Art. 57 · Besitzstandgarantie nach § 34ter PBG
BZO Zonenreglement Balsthal · S. 34 · Original-PDF
1Stellung zum alten Recht Für bestehende Bauten und Anlagen, die vor Inkrafttreten dieses Reglements rechtmässig bewilligt wurden und mit der neuen Ortsplanung nicht mehr zonenkonform sind, gilt § 34ter PBG.
34/39 Einwohnergemeinde Balsthal Zonenreglement V. GENEHMIGUNGSVERMERK Öffentliche Auflage vom 10. März bis 8. April 2022 2. öffentliche Auflage vom 5. September bis 4. Oktober 2022
Beschlossen vom Einwohnergemeinderat Balsthal am 23. Februar 2023
Der Gemeindepräsident Der Gemeindeschreiber
Genehmigt vom Regierungsrat des Kantons Solothurn
mit RRB Nr. 2024/460 vom 26. März 2024
publiziert im Amtsblatt vom ____________________
Der Staatsschreiber
35/39 Einwohnergemeinde Balsthal Zonenreglement ANHANG Anhang 1: RAZ Thal – Beurteilungsraster für Ansiedlungen (zu § 27) 1. Zweck des Beurteilungsrasters Mit dem Beurteilungsraster verfügt der RAZ-Ausschuss über ein Instrument, welches die erwarteten Wertigkeiten des Ansiedlungsprojektes definiert. Anhand der Nutzungsvorgaben und Ansiedlungskriterien soll über die Ansiedlung entschieden werden können. Es wird sichergestellt, dass gegenüber den bereits erfolgten Ansiedlungen in der RAZ, ansässigen Firmen in der Umgebung sowie anderen Nutzungen im Moos in Balsthal (vorab in den Bereichen Freizeit und Erholung) durch neue Vorhaben keine erhebliche Benachteiligung, bzw. Beeinträchtigung erfolgt. Die Angaben des Projektträgers auf die gestellten Fragen des RAZ-Ausschusses erfolgen jeweils gemäss dem Planungs- und Projektierungsstand des Vorhabens. 2. Nutzungsvorgaben 2.1 Die RAZ dient der Ansiedlung von Betrieben zur Schaffung von Arbeitsplätzen. Zulässig sind alle Formen des Arbeitens (Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe) sowie eine betriebsnotwendige Wohnung.
2.2 Nicht zugelassen sind neue verkehrsintensive1 Betriebe mit grossem Flächenbedarf pro Arbeitsplatz, die vorwiegend Waren und Güter lagern, umschlagen oder verteilen und bei denen die Lager- und Abstellflächen gegenüber der übrigen Betriebsfläche überwiegen.
2.3 Verkaufs- und Ausstellungsflächen sind nur in Verbindung mit einem produzierenden Betrieb zulässig und dürfen 5 % der realisierten Bruttogeschossfläche (BGF) nicht überschreiten.
1verkehrsintensiv: Mehr als 1500 Personenwagenfahrten pro Tag oder mehr als 400 Lieferwagen- oder Lastwagenfahrten pro Tag (entspricht Definition des kantonalen Richtplans SW 4.4 und SW 5). 3. Ansiedlungskriterien 3.1 Vorhaben Frage RAZ-Ausschuss Angaben Projektträger Ist die Nutzung am geplanten Standort erwünscht ? - Art des Betriebs
–Träger des Projekts, Kontaktperson
–Bedarf / Nachfrage, Wirtschaftlichkeitsüberlegungen
–Überlegungen zur Standortwahl Frage RAZ-Ausschuss Angaben Projektträger Ist die geplante Art der Arbeitsplätze erwünscht? - Arbeitsplätze (Art: Produktion, Verkauf, Administration, ev. Lager/Kommissionierung, etc.) Ist die erwartete Arbeitsplatzdichte im Verhältnis zur beanspruchten Landfläche überdurchschnittlich? - Arbeitsplätze (Anzahl, absehbare Entwicklung) im Verhältnis zur Landfläche (evtl. Bruttogeschossfläche, soweit bereits bekannt) Entstehen aus der Art der Nutzung Synergien zu den bestehenden Betrieben? - Synergieeffekte (Clusterbildung)
–Berücksichtigung des ansässigen Gewerbes bei Bau und Betrieb
–Zulieferungsbetriebe Wie ist der Planungsstand? Wie sind die weiteren Schritte (Meilensteine)? - Bisher getätigte Vorleistungen, geführte Verhandlungen
–Planungs- und Projektierungsstand
–Weitere Schritte, Meilensteine, Entscheide
36/39 Einwohnergemeinde Balsthal Zonenreglement 3.2 Standort Frage RAZ-Ausschuss Angaben Projektträger Ist die vorgesehene Erschliessung (MIV, öV, Werkleitungen) für die Nutzung ausreichend? - Ort, Lage/Ausrichtung des Gebäudes, Parzellierung
–Erschliessung durch MIV, öV, Langsamverkehr, Werkleitungen Wird zusätzliche Infrastruktur notwendig? - Ausbauten am übergeordneten Verkehrsnetz
–Ausbauten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit des Langsamverkehrs
–Mehrkaliber bei Werkleitungen
3.3 Projekt Frage RAZ-Ausschuss Angaben Projektträger Wird das Grundstück haushälterisch genutzt (z.B. Mehrgeschossigkeit, Minimierung der Lagerflächen, etc.)? - Konzept, Nutzung, Gebäude-masse, Bruttogeschossfläche (soweit bekannt)
–Etappierung
–Landreserven Frage RAZ-Ausschuss Angaben Projektträger Hat das Vorhaben erhebliche Auswirkungen auf das übergeordnete Verkehrsnetz (MIV, öV, Langsamverkehr)? - Anzahl PW, LKW (DTV)
–Zeitliche Verteilung des Verkehrsaufkommens (Beschäftigte, Besucher, An- und Ablieferung)
–Fahrtrichtung des Verkehrs (Quell-und Zielverkehr) Frage RAZ-Ausschuss Angaben Projektträger Bietet das Projekt eine vergleichsweise überdurchschnittliche Wertschöpfung für die RAZGemeinden und die Region? - Wertschöpfung, Wirtschaftsimpulse für die Region Sind aus dem Projekt erhebliche Steuereinnahmen zu erwarten? - Angaben zu Betriebserfolgen (Umsätze, Gewinne) - Angaben zu Betriebserfolgen (Umsätze, Gewinne)
3.6 Umweltverträglichkeit Frage RAZ-Ausschuss Angaben Projektträger Wird die Umwelt durch das Projekt übermässig belastet? - UVP-Pflicht
–Lärm, Luft
–Boden, Wasser
–Natur und Landschaft (Umgebungsgestaltung, Einbettung in Landschaft, Materialwahl und Farbgebung Aussenhülle usw.)
