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Art. 10 · Die Fassaden sind in Material und Farbe dem Ortsbild anzupassen

BZO Dietikon · S. 8 · Original-PDF

. Die Fassaden sind zu verputzen. Verkleidungen mit Holz, Ziegelmaterial oder ähnlichen Materialien sind zugelassen. Auffällige, grelle Materialien sind unzulässig. Fassaden

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.