C) derart, dass für die angrenzenden Arbeitsnutzungen gegenüber dem Zustand vor Umzonung bezüglich Lärmemissionen keine Nachteile entstehen.
1In den Wohn- und Arbeitszonen sind Wohnungen unter besonderer
| W-C | ||
|---|---|---|
| a) | Talseitige Fassadenhöhe 1 | 10.50 m |
| Talseitige Fassadenhöhe 2 | 12.00 m | |
| b) | Gesamthöhe 1 | 10.50 m |
| Gesamthöhe 2 | 12.00 m | |
| c) | Grenzabstand 1 | 4.00 m |
| Grenzabstand 2 | 5.00 m | |
| d) | Überbauungsziffer 1 (ÜZ-1) | 0.24 |
| Überbauungsziffer 2 (ÜZ-2) | 0.35 | |
| Überbauungsziffer 3 (ÜZ-3) | 0.26 | |
| Überbauungsziffer 4 (ÜZ-4) | 0.08 | |
| e) | Lärm-Empfindlichkeitsstufe | II |
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