–Naturgefahren (Hochwasser-schutz) Für eine erfolgreiche Ansiedlung ist eine positive Gesamtbeurteilung massgebend.
37/39 Einwohnergemeinde Balsthal Zonenreglement Anhang 2: Bestimmungen Naturschutzzonen (zu § 35) Folgende Objekte unterliegen dem kommunalen Schutz: - Tümpel Weiermatt
Objekt Naturinventar Nr. 1.09 - Grossseggenried Grüngi mit Lindenplatz Objekt Naturinventar Nr. 1.08 - Fischteiche Sagistich
Objekt Naturinventar Nr. 1.13 - Seggenried Höngenbächli
nicht im Naturinventar aufgenommen - Guntenflüeli
nicht im Naturinventar aufgenommen
Objekt Nr. 1: Tümpel Weiermatt
Beschreibung Nährstoffreicher Weiher mit dichter und standortgerechter Bachstaudenflur im Uferbereich. Laichgewässer des Grasfrosches. Bedeutung Wertvolles Feuchtbiotop. Schutzziel Erhalten und Aufwerten des Lebensraums für Amphibien und Insekten. Schutz- und Pflegemassnahmen Nach einem Ersteingriff soll in einem periodischen Turnus von 5 Jahren jeweils die Hälfte des Weihers unterhalten werden: Pflanzen entfernen, Strauchvegetation zurückschneiden.
Objekt Nr. 2: Grosseggenried Grüngi mit Lindenplatz
Beschreibung Mit Hecken und Gehölzen gesäumter Parkplatz, der im unteren Teil der Böschung ein Feuchtgebiet aufweist. Das Feuchtbiotop ist grösstenteils verlandet. Bedeutung Wertvolles Mosaik mit verschiedenen Lebensräumen: Gehölze Feuchtbiotop. Das Gebiet weist ein grosses Aufwertungspotential auf. Schutzziel Erhalten und Aufwerten des Lebensraums für Vögel, Amphibien und Insekten. Verlandung rückgängig machen. Schutz- und Pflegemassnahmen Die Verlandung des Feuchtbiotops bedarf eines starken Ersteingriffs mit Wiederherstellung der ehemaligen Grösse. Die Gehölze sollen in einem Turnus von 5 Jahren abschnittsweise zurückgeschnitten werden.
Objekt Nr. 3: Fischteiche Sagistich
Beschreibung Die ehemaligen Fischteiche sind aktuell stark verlandet und weisen eine dichte Staudenflur auf. Die Speisung der Weiher erfolgt durch das Tüfelslochbächli. Bedeutung Mässig wertvolles Feuchtbiotop mit grossem Aufwertungspotential. Schutzziel Erhalten und Aufwerten des Lebensraums für Amphibien und Insekten.
38/39 Einwohnergemeinde Balsthal Zonenreglement Schutz- und Pflegemassnahmen Nach einem starken Ersteingriff soll in einem periodischen Turnus von 5 Jahren jeweils die Hälfte des Weihers unterhalten werden: Pflanzen entfernen, Strauchvegetation zurückschneiden.
Objekt Nr. 4: Seggenried Höngerbächli
Beschreibung Feuchtgebiet (Kohldistelwiese) in sehr schöner Ausprägung und von bedeutender Flächengrösse. Bedeutung Wertvolles Feuchtbiotop mit grossem Aufwertungspotential Schutzziel Langfristig erhalten des Feuchtgebietes mit dem typischen Pflanzenbestand (Kohldistel, Mädesüss, Seggen). Schutz- und Pflegemassnahmen Mähen wie bis anhin (rel. spät); Das Gebiet ist weder in der Vernetzung noch im Mehrjahresprogramm Natur und Landschaft angemeldet. Zudem sollte die Vernässung gefördert werden: Sohle des Baches erhöhen und stabilisieren mit Schwellen, damit sich der Bach nicht weiter eintieft; allenfalls im oberen Teil mit einem Seitenast aus dem Höngenbächli das Gebiet speisen.
Objekt Nr. 5: Guntenflüeli
Das Guntenflüeli wurde mit RRB Nr. 3321 vom 18. Juli 1945 und RRB Nr. 953 vom 25. Februar 1972 unter kantonalen Schutz gestellt.
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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.