← Dietikon

BZO Dietikon

BZO Dietikon · Zürich · Stand 2014-01-30 · BZO-Index · Original-PDF

73 von 73 Artikeln
  1. —ZonenS. 1
  2. —Anordnungen innerhalb der BauzonenS. 2
  3. —ZonenplanS. 3
  4. —EinordnungS. 4
  5. —BautypenS. 5
  6. —Übrige BautenS. 6
  7. —AnbautenS. 7
  8. —DächerS. 8
  9. —DachaufbautenS. 9
  10. —FassadenS. 10
  11. —BemusterungS. 11
  12. —FensterS. 12
  13. —Besondere NutzungsanordnungenS. 13
  14. —UmgebungsgestaltungS. 14
  15. —AbbruchS. 15
  16. —MassvorschriftenS. 16
  17. —AusnützungsbonusS. 17
  18. —GrundmasseS. 18
  19. —MehrlängenzuschlagS. 19
  20. —Nutzweise AllgemeinS. 20
  21. —BauweiseS. 21
  22. —GrundmasseS. 22
  23. —Bauweise, BautiefeS. 23
  24. —NutzweiseS. 24
  25. —MassvorschriftenS. 25
  26. —ArealüberbauungS. 26
  27. —AussichtsschutzS. 27
  28. —AussenantennenS. 28
  29. —AbstandsvorschriftenS. 29
  30. —DachgestaltungS. 30
  31. —Abstellplätze für MotorfahrzeugeS. 31
  32. —Abstellplätze für Fahrräder, Mofas und KinderwagenS. 32
  33. —Spiel- und RuheflächenS. 33
  34. —AusfahrtenS. 34
  35. —Aufhebung bisherigen RechtsS. 35
  36. —InkrafttretenS. 36
  37. Weitere Bestimmungen im Text
  38. Art. 4Die Gebäude haben sich hinsichtlich Stellung, Abmessung, Dachneigung, …S. 6
  39. Art. 5BautypenS. 6
  40. Art. 7Anbauten an bestehende Gebäude vom Typ A und B sind nur zulässig, wennS. 7
  41. Art. 10Die Fassaden sind in Material und Farbe dem Ortsbild anzupassenS. 8
  42. Art. 11Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt, soweit es nicht …S. 5
  43. Art. 12—S. 9
  44. Art. 14Die Umgebung ist so zu gestalten, dass eine gute Gesamtwirkung erzielt wirdS. 9
  45. Art. 20BO zulässigS. 13
  46. Art. 21Innerhalb der Zonen werden mit räumlich begrenztem AnwendungsbereichS. 6
  47. Art. 23Die geschlossene Bauweise ist erlaubt, die BautiefeS. 14
  48. Art. 25In der Zone Oe gelten die kantonalrechtlichen Massvorschriften. GegenüberS. 15
  49. Art. 26d—S. 17
  50. Art. 31Für die Abgrenzung der Zonen und für Anordnungen innerhalb der Zonen istS. 6
  51. Art. 33—S. 22
  52. Art. 34Ausfahrten dürfen ausserhalb des Geltungsbereiches der …S. 22
  53. Art. 35Mit dem Inkrafttreten der Bau- und Zonenordnung werden aufgehobenS. 22
  54. Art. 36Diese Bau- und Zonenordnung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung …S. 22
  55. Art. 61Für die übrigen Bauten gelten folgende GrundmasseS. 7
  56. Art. 81Es sind nur Satteldächer mit beidseitig gleicher Neigung von 40° bis 50° alterS. 7
  57. Art. 91—S. 8
  58. Art. 131In Gebäuden und Gebäudegruppen müssen mindestens 2/3 der anrechenbaren …S. 9
  59. Art. 151Der Abbruch von Bauten, Bauteilen oder Bestandteilen der Umgebungsgestaltung …S. 9
  60. Art. 161Es gelten folgende GrundmasseS. 10
  61. Art. 171Sofern folgende Nutzungsverpflichtungen eingegangen werden, ist die maxS. 10
  62. Art. 185Es gelten folgende GrundmasseS. 12
  63. Art. 195Ist eine Fassade länger als 15.0 m, so ist der Grundabstand um ¼ der Mehrlänge, …S. 12
  64. Art. 201In allen Wohnzonen sind neben Wohnungen nur Betriebe und andere Nutzungen …S. 13
  65. Art. 215In der Zone W1/18 sind nur freistehende Bauten erlaubt, in allen anderenS. 14
  66. Art. 221Es gelten folgende GrundmasseS. 14
  67. Art. 241In der Industriezone sind stark störende Betriebe sowie Handels- und …S. 15
  68. Art. 265—S. 16
  69. Art. 271Mauern, Hecken und Einfriedungen aller Art dürfen im bezeichneten GebietS. 19
  70. Art. 281In der Kernzone ist die Errichtung von Aussenantennen nicht gestattet, sofernS. 19
  71. Art. 291AbstandsvorschS. 19
  72. Art. 301Die Dachfläche hat in einem gestalterisch guten Verhältnis zur FassadenflächeS. 20
  73. Art. 311—S. 20
  74. Art. 321Wo mit dem regelmässigen Abstellen von zahlreichen Fahrrädern und Mofas zu …S. 21

Gliederung und Titel aus dem Inhaltsverzeichnis des Originals; Wortlaut automatisch extrahiert. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.